WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 69 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 305.274 |
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Hatte am Freitag die Hüst in Düsseldorf angeschrieben und nach gefragt ob eine Delistingtermin steht !
Antwort kam vorhin gerade: Sie lautete fast wortwörtlich: "Es lege zur Zeit kein Delistingantrag vor und die Aktie WKM wird somit bis auf weiteres an der Börse Düsseldorf gehandelt."
Das ist kein Witz von mir sondern die reine Wahrheit. Diesen Mailverkehr gab es real und der Inhalt wurde oben in der Info real wiedergegeben.
Das nur mal das hier die Gerüchte nicht immer wieder aufkommen. Nun ist es vorläufig klar. Mail Stand heute.
Somit steht für mich fest: Es muss irgendwer Einspruch gegen den Delistingantrag des Insoverwalters eingelegt haben, geht ja irgendwie gar nicht anders!? Diesen muss wohl stattgegeben worden sein, wer auch immer das zu entscheiden hatte und danach kam die Meldung das die Schniggebank die zur Augur Capital AG gehört 23,7% der Gesamtaktien der WKM AG übernommen hat.
Also ich persönlich habe somit noch mehr das Gefühl das hier noch einiges interessantes passieren wird. Für mich !! ist WKM der aussichtsreichste Penny in Insolvenz.
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 107818 Bekannt gemacht am: 29.02.2012 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Löschungsankündigungen
28.02.2012
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München (Engelbertstr. 25, 81241 München).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Quelle: handelsregisterbekanntmachungen.de
Widerspruch wäre dann bereits in 2012 (Frist beachten !) gelaufen. Seitdem ist über nunmehr fast 3 Jahre nichts mehr passiert. Für den Widerspruch gegen die Löschung hätte es damals in der Folge eines Fortführungsbeschlusses der Gläubigerversammlung bedurft. Es kam nichts...?
Tja, was nun? Weiterhin Fragezeichen.
Ich werte das für mich als positiv.
Den "Delistingantrag" des Insolvenzverwalters kenne ich nicht. Kannst ihn hier ja gerne mal einstellen. ;-)