Was wäre wenn ...


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Neuester Beitrag: 30.11.05 15:18
Eröffnet am:30.11.05 14:35von: RitterRunkelAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:30.11.05 15:18von: NassieLeser gesamt:5.668
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10 Postings, 9112 Tage RitterRunkelWas wäre wenn ...

 
  
    #1
30.11.05 14:35
Hallo nur mal eine rein hypothetische Überlegung:

Intershop hat laut finanzieller Lage mit Konkurs, Insolvenz oder was auch immer
zu kämpfen, was aber wäre wenn dies Eintreffen sollte?

Intershop Enfinity scheint ein sehr gutes Produkt zu sein, hier nur mal ein paar
dt. Webseiten wo dieses Produkt eingesetzt wird:

mytoys.de, otto.de, tchibo.de, t-com.de, quelle.de ...

nur um ein paar wenige Beispiele zu nennen. Diese Webseiten sind meines Erachtens nach
ziemlich große e-Commerce Plattformen, eingesetzt von bekannten, großen Firmen.

Weiterhin glaube ich, das myToys.de die erste Enfinity Platform (1.0?) vor zig Jahren
eingesetzt hat und diese Plattform noch immer nutzt, wer kennt eigentlich Beispiele,
bei denen sich eine große Firma wieder um entschieden hat und nicht mehr Enfinity
einsetzt?

Da eCommerce, Online-Handel auf alle Fälle ein Zukunftsschlagwort ist brauche ich ja
jetzt nicht weiter erwähnen. Was ist wenn Intershop nicht mehr wäre und es keine
Firma/Entwickler mehr als Ansprechpartner gäbe?

Wäre es im Ernstfall nicht viel wahrscheinlicher, das Intershop nicht von irgendeiner
Firma (vielleicht auch ein großer Kunde) übernommen wird, um die Plattform zu sichern?

D.h. alle (große) Kunden entscheiden sich für Intershop Enfinity und setzen diese
Plattform gewinnbringend ein. Sehr wahrscheinlich ist niemand von denen interessiert
Intershop Konkurs gehen zu sehen...

Was meint Ihr, oder habe ich Aspekte übersehen.

So long,
der RitterRunkel.

PS: Bin seit einiger Zeit natürlich wieder inverstiert, habe deswegen auch schon
viel Verlust gemacht ... :(  

16074 Postings, 8411 Tage NassieDer Insolvenzverwalter

 
  
    #2
30.11.05 14:37
würde die Rechte an der Software verwerten. Der Käufer betreut die Kunden weiter.  

10 Postings, 9112 Tage RitterRunkelwer bekommt dann die Lizenzeinnahmen ? o. T.

 
  
    #3
30.11.05 15:09

16074 Postings, 8411 Tage NassieDeine Frage beantwortet sich von selbst

 
  
    #4
30.11.05 15:18
das kann doch nur derjenige sein, der die Rechte an der Software hat. Also der Käufer
aus der Insolvenz.  

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