Man glaubt es nicht
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.11.02 17:46 | ||||
Eröffnet am: | 31.10.02 13:13 | von: ottifant | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 04.11.02 17:46 | von: Spitfire33 | Leser gesamt: | 1.799 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
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Lausanne - Da ein Mann eine E-Mail mit einer animierten Strip-Show versendete, wurde er zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Als Berufswahl junger Schulabgängerinnen tarnte er die Sex-Mail und schickte sie an fünf Personen.
Ein empörter Empfänger schickte die Mail an den vermeintlichen Absender, die Leiterin des jurassischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau, zurück, welche wiederum Anzeige erstattete.
Das Bundesgericht bezeichnete den Inhalt der Nachricht als 'vulgär und primitiv' und entschied, dem Urteil der Vorinstanzen auf 15 Tage Gefängnis bedingt wegen 'unaufgefordertem Anbieten' von weicher Pornographie, zuzustimmen.
Quelle: www.blick.ch
P.S.Wie hoch ist eigentlich die Strafe auf die falsche Vergabe von schwarzen Sternen ?
Der, der mir den verpasst hat, der ist ein ganz armes ...
Der Moderator kann nicht ganz sauber sein .
Gruß
die Kinder, werdet ihr auch nicht ins Himmelreich gelangen. Lies doch mal den Pfarrer-Thread. Wir brauchen noch Pressbütter.
A K T U E L L
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www.blick.ch