WMF 780303
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 23.03.15 13:56 | ||||
Eröffnet am: | 21.10.10 22:22 | von: 2141andreas | Anzahl Beiträge: | 72 |
Neuester Beitrag: | 23.03.15 13:56 | von: youmake222 | Leser gesamt: | 30.425 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Hiermit möchte ich gerne mal einen Thread zu WMF eröffnen, um der Aktie mehr beachtung zu verschaffen.
Freue mich sinnvolle Beitrage zu dieser Interessanten Aktie.
Andreas
Bin auf die Zahlen gespannt. Wie bereits geschrieben, traue ich WMF weiterhin enorme Wachstumspotenziale vor allem im Kaffeemaschinen Sector zu, bei einer gelungenen Übernahme durch KKR wäre es auch denkbar, dass diese Sparte an die Börse gebracht wird also Phantasie und günstige Bewertung sind hier ausreichend vorhanden.
Mit etwas Geduld wird man hier sicher nochmal ordentlich belohnt, seit Januar ja immerhin schon fast 10% im Plus ;-)
Dividendenvorschlag 1€ - daher der Kursabsturz? Quelle: Adhoc-Meldung:
http://www.finanznachrichten.de/...12-und-dividendenvorschlag-016.htm
Zielgesellschaft: WMF AG; Bieter: Finedining Capital GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Finedining Capital GmbH c/o Hengeler Mueller Leopoldstraße 8-10 80802 München Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199653 .....[...]
http://www.finanznachrichten.de/...ot-zum-erwerb-de0007803033-016.htm
Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von
EUR 53 je WMF-Vorzugsaktie
anzubieten.
Die Bieterin strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach § 327a ff. des Aktiengesetzes - gegebenenfalls in Verbindung mit § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes - (nachfolgend insgesamt 'Squeeze-out') an, sofern ihre Beteiligung am Grundkapital der Zielgesellschaft (abzüglich eigener Aktien der Zielgesellschaft) nach Durchführung des Erwerbsangebots und der unten beschriebenen Beteiligungsvereinbarung mindestens 90 % (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) bzw. 95 % (aktienrechtlicher Squeeze-out) beträgt.
Das ist klar. Entweder man verkauft jetzt freiwillig oder man lässt sich anschliessend enteignen. Dagegen kann man dann klagen und auf eine höhere Abfindung spekulieren. Die Prozesse dauern meistens 5 bis 10 Jahre.
WMF AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
19.11.2014 13:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
19. November 2014: Ad-hoc-Mitteilung: Finedining Capital AG teilt Absicht mit, Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festzusetzen. ....
http://www.finanznachrichten.de/...ngsrechtlichen-squeeze-out-016.htm