Wichtiges Urteil zu Aufspaltungen, Spin-off
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Eröffnet am: | 19.10.21 10:38 | von: ParadiseBird | Anzahl Beiträge: | 2 |
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Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.
So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021
Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/
Typischerweise herrscht über die steuerliche Behandlung dieser Transaktion völlige Verwirrung und führt ggf. zu völlig falschen Entscheidungen (Verkauf der Aktie vorher und ggf. Wiederkauf nach der Aufspaltung).