Wanderer AG die 5000 % Rallye !
Seite 286 von 288 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:03 | ||||
Eröffnet am: | 20.07.12 11:02 | von: MS1969 | Anzahl Beiträge: | 8.19 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:03 | von: Saraheorea | Leser gesamt: | 521.645 |
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Ist die Insolvenzmasse dann derart gering, dass das Grundkapital Null beträgt und für alle Gläubiger nicht genug Masse vorhanden ist, liegt nach dem Gesetz "Vermögenslosigkeit" vor.
Danach wäre die AG durch einen Verwaltungsakt ($394 FamFG:"von Amts wegen") aus dem Handelsregister zu löschen. Was gleichzeitig das automatische Delisting bedeutete, da die Handelbarkeit einer Aktie das Vorhandensein einer AG voraus setzt. Dieses Delisting liefe ohne §39 Börsengesetz ab...
Allerdings ist nicht unüblich, dass der IV über die Gläubigerversammlung Vollmacht erhält, im Falle der Börsennotierung in eigenem Ermessen zu verfahren. Oder in einem - meist jährlichen - Berichtstermin des IV wird über den Verbleib an der Börse entschieden.
Das kann dazu führen, dass der IV sich für ein Delisting noch vor der Löschung im Handelsregister entscheidet. Dieses Delisting liefe nach §39 Börsengesetz ab...
Da wir nicht wissen, was wann seitens IV und Gläubigerversammlung bzgl. der Börsennotierung entschieden wird, kann ein Delisting theoretisch täglich beantragt werden. Wer sich einige frühere Insolvenzwerte, welche inzwischen delistet wurden, anschaut, kann davon lernen.
Nur meine Meinung.
http://www.ariva.de/wanderer-werke-aktie/news
Die wissen vermutlich, warum.
Wer an deren Stimme geglaubt und daraufhin ebenfalls gekauft hatte...bitter. Hier unter Ariva-Hotstocks ist das Risiko ja vermutlich allen bekannt.
Und der realistische Wert des Unternehmens dürfte wegen dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 22.07.2010 vom 06.06.2013 wohl gegen Null tendieren.
Daraus: "Ein Abschluss des Insolvenzverfahrens ist derzeit noch nicht absehbar, jedoch nicht vor Ende 2013 zu erwarten. An die Insolvenzgläubiger wird nach heutigem Kenntnisstand allenfalls eine geringe Quote zur Ausschüttung gelangen."
Kommt jetzt bald die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters?
Quelle: bundesanzeiger.de
Nur meine Meinung.
Ach, und übrigens:
"Deine Angstmacherei wird auf 2018 verschoben." aus #7111
Nein, wird sie nicht:
https://www.bafin.de/SharedDocs/...inanzmarktnovellierungsgesetz.html
"Das Gesetz wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2016 verabschiedet und sieht ein abgestuftes Inkrafttreten der Regelungen vor."
Wenn die Pennys laufen kommt man an Wanderer nicht vorbei.
Tbhomy willst Du es Ihm erklären? ;-)
Hier haben selbst renommierte Zocker ihre Anteile bereits wieder abgestoßen. Siehe veröffentlichte Stimmrechtsmeldungen.
http://www.ariva.de/wanderer-werke-aktie/news
Vermutlich sind die bereits informiert, wie hier die Chancen stehen. Und haben deshalb wieder abgegeben... ;-)
Der Spread ist zudem ungesund. Rein kommt man wohl in den Wert, aber auch wieder raus, wenn es drauf ankommt ?
P.S. Wer soll hier denn noch verkaufen ? Außer die Zocker vielleicht ?
"...besteht die Wanderer-Werke AG nur noch aus einem gigantischen Schuldenberg. Laut der letzten veröffentlichten Bilanz war die Gesellschaft am 22.07.2010, also am Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit über 140 Mio. Euro überschuldet. D.h. an eine Sanierung und spätere Mantel-Nutzung ist hier eigentlich nichtmal im Traum zu denken. "
Und wer sich weiter informieren möchte, liest sich hier im Thread ein. ;-)
Für eine sinnvolle Spekulation ? Daran glaubst du doch wohl selbst nicht, oder ?
Schau dir in dem Falle lieber Inso-AGs an, die NICHT überschuldet sind. Mein Tip und meine Meinung.
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Verbietet ja nicht Aktien zu kaufen und zu verkaufen :-) :-) :-) .-)
Wanderer ist doch handelbar oder nicht.
Und die Marktregeln an den Börsen sollte ja jeder, der für sein Depotkonto unterschrieben hat, gut kennen. Gelle ?
Besser auch, dass diese Regeln durch eine vor uns liegende Gesetzesnovelle noch geändert werden...
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktmanipulation
Ist wie mit dem Führerschein und den Verkehrsregeln... ;-)