IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
http://www.brennecke.pro/79518/...Bestaetigung-durch-Insolvenzgericht
"Minderheitenschutz
Das Instrument des Insolvenzplans soll es den Beteiligten ermöglichen, eine Insolvenzabwicklung zu finden, die ihre Interessen berücksichtigt.
Über die Annahme des Plans wird per Abstimmung entschieden. Mehrheiten können Minderheiten dabei ihren Willen diktieren. Aus diesem Grund sieht das Planverfahren einen Minderheitenschutz vor. Alle Gläubigergruppen können von diesem Minderheitenschutz Gebrauch machen.
Voraussetzung für einen Minderheitenschutz ist:
Der Gläubiger hat dem Plan bis spätestens zum Abstimmungstermin schriftlich oder im Protokoll der Geschäftsstelle widersprochen.
Die Rechtsposition des Gläubigers verschlechtert sich durch den Plan.
Kritiker der Insolvenzrechtsreform weisen darauf hin, dass der Minderheitenschutz eine Schwäche des Planverfahrens sei und einer der Gründe dafür wäre, dass Insolvenzpläne in der Praxis nur selten zum Einsatz kommen.
Tatsache ist, dass der Minderheitenschutz die inhaltliche Flexibilität von Insolvenzplänen einschränkt. Es ist zum Beispiel kaum möglich, bestimmte Gläubigergruppen schlechter zu stellen, um ein tragfähiges Sanierungskonzept umzusetzen. Hier liegen eindeutig die Grenzen Insolvenzplanverfahrens. "
Vom Amtsgericht habe ich folgenden Brief erhalten: Mein Widerspruch ist mal registriert!
heute hat man den kurs nochmal hochgezogen um besser abladen zu können