IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
,oder ist das üblich??? nur meine Meinung
Wertverschiebung zugunsten der umtauschenden Gläubiger
Wenn man die obigen Werte ansetzt und die Wertsteigerung durch Forderungsverzichte hinzunimmt, ergibt sich Folgendes:
Wertverschiebung zugunsten der umtauschenden Gläubiger
Net Asset Value 31. März 2013 € 835 Mio.
Abschreibung 10. August 2013 ./. € 350 Mio.
Zwischensumme € 485 Mio.
Wegfall Hybridanleihe + € 400 Mio.
Umtausch Wandelanleihe + € 400 Mio.
Umtausch Syndiziertes Darlehen I + € 1.430 Mio.
Summe NAV € 2.715 Mio.
Nicht aufgenommen sind die zusätzlichen Barzahlungen und die insolvenzbedingten Restrukturierungsgewinne durch Quotenzahlungen auf Pensions-, Arbeitnehmer-, nicht wandlungswillige Gläubiger und sonstige Ansprüche. Sie dürften sich mit den Verfahrenskosten in etwa ausgleichen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die zukünftige Ertragskraft der IVG, die vom Vorstand auf ein EBIT von mittelfristig deutlich über Euro 200 Mio. pro Jahr beziffert wurde und die wenigstens teilweise - soweit nicht auf den Immobilienbestand sondern etwa auf das Fondsgeschäft entfallend - werterhöhend wirken dürfte.
Für die Gläubiger des Syndizierten Darlehens I bedeutete die Annahme des Insolvenzplans dementsprechend, dass sie einen Liquidationswert eines lediglich zweifelhaft besicherten Darlehens von Euro 570-791 Mio. (40-55 Prozent) in einen Restrukturierungswert von Euro 2,172 Mio. (80 Prozent des Net Asset Value) wandeln würden. Die Gläubiger der Wandelanleihe wandelten einen Liquidationswert von Euro 106-277 Mio. (27-70 Prozent) in einen Restrukturierungswert von Euro 543 Mio. (20 Prozent des Net Asset Value). Selbst auf Basis der Nennwerte der Forderungen (Syndiziertes Darlehen I: Euro 1,430 Mio., Wandelanleihe: Euro 400 Mio.) ergäbe sich eine überaus ansehnliche Rendite. Diese würde für viele Gläubiger noch attraktiver, wenn man berücksichtigt, dass viele umzutauschenden Forderungen und Anleihen mit einem deutlichen Abschlag auf den Nennwert erworben wurden.
Rechnerisch erbracht werden soll dieser Wertzuwachs vor allem von den Aktionären, den Gläubigern der Hybridanleihe sowie den unbesicherten und nicht umtauschwilligen Gläubigern.
http://www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/...g-a-957211-3.html
Also ich wäre für eine Sammelzelle mit Langzeithäftlingen. So harte Jungs die schon sabbern wenn Sie neue Ärsche sehen.
http://www.fondsprofessionell.at/news/...tailfonds/gid/1014462/ref/4/
"Die IVG Immobilien AG hat im September 2013 erklärt, dass sie das Privatkundengeschäft einstellen wird. Während die für die Konzeption und den Vertrieb der Publikumsfonds zuständige IVG Private Funds GmbH offenbar wie angekündigt abgewickelt wird, kümmert sich die IVG Private Funds Management GmbH, die nun der DFH gehört, um die laufenden Retailfonds. Die IVG hat im August 2013 Insolvenz angemeldet und die Durchführung eines Sanierungsverfahrens mit Gläubigerschutz beantragt (FONDS professionell ONLINE berichtete). Seit 1. November 2013 befindet sich der Konzern in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ende Februar reichte die IVG beim Amtsgericht Bonn einen Insolvenzplan ein. Im Kern geht es bei der Restrukturierung des Konzerns um die Ausrichtung als Investment- und Asset-Manager, der gemeinsam mit institutionellen Anlegern in Immobilien und Infrastruktur (Kavernen) mit stabilen Cashflows investiert."
Oder hier hat in letzter Minute die Politik wegen Putin und Gazprom (Kauf der Gasspeicher BASF) mitgemischt? Vielleicht gibts für die Gläubiger auch nur Kohle??
die Mehrheit der Verfahrensbeteiligten heute bei dem vom Gericht
angesetzten Erörterungs- und Abstimmungstermin dem vom Vorstand erstellten
Insolvenzplan zugestimmt.
Alle im Zuge des Insolvenzplanverfahrens gebildeten Gruppen stimmten dem
Insolvenzplan zu. Innerhalb der einzelnen Gruppen wurde der Insolvenzplan
von den Gläubigern bzw. Aktionären entweder einstimmig oder mit
überwiegender Mehrheit angenommen.
Die Gläubiger stimmten dem Plan insgesamt mit 99,47 Prozent zu, die
Aktionäre mit 56,93 Prozent der Stimmen.
Der Insolvenzplan bedarf nun noch der Bestätigung durch das
Insolvenzgericht.
Der Insolvenzplan sieht die Zahlung einer Insolvenzquote von mindestens 60
Prozent an nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger vor. Das Bezugsrecht
der Altaktionäre bei den nach einer Kapitalherabsetzung auf Null
vorgesehenen Kapitalerhöhungen wurde ausgeschlossen. Für Nachranggläubiger
wurde im Insolvenzplan keine Regelung getroffen.
Nach erfolgter Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht und
anschließender Rechtskraft ist die Durchführung der Kapitalmaßnahmen für
die Mitte des Jahres 2014 vorgesehen. Das Unternehmen geht derzeit davon
aus, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens im dritten Quartal 2014
erfolgen kann.
20.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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