WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 65 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 305.341 |
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Es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtung. eine Wirksamkeit dürfte von den zu Grunde liegenden Gegebenheiten (HV, Mehrheiten, Verfahrenstreue etc.) abhängen, welche dem Delisting vorausgegangen sind. Individuelle Betrachtung sei zu erwägen.
Also ich will das jetzt mal absolut übertreiben, denke aber so versteht man am Besten was ich damit fragen will:
Also wenn ich hergegangen wäre !!!!!!und hätte zum IV Verwalter gesagt; alles klar ich zahle die xxxx € Schulden hier, ich will die AG übernehmen und umbenennen unsw. ..., dann wäre doch der Delistungstermin auch aufgehoben wurden ?
Ich hoffe es so geschrieben zu haben das man versteht was ich damit ausdrücken will.
Habe zum Widerspruch mal beim Amtsgericht München angefragt, mal sehen, ob die antworten. ;-)
Info:
http://177766.homepagemodules.de/...eiligungs-AG-WKN-WKN.html#msg4794
Siehe Beitrag #13.
Aber auch andere Beiträge sind dort interessant...
Du meinst sicherlich einen Widerspruch gegen die Löschung der AG im Handelsregister lt. Ankündigung aus 2/2012 (Posting #1096).
Legt euch wieder hin. Gute Nacht
http://www.ariva.de/forum/...-Tipp-am-Telefon-503076?page=1#jumppos42