adphos hats geschafft
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Eröffnet am: | 08.03.07 17:23 | von: Gretel | Anzahl Beiträge: | 2 |
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Tschau Gretel
Erster Kunde im Stahlgeschäft aus Japan entscheidet sich für Adphos-NIR
Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Erster Kunde im Stahlgeschäft aus Japan entscheidet sich für die
NIR-Technologie von Adphos
München, 08. März 2007 – Der erste Kunde in Japan hat ein NIR-System der
AdPhos Steel GmbH, Bruckmühl bestellt. Das von AdPhos entwickelte
NIR-CoilDry(-system kommt in einer Bandstahlbeschichtungsanlage zur
Behandlung wasserbasierter Beschichtungen zum Einsatz. Die Entscheidung
besonders beeinflusst von
- der extrem kompakten Bauweise (weniger als 2 Meter)
- der niedrigen Prozesstemperatur
- der exakt definierten Prozesskontrolle
- und dem hohen Wirkungsgrad.
Der NIR-Technologie wurde nach einer sehr genauen Vergleichsanalyse der
Wettbewerbssysteme auf Induktionsbasis und konventioneller IR-Technik der
Vorzug eingeräumt. Das NIR-System ist das erste seiner Art, das in einem
Bandstahlbeschichtungsprozess in Japan eingesetzt werden wird. Innerhalb
der letzten 5 Jahre wurden bereits mehr als 50 NIR-Systeme in der
Bandstahlindustrie in Betrieb genommen. AdPhos Steel GmbH ist ein
Unternehmen der Advanced Photonics Technologies Gruppe in Deutschland, die
zahlreiche Patente für die NIR-Technologie hält.
Tschau Gretel
Advanced Photonics Technologies AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
09.03.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung der Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG
Herr Christian Kliegel, Deutschland, hat uns am 06.03.2007 in einer
Korrektur zu seiner Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom
02.03.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft
am 01.03.2007 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und
5,01 % (Stückzahl: 509.658,5) beträgt.
Davon werden ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 2,30 % (Stückzahl:
233.258) über die Xpensio GmbH zugerechnet. Weiterhin werden ihm gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 2,72 % (Stückzahl: 276.400,5) über die Kliegel &
Hafner Aktiengesellschaft zugerechnet.
DGAP 09.03.2007