WCM die Substanz der Zukunft!
Seite 172 von 173 Neuester Beitrag: 16.07.12 19:31 | ||||
Eröffnet am: | 25.12.03 20:56 | von: sard.Oristane. | Anzahl Beiträge: | 5.303 |
Neuester Beitrag: | 16.07.12 19:31 | von: Biotechspezi. | Leser gesamt: | 605.215 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 54 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 169 | 170 | 171 | | 173 > |
Moderation
Zeitpunkt: 08.08.11 18:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - threadfremd
Zeitpunkt: 08.08.11 18:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - threadfremd
Moderation
Zeitpunkt: 09.11.11 14:31
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Off-Topic
Zeitpunkt: 09.11.11 14:31
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Off-Topic
WCM AG wird 2012 operatives Geschäft wiederaufnehmen
Ende 2010 wurde die Insolvenz der WCM AG aufgehoben und das so genannte Insolvenzplanverfahren gerichtlich beschlossen. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.
Hierbei geht es vor allem darum, die „Assets“ der WCM AG durch Kapitalmaßnahmen zu „heben“, um die Werthaltigkeit der WCM AG auszuschöpfen. Das werthaltigste „Asset“ der Gesellschaft ist zweifellos der erhebliche Verlustvortrag von ca. 280 Millionen Euro sowohl bezüglich Gewerbe- als auch Körperschaftssteuer. Dieser unterscheidet sich von „gewöhnlichen“ Verlustvorträgen dadurch, dass dieser von den Finanzbehörden verbrieft ist und keiner weiteren Überprüfung bedarf. Weitere wichtige „Assets“ der WCM AG sind die Börsennotierung an 7 Börsenplätzen und die Schuldenfreiheit der Gesellschaft; es existieren keinerlei Bankverbindlichkeiten oder sonstige Altlasten.
Eine schuldenfreie, börsennotierte Gesellschaft wie die WCM AG mit ihren erheblichen Verlustvorträgen ist für Investoren eine ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlichen Aktivitäten. Die WCM AG als Beteiligungsgesellschaft unterliegt keinen branchenabhängigen gesetzlichen Beschränkungen. Zwar hat der Gesetzgeber die Verwertung von Verlustvorträgen durch § 8c KStG erschwert, indem er Investoren nur einen Einstieg von 25% bis maximal bis zu 50% ermöglicht, andernfalls der Verlustvortrag geschmälert resp. gänzlich wegfällt. Jedoch können bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben entsprechende juristische Regelungen getroffen werden, die eine Verwertung der Verlustvorträge gewährleisten.
Im Jahr 2011 ist es der Verwaltung gelungen, für die vorgenannten Probleme Lösungswege zu finden, die in 2012 zum Erfolg führen werden.
Nachdem die KPMG im November 2011 auch den Jahresabschluss 2010 testiert und der Aufsichtsrat ihn im Dezember 2011gebilligt hat, sind jetzt die wesentlichen Voraussetzungen für einen Neustart der WCM AG gegeben.
Die „Assets“ der WCM AG können nur dann zur „Wertschöpfung“ führen, wenn die Hauptversammlung die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit nach § 274 AktG beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat werden in der kommenden Hauptversammlung 2012 den Aktionären ein entsprechendes Konzept präsentieren. Der Aufsichtsrat der WCM AG wird in seiner nächsten Sitzung im Januar 2012 die weitere Vorgehensweise beschließen und den Termin und die Tagesordnung der HV 2012 festlegen.
soll Investoren um fast 50 Mio Euro geprellt haben. Seit September 2007 ist er untergetaucht. 2011 wurde er von der US-Börsenaufsicht SEC wegen Manipulation von Aktienkursen angeklagt, ist zur Fahndung ausgeschrieben. Investoren haben nun den Kopfgeldjäger Josef Resch (62) beauftragt, Homm zu finden. Homm besitzt fünf Pässe, hält sich angeblich in Südamerika auf.
hatte der nicht auch mit der plattgemachten wcm was zu schaffen?
Ho ho ho
Resch: „Wenn wir Homm haben, stellen wir ihn vor die Wahl: das veruntreute Geld rausrücken, oder wir liefern ihn den amerikanischen Behörden aus.“
Dann drohen Homm mehrere Jahre Knast.
ho ho ho
das wäre jut
meine Hochachtung !
15.02.2012 – Jetzt schon mehrere Millionen Jahresabschlüsse im Netz. Bestand und Nachfrage wachsen ständig.
Status quo seit dem EHUG
•Das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) hat wesentlich dazu beigetragen, die Bilanzpublizität in der Bundesrepublik voranzubringen und für ein Mehr an Transparenz auf den Märkten zu sorgen.
•Seit Inkrafttreten des EHUG am 1. Januar 2007 hat sich die Zahl der eingereichten Jahresabschlüsse fortwährend erhöht.
Bereits seit 2008 wurden jährlich jeweils deutlich über 1 Million Jahresabschlüsse (ohne Bekanntmachungen nach den §§ 264, 264b HGB) beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.
Die Gesamtzahl der im elektronischen Bundesanzeiger publizierten Jahresabschlüsse liegt derzeit schon bei etwa 4,8 Millionen.
Die Offenlegungsquote beträgt heute etwa 90 Prozent. Zum Vergleich: Vor Inkrafttreten des EHUG lag die Offenlegungsquote bei gerade einmal 5 Prozent.
Nutzen der Bilanzpublizität
•Durch das EHUG wurde mit dem - nunmehr allein elektronischen - Bundesanzeiger ein zentrales Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen geschaffen. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz geleistet.
•Der elektronische Bundesanzeiger wird von den Nutzern angenommen. Das bestätigen die aktuellen, nach wie vor hohen Zugriffszahlen.
•Monatlich verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger über 3,2 Mio. Zugriffe.
Davon entfallen ca. 81 Prozent – zurzeit ca. 2,6 Mio. Zugriffe pro Monat – auf den Bereich der Jahresabschlüsse.
Rechnet man das auf Tage um, bedeutet das, dass alleine im elektronischen Bundesanzeiger täglich – und hier sind alle Sonn- und Feiertage mit eingerechnet – etwa 84.000 Jahresabschlüsse abgerufen werden.
Hinzukommen pro Tag etwa 32.000 Jahresabschlüsse, die auf den Seiten des Unternehmensregisters abgerufen werden, so dass insgesamt täglich über 116.000 Jahresabschlüsse abgerufen werden.
Aufs Jahr hochgerechnet wären das ca. 42 Mio. Jahresabschlüsse. Geht man von etwa 1,1 Mio. veröffentlichungspflichtigen Unternehmen aus, würde dies, rein rechnerisch betrachtet, bedeuten, dass jedes Unternehmen ca. 38mal pro Jahr aufgerufen wird. Der weitaus größte Teil der Abrufe (über 80 Prozent) betrifft dabei gerade kleine Unternehmen, was angesichts der Tatsache, dass über kleine Unternehmen ansonsten – im Internet – wenig zu finden ist, nicht verwundert.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...date=15.02.2012#Notice_135
»Wer muss einreichen?
»Was müssen Sie einreichen?
»Wann müssen Sie einreichen?
»Wo müssen Sie einreichen?
Wer muss einreichen?
Den Jahresabschluss bzw. die Rechnungslegungsunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung einreichen müssen Unternehmen folgender Gesellschaftsformen:
•Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs,
•eingetragene Genossenschaften,
•Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs, OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter) und
•Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere Limiteds.
Unabhängig von der Rechtsform offenlegungspflichtig sind:
•Kreditinstitute
•Finanzdienstleistungsinstitute
•Pensionsfonds
•Versicherungsunternehmen
Offenlegungspflichtig nach Publizitätsgesetz sind generell Unternehmen, die in 3 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 2 der 3 folgenden Merkmale erfüllen:
•Bilanzsumme über 65 Mio. Euro,
•Umsatzerlöse über EUR 130 Mio. Euro,
•durchschnittlich über 5.000 Mitarbeiter.
Tochterunternehmen können von der Jahresabschlussoffenlegung befreit werden. Welche Voraussetzungen dabei nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB gelten, finden Sie unter »Befreiung von Tochterunternehmen
Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses besteht mit der Eintragung der Gesellschaft
•unabhängig vom Unternehmensgegenstand und
•unabhängig davon, ob bereits eine Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde oder keine Geschäftstätigkeit mehr besteht und
•unabhängig davon, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht, also auch für gemeinnützige Gesellschaften.
»Zurück zum Anfang der Seite.
Was müssen Sie einreichen?
Welche Unterlagen Sie an den elektronischen Bundesanzeiger übermitteln müssen, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab. Prüfen Sie anhand der nachfolgenden Tabelle, zu welcher Größe Sie Ihr Unternehmen zuordnen können. 2 der 3 Merkmale müssen an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren vorliegen. Bei Umwandlung oder Neugründung eines Unternehmens kommt es darauf an, ob die Größenmerkmale am ersten Abschlussstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung erfüllt werden.
Unternehmensgröße nach § 267 HGB
Merkmale Klein Mittelgroß Groß
Bilanzsumme < 4,840 Mio. Euro 4,840 Mio. – 19,250 Mio. Euro > 19,250 Mio. Euro
Umsatzerlöse < 9,680 Mio. Euro 9,680 Mio. – 38,500 Mio. Euro > 38,500 Mio. Euro
Arbeitnehmerzahl im Jahresdurchschnitt < 50 50 – 250 > 250
(Die Schwellenwerte sind kürzlich für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre zum Teil angehoben worden.)
Bei kleinen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz,
•Anhang (ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung).
Bei mittelgroßen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz (ausreichend ist die für kleine Gesellschaften vorgeschriebene Form),
•Gewinn- und Verlustrechnung,
•Anhang,
•Lagebericht,
•zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (zum Beispiel Angaben zur Ergebnisverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, Bestätigungsvermerk etc.).
Bei großen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz,
•Gewinn- und Verlustrechnung,
•Anhang,
•Lagebericht,
•zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente.
Unabhängig von der Größe zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften verpflichtet sind:
•Kreditinstitute,
•Finanzdienstleistungsinstitute,
•Pensionsfonds,
•Versicherungsunternehmen.
•Gesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist (§ 267 Abs. 3 HGB).
»Zurück zum Anfang der Seite.
Wann müssen Sie einreichen?
Die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung des Jahresabschlusses muss grundsätzlich spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr – wie in den meisten Fällen – dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2008 also spätestens bis zum Ende des Jahres 2009 einzureichen und bekannt zu machen.
Eine kürzere Einreichungsfrist von vier Monaten gilt für die kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften. Hierunter fallen sowohl börsennotierte Unternehmen wie auch solche Unternehmen, die andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) begeben haben, die an einem organisierten Markt gehandelt werden.
»Zurück zum Anfang der Seite.
Wo müssen Sie einreichen?
Jahresabschlussunterlagen sind beim Bundesanzeiger Verlag einzureichen − nicht beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) und nicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Allein der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen prüft, ist der richtige Adressat. Er unterrichtet gemäß § 329 Abs. 4 HGB bei Verstößen gegen die Offenlegung das Bundesamt für Justiz, das bei nicht ordnungsgemäßer Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren einleitet und Verstöße wegen unterlassener oder unvollständiger Publikation durch die Verhängung von Ordnungsgeldern in Höhe von mindestens 2.500,- EUR bis maximal 25.000,- EUR ahndet.
Die notwendige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfordert einen klaren Auftrag, speziell auch zum Umfang dessen, was bzw. welche Unterlagen bekannt gemacht werden sollen. Dies gilt vor allem für die nicht über die Publikations-Plattform, also zurzeit noch in Papierform eingereichten Unterlagen.
Verlags-Anschrift für die Einreichung von Papiermanuskripten:
Bundesanzeiger Verlagsges. mbH
Anzeigenredaktion
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Internetadresse für die elektronische Einreichung von Unterlagen:
Publikations-Plattform des Bundesanzeigers unter http://publikations-plattform.de
Der Jahresabschluss wird schließlich vom elektronischen Bundesanzeiger automatisch an das Unternehmensregister zur dortigen Einstellung übermittelt.
https://publikations-plattform.de/sp/...dgeable_how-work_annual_terms
wenn mann die kommenden kapitalmassnahmen noch vor augen hält, die mit sicherheit nicht zum gunsten der aktionäre ausfallen wird,dann behaupte ich ganz einfach mal das dieser börsenmantel absolut überbewertet ist.
da drängt sich beim besten willen kein kauf auf.
17:58:45 0,135 5000
17:57:54 0,135 5000
17:53:06 0,135 100000
17:49:11 0,134 10000
17:47:34 0,135 70000
17:47:29 0,134 75000
17:47:12 0,134 60000
17:46:37 0,133 168500
http://www.finanznachrichten.de/...besitz-ag-hauptversammlung-016.htm
DGAP-Adhoc: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
16.07.2012 17:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Durch Eintritt eines weiteren seriösen Interessenten für eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage (Gewerbe- und Wohnimmobilien) besteht die Möglichkeit, das Kapital der Gesellschaft nach einem Kapitalschnitt wesentlich stärker zu erhöhen als zunächst vorgesehen.
Ursprünglich war im ersten Schritt nur eine Kapitalerhöhung von bis zu EUR 40 Mio. geplant. Nunmehr kommt eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR100 Mio. zusätzlich in Betracht. Die Banken für die Kapitalerhöhung stehen fest.
Diese größere Kapitalerhöhung würde die Dividendenfähigkeit unseres Unternehmens schneller sicherstellen. Wegen der zu erstellenden Gutachten und der noch zu führenden abschließenden Verhandlungen hat der Aufsichtsrat einstimmig die für den 31. August 2012 geplante Hauptversammlung auf Ende November 2012 verschoben.
Auf dieser Hauptversammlung wird natürlich auch die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 AktG auf der Tagesordnung stehen.
Das war ein Insider der nur ein 1-2- Minuten gewartet hatte nach der Meldung. So schnell kannste Dir das gar nicht durch lesen. Das heist für mich das die Oder schon im System schon war.
50.000 über Hamburg hat er ebenfalls eingesackt...