Wie kann man eine 2. EBAY-ID anmelden?


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Neuester Beitrag: 09.11.04 17:45
Eröffnet am:09.11.04 14:33von: JessycaAnzahl Beiträge:20
Neuester Beitrag:09.11.04 17:45von: taosLeser gesamt:1.505
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5215 Postings, 8361 Tage JessycaWie kann man eine 2. EBAY-ID anmelden?

 
  
    #1
09.11.04 14:33
Oder anders gefragt, ab wieviel Bewertungspunkten (oder Auktionen) ist es sinnvoll, sich zu verabschieden und einen neuen Namen anzumelden, damit man nicht als Gewerbetreibender fürs Finanzamt gilt?

Kann man bei Ebay ohne Probleme einfach eine neue ID auf den gleichen Namen anmelden?

Oder muß man zu irgendwelchen Tricks greifen, die Ihr mir vielleicht verraten wollt?

LG Jessyca  

4020 Postings, 7823 Tage MD11liest Du

 
  
    #2
09.11.04 14:40
Das oberste Gericht in unserem Land hat entschieden, dass  Auktionen bei ebay keine Versteigerungen im Sinne deutschen Rechts sind. Über die Folgen der Entscheidung, die nur gewerbliche Angebote betrifft und Käufern zu ihrem Recht verhilft, wird in den nächsten Tagen sicher noch ausführlicher berichtet werden. Was aber, wenn mein Kauf bei ebay nicht so ausgefallen ist wie er erwünscht, beschrieben oder gar abgebildet war? Und zudem in der Artikelbeschreibung folgender  o.ä. lautender Text zu lesen stand:      
"Nach EU-Recht kaufen Sie von Privat. Es gibt also keine Gewährleistung und keine Rückgabe oder Umtausch."    

Hier ist dann noch längst nicht Ende der Fahnenstange und Geld zurück schneller möglich als gedacht. Nicht wenige Verkäufer versuchen sich unter dem Deckmäntelchen des "privaten Anbieters" zu verstecken. Ob mit einer solchen Masche möglicherweise versucht wird z.B. der Steuer, dem Rückgaberecht oder gar drohenden Gewährleistungsansprüchen zu entfliehen, kann meist im Voraus nicht genau ausgemacht werden. Wie sehr sich eine solche Masche rentieren kann, wird schon bei einem angedachten Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges (für die Straße) schnell deutlich. Nix Einkommens - nix Mehrwertsteuer, nix Car-Garantie  können die Kasse schon ordentlich klingeln lassen. Zudem sitzt der Käufer unter Umständen und vielleicht zu unrecht auf einem "maroden Bock" samt diverser Reparaturrechnungen. Wer ist "gewerblicher Anbieter" und wo hört privater Verkauf auf?  Leider bekam ich bislang aus der Berichterstattung kaum klärende Antworten zu diesem Thema mit. Die Grenzen scheinen hierbei fließend zu sein. Aber nur, wenn ich meinem angeblichen  "Privat-Händler"  gewerblichen Handel nachgewiesen kann, muss dieser seine nicht so tolle Ware zurücknehmen. Über die ebay-History der Beurteilungen und der "bewegten" Artikel des Anbieters funktioniert dieser Nachweis oftmals sehr leicht. Schon die Anzahl der Beurteilungen verrät dem Kenner wo es lang geht. Zudem sind bereits entsprechende Urteile zum Thema gefällt worden. So reichten z.B. 35 Verkäufe bei ebay innerhalb von 7 Monaten aus einer angeblichen Hausfrau gewerblichen Handel per Gerichtsbeschluss zu bescheinigen. Mag diese Entscheidung u.U. etwas krass erscheinen, so sollen Behörden der unterschiedlichsten Bundesländer und Fachbereiche so ab 100  Verkäufen pro Jahr bei Verbrauchsgütern schon ordentlich "in die Hufe" kommen. Gelingt der Nachweis, dass nicht nur Ver- , sonder auch Einkäufe getätigt werden, so ist der Titel "Privat" beim Handeln dann wohl endgültig zum Teufel. Nicht selten soll dies auch noch via ebay ganz bequem gelungen sein. Hierfür unterschiedliche Namen beim größten Auktionshaus zu nutzen hilft nur den Behörden wirklich, denn sie zeigen u.U. diverse Energien, die Milde zunehmend ausschließen. Bleibt nur zu hoffen, dass wir als Kunden unser Recht so nie durchsetzen müssen. Ob ein Kauf z.B. per Versand beim Fachhändler wirklich vor bösen Überraschungen schützt kann ein Blick in die diversen Wiederrufsbelehrungen und AGB's zeigen.
 

5215 Postings, 8361 Tage JessycaDanke

 
  
    #3
09.11.04 14:45
Zitat: So reichten z.B. 35 Verkäufe bei ebay innerhalb von 7 Monaten aus, einer angeblichen Hausfrau gewerblichen Handel per Gerichtsbeschluss zu bescheinigen.

Ergo gibt es bei Ebay fast nur Händler!

Was kostet ein Gerwerbeschein, wo bekomme ich ihn? Ist ein Gewerbe steuerlich interessant?  

56 Postings, 7227 Tage proxyJessyca, im Ausland anmelden! Blutsauger Eichel

 
  
    #4
09.11.04 14:55
hat so keine chance.

entweder in den umliegenden ländern, oder gleich in den neuen osteuopäischen ländern.
mit visacard zahlen und fertig.


oder bei hood.de verkaufen, kostenfrei und ohne postident!



servus
proxy  

4020 Postings, 7823 Tage MD11nun mal langsam

 
  
    #5
09.11.04 15:00
.....so schnell schiessen die Preussen (lol) nicht !
Wenn ich natürlich 47 Handtaschen gleichen Kalibers in Ebay verticke, liegt der Schluss nahe, dass ich gewerlich verkaufe.

Ist wie mit der GEZ.............Ideenreichtum kennt keine Grenzen !

PS : 2. ID braucht neue Mail-adresse und Anschrift ,weil´s in EBAY verboten ist , 2 ID´s zu nutzen (lol)  

5215 Postings, 8361 Tage JessycaProxy

 
  
    #6
09.11.04 15:03
wie soll das gehen, wenn ich keine Auslandsadresse habe und wie kann ich mir dann was schicken lassen.

Und wenn der ausländische Finanzamtsbeamte was von mir will, was dann?

In welchen Ländern wäre Ebay-Handel steuerfrei?  

21799 Postings, 9027 Tage Karlchen_IGuck an - Proxicomi kennt sich offenbar

 
  
    #7
09.11.04 15:05
mit Steuerhinterziehung aus. Interessant.  

4012 Postings, 7870 Tage standingovationwenn die sehen dass du nicht

 
  
    #8
09.11.04 15:06
50mal denselben artikel einstellst sondern einfach für dich tradest ist das null problemo. proxy schreib nicht so scheisse mit ebay.xy das geigt nicht, da kannst noch so über eichel fluchen und bei bush hächeln *gg*  

5215 Postings, 8361 Tage JessycaMD11

 
  
    #9
09.11.04 15:08
findet denn keine Adressprüfung und Schufaprüfung statt?

Geht gleicher Name und neue Adresse?

Schickt Ebay Anmeldeunterlagen an die neue Adresse?  

4020 Postings, 7823 Tage MD11Jessy

 
  
    #10
09.11.04 15:11
...weis nicht was die alles prüfen, lieber ALLES neu !

z. B. Max Müller = Maximilian Mueller

An die NEUE Mail wird Abfrage geschickt...........

Was brauchst Du 2 ID´s ??   zum Puschen ??? (ggg)  

4012 Postings, 7870 Tage standingovationhe he das pushen wollen sie eben verhindern

 
  
    #11
09.11.04 15:15
2 id's bringen sonst nicht wirklich was...
man bekommt ja einen brief an die privatadresse um die angaben zu verifizieren. simpel & einfach!  

9061 Postings, 8665 Tage taosEs kommt doch wohl darauf an was man verkauft.

 
  
    #12
09.11.04 15:28
Sicher wer 35 Autos im Jahr verkauft, bei dem liegt es wohl nahe, das es sich hier um ein Gewerbe handelt

Wer aber Keller, Kleiderschrank, Bücherschrank und Arbeitszimmer entrümpelt wird mit Sicherheit auf mehr als 35 Artikel im Jahr kommen. Auch Eltern, die gebrauchte Babysachen verkaufen, kommen leicht darüber. Ein bisschen gesunder Menschverstand hilft da auch weiter.

Wer natürlich laufend Neuware verkauft, die extra zum Zweck des Verkaufens angeschafft wurde, der ist sicher ein Händler.

Taos
 

5215 Postings, 8361 Tage Jessycaund wenn einer Gebrauchtwaren verkauft, die er

 
  
    #13
09.11.04 15:39
vom Flohmarkt hat?

Gewerbe oder keines?  

9061 Postings, 8665 Tage taosDa kommt es wohl

 
  
    #14
09.11.04 15:44
auch auf den Umsatz an. Da wird es wohl eine Grenze geben.

Taos
 

3243 Postings, 8814 Tage flamingoeich habe mir alle Auktionen abgespeichert

 
  
    #15
09.11.04 15:52

weil ich auch mit Nachfragen seitens des Finanzamts rechne - (200 Auktionen in 2 1/2 Jahren)

habe auch alles entrümpelt und Teile meiner Fotosammlung aus den 80ern verkauft, da waren alleine um die 40 bis 50 Prospekte und etliche Kleinteile dabei

neue ID´s sind aber doch auch kein Problem: Eltern, Großeltern, Onkels u. Tanten, die selbst nix machen .-)

 

 

8051 Postings, 7828 Tage RigomaxSeht bloß zu, daß Ihr NIE als gewerbliche

 
  
    #16
09.11.04 16:18
Anbieter auftretet. Denn dann habt Ihr zwei große Probleme (und noch ein paar steuerliche dazu):
1. Ihr könnt Gewährleistungsansprüche nicht mehr vollständig ausschließen.
2. Der Meistbietende hat ein Rückgaberecht. Das heißt, Ihr habt keinen Schutz mehr vor Spaßbietern.

Also: Niemals von sich aus ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Wenn einem das Finanzamt später diese Aktivitäten als gewerblich anrechnet, ist es schon schlimm genug.
Aufzeichnungen zu machen, so wie Flamingoe, ist natürlich in jedem Fall gut.  

8051 Postings, 7828 Tage RigomaxKleine Korrektur

 
  
    #17
09.11.04 16:22
Wenn Ihr natürlich _ganz offensichtlic_ gewerblich tätig seid (z.B. Ankauf und Verkauf der selben Dinge in größerem Umfang) dann müßt Ihr natürlich anmelden.
Aber der Begriff _ganz offensichtlich_ ist in diesem Fall schwammig. Es gibt einen großen Graubereich, in dem man nicht so einfach sagen kann, ob das gewerblich ist oder nicht.  

9061 Postings, 8665 Tage taosWarum nicht gewerblich?

 
  
    #18
09.11.04 16:32
Ich glaube mal das das Finanzamt unter 1000€ Gewinn gar nichts machen wird sobald ich gewerblich bei eBay verkaufe, kann ich auch sämtliche Kosten absetzen und die fallen reichlich an.

- eBay Gebühren
- Kosten fürs Internet
- Computer
- Digitalkamera
- Arbeitszimmer
- Abschreibung Firmenwagen (ihr müsst ja die Sachen zur Post bringen)
- Büromaterial

Ach ja, die Verluste aus eurem Gewerbe könnt ihr mit anderen Einkünften verrechnen und Steuern sparen.

Taos

 

56 Postings, 7227 Tage proxyJessyca zweiter Wohnsitz ist nicht nachvollziehbar

 
  
    #19
09.11.04 16:34
mach dir mal keine gedanken.

stell dir vor, dein onkel oder tante in luxembourg oder der schweiz überlassen dir ihren ebayaccount.......
schön enstpannt bleiben.

natürlich geht so etwas nur über eine freie email adresse.


naja der kreativität sind keine grenzen gesetzt.


servus
proxy  

9061 Postings, 8665 Tage taoseBay: 3...2...1...beschissen!

 
  
    #20
09.11.04 17:45

Bundesrichter in den USA haben insgesamt acht eBay-Verkäufer zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil diese bei eigenen Auktionen mitgeboten und dadurch die Preise in die Höhe getrieben hatten. Die in drei verschiedenen Verfahren angeklagten Personen hätten teilweise über mehrere Jahre hinweg bei eBay Versteigerungen manipuliert, unzähligen Käufern sei dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft mit. Zusammen müssen die schwarzen Schafe nun 90.000 US-Dollar an Strafen und Entschädigungen zahlen.

 

In einem der Verfahren wurde ein Kunsthändler gemeinsam mit zwei ehemaligen Angestellten zur Zahlung von 50.000 US-Dollar verdonnert, weil sie bei mehr als 1100 eigenen Auktionen mitgeboten hatten. In einem anderen Fall hatten drei Autohändler gemeinsame Sache gemacht: Sie gaben zu, bei 106 eigenen Versteigerungen insgesamt 610 Gebote abgegeben zu haben, was sie jetzt 28.000 US-Dollar kostet. Im dritten Fall hatten die beiden Angeklagten Preise für Sport-Devotionalien künstlich nach oben gedrückt. Nicht bekannt ist allerdings, wie oft die Verurteilten eigene Auktionen gewannen, weil sie das höchste Gebot abgegeben hatten. (pmz/c't)

 

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