WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 103 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 304.540 |
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Wen das stört, setzt mich auf Ignore.
Wer mich NICHT auf Ignore setzt, hat vermutlich einen besonderen Grund dafür.
Rene Meinungsäußerung meinerseits.
Warum kannst du nicht einfach sachlich zu den Themen AG und Aktie diskutieren ?? Können doch so viele andere User auch. Bring dich doch mal vernünftig in die Diskussion ein.
Was sagst du z.B zu dem BGH-Urteil aus 2015 bzgl.der Fortführung einer aufgelösten GmbH/AG ?
Der Vorstand hat damals weder das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet noch vor dem Schlusstermin im Verfahren einen Insolvenzplan eingereicht. Er hat also die gesetzlichen Möglichkeiten der Fortführung ungenutzt gelassen.
§ 274 - Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Oder ist deren Vorstoß nur ein Versuch der Fortführung dieser AG ?
Nur setzt ein BGH-Urteil klare Vorgaben:
https://www.otto-schmidt.de/news/...ind-abschliessend-2015-07-15.html
"Denn für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der BGH bereits zum alten Konkursrecht entschieden, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH-Urt. v. 25.10.2002, Az.: V ZR 243/01). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG gilt demnach nichts anderes."
"Lassen die Beteiligten die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Fortsetzung ungenutzt, ist kein Grund dafür ersichtlich, eine nicht im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Fortsetzung der Gesellschaft durch einen schlichten Fortsetzungsbeschluss zu eröffnen."
So die Rechtsauffassung BGH.
hier bei : WKM Terrain- und Beteiligungs AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft...
Bitte lesen Sie meine Beiträge GENAU und vollständig. Danke.
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
(1) 1Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre begonnen ist, die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. 2Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. 3Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
Also Vermögen an die Aktionäre wurde glaube ich noch nicht verteilt...
n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung
Wie wäre es mal mit Einlesen VOR dem Diskutieren ?
Mit #2492 hat uns Kollege Minninger freundlicherweise folgende Mitteilung offeriert :
München (pta036/05.03.2018/17:35) - Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 28.02.2018 teilte das Amtsgericht München - Registergericht mit, dass es die, vom Aufsichtsratsvositzenden, mitgeteilten Vermögenswerte der WKM Terrain- und Beteiligungs AG i.L soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist und daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Löschung der Gesellschaft nicht vorgenommen wird.
Und da steht u.a. drin : soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist
Deine Frage nun :
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Insolvenzverwatler während der gesamten Verfahrensdauer größere Beträge in seiner Insovlenztabelle vergessen oder übersehen hat, oder ?
ist voll daneben und unsinnig, und verwirrt lediglich.
Außerdem ist sie sehr lustig, denn was ist ein Insolvenzverwtler und eine Insovlentabelle ???
Leider kann man diese Mitteilung nirgends mehr finden, außer eben hier, dank Minninger.
Bitte Einlesen tbhomy und nochmal ÜBERLEGEN
jeder Ariva-Leser kann sich zum Glück selbst ein Bild machen. Zu deinen Beiträgen in diesem Börsenforum und ebenso zu meinen Beiträgen in diesem Börsenforum.
Ich sehe deine Beiträge - tut mir leid - als nicht sehr fundiert an. Irgendwie gibst du mir das Gefühl, dass du ständig versuchst, mir einen "schwarzen Peter" anzuhängen.
Mach dir mal besser KONKRETE Gedanken, zu meinem nächsten Posting...
Siehe #2534. Scheint sich ja zu lohnen, hin und wieder mal die Bafin anzuschreiben und bzgl. fehlender Stimrmechtsmeldungen ins rechte Bild zu setzen ? Wer weiß ?
https://www.ariva.de/forum/...-dieses-jahr-428281?page=97#jumppos2444
Hatte ich hier im Thread bereits gepostet...wer mitgelesen hat. Hast DU damals mitgelesen ? Du hast sogar auf mein Posting geantwortet....
Auch die weiteren Beiträge dort sind lesenswert...
Und nun willst DU mich hier in #2570 belehren ? Wie passt das zusammen ?? Merkwürdig, was mitunter in diesem Börsenforum so abläuft... :-(
Meine kritische Meinung. Ariva sollte sich den Thread hier mal durchlesen.
kommt doch auch von Ihnen. Können Sie die angebliche Schenkung auch irgendwie belegen ?
n.m.M.
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