aus blindfish's reihe "schon gewusst!?"...


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Neuester Beitrag: 22.04.10 22:04
Eröffnet am:16.06.08 18:20von: blindfishAnzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:22.04.10 22:04von: blindfishLeser gesamt:3.987
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13436 Postings, 8929 Tage blindfishaus blindfish's reihe "schon gewusst!?"...

 
  
    #1
26
16.06.08 18:20
§328 II, Nr. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

also AUFGEPASST, wenn ihr das nächste mal mit nuklearem zeug spielt!! -> es DROHT eine GELDstrafe!!!

;-))



14559 Postings, 6676 Tage NurmalsoJa, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

 
  
    #2
16.06.08 18:24
oder Geldstrafe.

Von den Amis versehentlich nach Guantanamo verschleppt zu werden, kann schlimmere Folgen haben für den Pechvogel.  

12 Postings, 6008 Tage monetenschmuggleraber import-export ist erlaubt

 
  
    #3
1
16.06.08 19:45

25551 Postings, 8595 Tage Depothalbierermit oder ohne sachbeschädigung?

 
  
    #4
1
16.06.08 20:47

13436 Postings, 8929 Tage blindfishkeine ahnung, dh... ;-)

 
  
    #5
16.06.08 20:48
aber es kann sich gerne mal jemand nen kommentar dazu reinziehen *gg*

25551 Postings, 8595 Tage Depothalbiereraber sehr milde strafe, schließlich gibts schnell

 
  
    #6
16.06.08 21:24
mal ein paar hunderttausen tote, wenn man die stelle richtig wählt...  

13436 Postings, 8929 Tage blindfishsozusagen eben ein...

 
  
    #7
16.06.08 21:26
"kernkraftfreundliches" gesetz ;-))

13436 Postings, 8929 Tage blindfishmal wieder up, weil wichtig ;-))

 
  
    #8
16.07.08 17:26

63294 Postings, 7856 Tage Don Rumatawieso, hat jemand

 
  
    #9
16.07.08 18:34
heute gespielt ?

13436 Postings, 8929 Tage blindfishmal wieder up...

 
  
    #10
22.04.10 15:50
falls es jemand noch nicht weiß ;-))

44542 Postings, 8767 Tage Slaterwird auch bestraft

 
  
    #11
22.04.10 15:52
wenn ein Wetterfrosch in der Zelle einen Ex-Bischof eine scheuert?  

22640 Postings, 7092 Tage luthienAlso wenn, dann bitte auch komplett...

 
  
    #12
22.04.10 16:02
328 Strafgesetzbuch besagt...

"§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1.  wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2.  wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,

aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.  Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2.  Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3.  eine nukleare Explosion verursacht oder
4.  einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

1.  beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder
2.  gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt

und dadurch die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4."

13436 Postings, 8929 Tage blindfish*gg* luthien...

 
  
    #13
22.04.10 22:04
gib es zu: du hattest es nicht geglaubt und nachgelesen...!? ;-)))

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