bid/ask historisch
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.08.11 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.11 12:20 | von: voidindexxx | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 26.08.11 22:14 | von: voidindexxx | Leser gesamt: | 2.759 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Hallo Leute!
Ich hab da mal eine Frage - gibt es irgendwo die möglichkeit, das bid/ask einer aktie historisch einzusehen, über zb den letzten monat hinweg?
Grund dafür ist, dass ich eine kauf-order mit "bestens" in auftrag gegeben habe und meine bank mir eine unglaubliche summe abgebucht hat ... die aktie stand zu dem zeitpunkt unter 0,01 und mir wurde ein weit höherer kurs verrechnet, der in keinerlei relation steht. jetzt würde ich gerne nachvollziehen, wie das sein kann, zumal ein auftrag ja eigentlich nur ausgeführt werden darf, wenn mein konto den gegenwert auch deckt - nix da... die haben das einfach ignoriert und abgebucht!
was kann ich da jetzt tun? hab ich da eine rechtliche handhabe?
lg und danke schon mal!
was viel wichtiger ist... hab ich eine rechtliche handhabe, wenn die einen auftrag ausgeführt haben, der meinen überziehungsrahmen sprengt? das dürfen die doch nicht... steht ja immer dabei (nicht wortgetreu): "Ihr Auftrag wird nach positiver Deckungsprüfung durchgeführt" ... das ist ja dann hier in diesem fall NICHT der fall - also, was mach ich da jetzt? bin für jeden hinweis, tip und jede information dankbar!
werd auch nie nie nie wieder etwas mit bestens in auftrag geben! hatte aber meine gründe dafür, da man bei meiner bank bei einem auftrag nur bis 2 kommastellen ein limit setzen kann - hab mir das ask angeschaut, das war bei irgendwo unter 0,01 und deshalb hab ich "bestens" gewählt.
es geht aber ja im grunde um folgendes: wenn ich einen überziehungsrahmen von agenommen 5000 euro habe und der auftrag macht 10000 euro aus und sprengt meine dispo mit sagen wir 5000 euro, dann kann das doch nicht rechtens sein, weil es keine "positive deckungsprüfung" gegeben haben kann, weil sonst der auftrag einfach nicht durchgeführt werden hätte dürfen.
das verstehe ich unter "positiver deckungsprüfung" : ist am konto genug geld für den auftrag, wird der auftrag durchgeführt, ist das nicht der fall, wird er storniert.
also... das kann doch rechtlich gesehen einfach nicht korrekt sein, oder!?
meine fragen beantwortet hast du leider nicht:
1. ist das rechtens?
2. bid/ask historisch einsehbar oder nicht?
danke dir dennoch für deinen input, aber das war mir vorher auch schon klar!
danke euch allen für die unwahrscheinlich große hilfe! lol
hab meinen anwalt gefragt, der meinte, dass das nicht rechtens ist und wir am montag bei der bank die kohle ziemlich flott zurück bekommen werden... so viel dazu!
CLOSED
Du willst eine Aktie kaufen. Diese steht bei 0,01 Cent. Du gibst die Order "bestens" ein. Auf der anderen Seite ist jemand, der seine Aktien verkaufen will, aber hier sagt: "Für 0,01 Cent gebe ich Sie nicht ab!"
Er gibt also ein Limit ein und sagt: "Ich gebe sie nur für 0,05 Cent ab. Vielleicht gibt es ja jemandem dem es egal ist, wieviel er bezahlt, da er die Aktie unbedingt schnellstmöglich "bestens" haben will."
Du gibst also deine Kauforder "bestens" ein und somit ist der Käufer da ( in dem Fall du mit deiner Kauforder). Du hast nun also die Aktie leider für zu viel Geld erworben. Ich hoffe, dass dies (sehr einfach) veranschaulicht darstellt, wie der Werdegang bei so einer Order ist.
Hier eine Definition für "Bestens":
"Bestens" ist eine Handelsoption für Verkauforders im Wertpapierhandel. Es handelt sich dabei um unlimitierte Order, d.h. die Order wird ohne Bedingungen an den Kurs des Wertpapiers ausgeführt.
Im Orderbuch der Börse, an der verkauft werden soll, wird für den Verkaufsauftrag ein Kaufauftrag gleicher Stückzahl mit dem besten (höchsten) Preis gesucht. Das ist der Ursprung des Namens der Handelsoption."
gefunden unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Orderzusatz#Bestens
Bezüglich der Orderaussführung ohne genügend Deckung, hast du das Richtige getan und einen Anwalt konsultiert.
danke, ich weiß was "bestens" bedeutet (ist jetzt nicht schnippisch) gemeint... es ging um die deckungsprüfung der bank (bank austria/unicredit) - normalerweise muss eine durchgeführt werden... sprich der auftrag darf nur durchgeführt werden, wenn es das disposaldo zulässt... das wurde in diesem fall einfach verabsäumt... ich hab lange diskutiert, es ist mir zu blöd, ich hab daraus gelernt...