Volksverhetzung - Was ist das eigentlich genau?
Die Suche bei google bringt locker über 26.000 Treffer zu "Volksverhetzung."
Und der Gesetzes-Text des StGB §130 läßt dann alles im dichten juristischen Nebel versinken.
Und zwar nicht nur bei mir. Wenn es einem gerade in den Kram paßt, so habe ich in einigen Threads gelesen, dann wird noch ein Vorwurf der Volksverhetzung nachgelegt. Und zwar vorzugweise im Zusammenhang mit Antisemitismus-Vorwürfen.
Aber - was ist das nun ganz konkret, die Volksverhetzung?
Ich lege mal nach meinen Kenntnissen vor. Vielleicht kanns jemand ergänzen.
Dreh- und Angelpunkte des Ganzen dürften ja wohl "Antisemitismus" und "Holocaust-Leugnung" sein.
Unstrittiger Ausgangspunkt dürfte wohl die vollständige Kapitulation Deutschlands und seiner Verbündeten am Ende des 2. Weltkriegs unter die von den USA geführten Allierten sein. Für Deutschland war dies die komplette Besetzung und nachfolgende Aufteilung des Landes durch die Sieger. Nach anfänglichen Horror-Plänen ( Morgenthau und andere ) und der Blockbildung entliessen West- und Ostblock ihre Landesteile in die "Selbständigkeit" - an der langen Leine.
Im weiteren beziehe ich mich nur auf die BRD, ich habe keine Ahnung wie dies in der DDR gehandhabt wurde.
Der vor-bundesrepublikanische Variante von Regierungsrat und Allawi ( paßt nicht so ganz, denn ich habe nie etwas von deutschen Aufständen gegen die Siegermächte gehört ) durften die West-Sektoren in eine "Selbständigkeit" führen. Allerdings gab es da so einige unumstößliche Vorgaben um ein Rückkehr des Nationalsozialismus auf jeden Fall zu verhindern, darunter "... die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse und deren Protokolle sind auf immer unabänderbares Recht für Deutschland .." ( oder so ähnlich, habs gerade nicht zur hand )
Allierter Kontrollrat bzw. deren Nachfolger und die im Land stationierten Truppen wach(t)en darüber, daß diese Vorgaben in das deutsche Recht, eben den StGB §130, einflossen und eingehalten werden.
Was heißt das nun für den Alltag? Denken kann sich jeder was er will - ohne jegliche Einschränkungen. Soweit ich weiß, darf sich auch jeder ein Adolf-Hitler-Altärchen in seinen eigenen vier Wänden aufbauen.
Sobald er aber an die Öffentlichkeit tritt greift "Volksverhetzung."
Verkündet also jemand öffentlich ( Reden, Bücher, usw. ), daß "er nicht glaube, daß es einen Holocaust gegeben hätte" dann greift erst der StGB §130 und dann der Staatsanwalt zu. Beim ersten mal soll es noch mit Geldstrafen abgehen, bei Wiederholungen gibt es Gefängnis.
So läufts es auch, wenn man die offizielle Zahl der in den KZs Umgekommenen bestreiten würde.
Eigentlich macht man sich schon strafbar, wenn man überhaupt anfängt die offiziellen Zahlen einfach mal überprüfen zu wollen ( denn s.o.: unabänderbar ).
Es gibt natürlich Grenzen dafür, zB die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft. Renomierte Historiker (= Staatsbedienstete die zur FDGO stehen) dürfen natürlich schon öffentlich Überlegungen in diesem Bereich anstellen. Aber wer begibt sich schon ohne Not auf brüchiges Eis?
Neulich hat ein bekannter Professor eine etwas zu weit vom Mainstream abweichende Meinung in einem Artikel publiziert. Nach Protesten entschuldigte sich der Verlag sofort, rief die ganze Druckauflage zurück und "makulatisierte" sie.
"So ist es also" nach meinem Wissenstand.
Aber wie kommt man von da auf Volksverhetzung bei Protesten gegen Türken, bei Harald Schmidts (bösen) Polen-Witzen oder bei Protesten gegen wen oder was auch immer?
Ideen?
Senf
Wann begreift das auch der letzte Arsch?
Das Kapital hat verschiedene Regierungsformen ausprobiert, aktuell sind wir bei der terror-überwachten Demokratie.
Der Pleb hat nie was zu sagen, außer in revolutionären Zeiten, wo Köpfe rollen. In echt.
Habe das Gottseidank noch nicht erproben müssen.
Habe aber ein finsteres Weltbild, das ich gewonnen habe aus dem Gedanken heraus: was müßte ich machen, um meine Milliarden zu retten? Wenn ich Bill Gates oder sonst ein Lobby-Arsch wäre.
Die Antwort ist einfach.
Die Herrschaftsstrukturen abkoppeln vom Volkswillen (5%-Hürde, Europa-Gesetzgebung) und Bestechung. Zur Not Mord (Barschel).
Die Welt ist sehr einfach unter dem Aspekt: "cui bono".
Karlsruhe verbietet NPD-Demonstration endgültig
Die von der NPD für heute geplante Demonstration in Berlin ist vom Bundesverfassungsgericht endgültig verboten worden. Die rechtsextremistische Partei hatte das Bundesverfassungericht angerufen, nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltunggericht Berlin das von den Innenbehörden verhängte Verbot bestätigt hatten.
[...]
Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot des NPD-Aufmarsches
Berlin (ddp). Der von der rechtsextremen NPD für Samstag in Berlin-Wedding geplante Aufmarsch darf nicht stattfinden. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte am Freitagabend das polizeiliche Verbot, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es wurde erwartet, dass die NPD nunmehr das Oberverwaltungsgericht (OVG) anruft.
Bei der Demonstration sei davon auszugehen, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht wird, begründete das Gericht seinen Beschluss. Das Motto «Berlin bleibt deutsch» ziele darauf, eine feindselige Haltung gegen in Berlin lebende Ausländer islamischer Glaubenszugehörigkeit, insbesondere gegen Mitbürger türkischer Herkunft zu schüren.
Zudem bestehe ein Zusammenhang zu dem Musikstück der Gruppe «Landser» mit dem Titel «Berlin bleibt deutsch», das mit dem Motto der Veranstaltung identisch sei. Das Kammergericht habe die drei Bandmitglieder zu teilweise langjährigen Haftstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Musikstück und das Motto der Veranstaltung wiesen einen direkten Bezug zur NS-Vergangenheit auf. Mit dem Aufruf «Berlin bleibt deutsch» ende der Tagesbefehl Adolf Hitlers vom 16. April 1945. (VG 1 A. 262.04)
***
PS Zum Glück haben wir Richter - Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Berlin - die sich eben nicht nur an "Berlin bleibt deutsch" orientieren, sondern über den Tellerrand hinausschauen und die Kausalitäten erkennen (wollen)!
Dies kann man nicht von jedem User in einem Internet-Forum erwarten - vor allem nicht das "wollen"!
Ich sehe nichts in deinem Artikel-Zitat was auch nur auf eine meiner Fragen eingeht. Ich sehe nur schon wieder Ansätze für die anscheinend Ariva-üblichen persönlichen Attacken.
Senf
PS Pause bis morgen!
BTW: ich bin alt genug um noch ne Diskussion aus den 70ern in Erinnerung zu haben, wo es darum ging, ob NPD verboten wird oder nicht.
Der GESELLSCHAFTLICHE KONSENS, der wirklich gefunden wurde, hieß damals: NEIN.
Man kontrolliert Extremisten besser, wenn sie nicht im ntergrund sind (siehe RAF oder heute Taliban).
Warum sollte man dieses erprobte Konzept aufgeben?
Zirkus zu verbieten kritisiert hat überhaupt keine Ahnung was hier in Berlin-Wedding losgewesen wäre,wenn es dazu gekommen wäre.Ich schon,und deswegen kann ich eure Aussagen,die aus irgendwelchen gemütlichen ländlichen Städchen kommen absolut nicht ernst nehmen.Den gesellschaftlichen Konsens der 70er-Jahre hier heute als Argument anzuführen ist schon wieder so kindlich naiv,das es fast weh tut.......
Ist wie bei den ganzen Stammtisch-Nationaltrainern.........viel reden,da man ja nicht betroffen ist.
Und die permanente Verniedlichung und Verharmlosung der NPD werden so manche hoffentlich niemals in ihrem real life bezahlen müssen.......
Natürlich kontrolliert man Extremisten besser, wenn diese sich nicht nur im Untergrund aufhalten. Eine Demonstration, die die NPD-typische nationalistisch geprägte Fremdenfeindlichkeit transportiert, trägt m. E. nicht zu neuen Erkenntnissen bei, zumal die braunen Kameraden schon bekannt sein dürften. Also, wenn dir danach ist, lache über mich, so what.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
Wenn Du mich beleidigen würdest, könnte das also strafbar sein (wenn ehrverletzend), aber es stellt wegen der fehlenden Bedrohung des öffentlichen Friedens keine Volksverhetzung dar.
Würdest Du aber z.B. alle Müllmänner Deutschlands ehrverletzend beleidigen, dann könnte das zu einer großen öffentlichen Unordnung führen -> Volksverhetzung.
"Berlin bleibt Deutsch" könnte zur Folge haben, dass alle Dönerbuden aus Protest schliessen -> Hungersnot -> Störung der öffentlichen Ordnung -> Volksverhetzung.
Gruß,
dF
Boardjudas..........
aber pass auf...schon die frage könnte es sein!
MfG
Waldy Arivas Zerberus
Ps.
Solltest du nicht wissen wer der BOARDJUDAS ist......
...... das könnte schon einer minder schwere art
auf deine frage sein.........
Neben dem Bereich "Holocaust-Leugnung" gibt es noch die zweite Form von "Volksverhetzung". Und in diesem Fall bedarf es als erstes eine Beleidigung einer Gruppe der deutschen Bevölkerung und als Folge daraus muß "große öffentliche Unordnung" drohen.
Wenn also aufs übelste über ein Individuum hergezogen wird, dann ist das nie und nimmer Volksverhetzung; schon mal was geklärt. Auch nicht wenn eine Gruppierung nicht Teil der deutschen Bevölkerung ist; auch übelste Schähungen von "Zulu-Kaffern" wären demnach ohne Folgen.
Die erforderliche Größe der betroffenen "Teile der Bevölkerung" ergibt sich wohl direkt aus dem nachfolgenden Aspekt.
Was versteht man denn unter "großen öffentlichen Unordnung"?
Machen wir mal Beispiele:
Ruft irgendjemand zu einer "Reichskristallnacht" gegen japanische Geschäfte und Betriebe auf, so wäre das keine Volksverhetzung. Es gibt viel zu wenig Japaner in Deutschland und die würden auch sofort höflich die Koffer packen und das Land verlassen. [ vereinfacht um des Beispiels willen ]
Würde nun jemand zu einer "Reichskristallnacht" gegen eine der großen Gruppierungen in Deutschland aufrufen, zB gegen türkische Geschäfte und Betriebe, so wäre das in diesem Fall Volksverhetzung. Es beträfe eine große Bevolkerungsgruppe und es wären heftige Auseinandersetzungen (= großen öffentlichen Unfrieden) zu erwarten
Hmmm, das klingt aber nicht so als ob das primäre Ziel dieses Paragrafen primär der Schutz der angegriffenen Minderheit wäre.
Kommentare zu "Volksverhetzung", die ich bisher gesehen habe, sind Musterbeispiele für die Vermeidung von klaren Aussagen und verbindlichen Festlegungen.
Anscheinend hat da jeder panische Angst und fürchtet sich davor was "Falsches" zu Sagen oder zu Schreiben; außer natürlich bei den üblichen Eiferern, die einfach Alles und Jeden über einen Kamm scheren.
Senf
Manchmal kann auch "Loslassen-Können" hilfreich sein, nicht nur was zwischenmenschliche Beziehungen angeht, aber da ich weiß, was du von solchem pseudo-psychologischem "Rumgeschwurbel" hältst, beende ich ganz schnell mein "Wort-zum-Sonntag". ;-)
Greetz!
eine art von..........
*gggggggggg*
MfG
waldy
Ps.
...ich wette das der Boardjudas schon wieder alles schön mitschreibt!
DARUM VORSICHT!!!!!
Könnte aber auch sein ich erkenne ihn einfach nicht ;)
Senf
Solange wir über das Einstein-Rosen-Podolsky-Syndrom es nicht nicht schaffen, Quantentheorie mit Relativitätstheorie zu verbinden, wissen wir überhaupt nicht, wo wir stehen.
Insofern zählen für mich die Grundsätze meines Urgroßvaters (die immerhin dazu geführt haben, daß ich auf dieser Welt bin):
1. Aus einem Esel wird nie ein Rennpferd
2. Abends ein Löwe, am Morgen danach ein Arschloch
3. Die Rechnung wird am Ende des Lebens gemacht.
Besonders Punkt 3 möchte ich allen Besserwisser hier ans Herz legen.
Was die Definition "Verletzung der öffentlichen Ordnung" betrifft: Schwierig das eng zu definieren, denn es ist bestimmt wieder Interpretationssache, hängt von den Richtern ab und die entscheiden natürlich auch nach dem allgemeinen Konsens in der Gesellschaft.
Was vor 30 Jahren zur "öffentlichen Unordnung" gehörte, kann ja heute als akzeptierter Teil der Ordnung angesehen werden.
Gruß,
dF
Ich brauch blos:
B O A R D J U D A S
zu schreiben.......und schon weist Du wer
--EVT.---
................. gemeint ist.
Grüss Dog
der waldy
Ps.
Der Boardjudas wird aber sagen:
du bist ja auch nur eine Zweit ID von mir.........
(na und....klar ist Senf meine 2ID...Sieger3 Prox meine 4 SchwarzLord 5
zombi6und das Wochenende..........war ich auch!!!!!)
Aber Latte...den der BOARDJUDAS hält sich nie an Abmachungen!
...wie auch wenn der Promillewert bei diesen was auch immer,
eigentlich %Wert heissen müsste.
Besonders Punkt 3 möchte ich allen Besserwisser hier ans Herz legen.
Ich glaube, Kant war's, der solche Fragen als "Dilemma-Fragen" hingestellt hat, "Sinn des Lebens" etc.; also DarkKnight, eher Agnostiker oder doch Atheist? Wenn die "Rechnung am Ende des Lebens gemacht wird", wo muss sie dann bezahlt werden? Im Diesseits oder im Jenseits? Hatte Deep Thought doch Recht: "42" - seine leicht enttäuschende Antwort nach siebeneinhalb Millionen Jahren Rechenzeit? ;-)
Greetz!
Das gilt für Dich wie für Hans Olaf Henkel.
Aber das große Ganze ist anders.
Das erahnen zu dürfen, gelingt nur Menschen, die nie was zu sagen haben.
Sie werden vorab eliminiert.
Ne bunte Mischung Smarties auf dem Tisch der Salon-Maso-Hooligans.
Fällt mir das dazu ein:
"Nachdem der Esel sein trauriges Los detailliert beklagt hat, seufzt er: "Ah, die Natur schuf mich im Grimme! Sie gab mir nichts als eine schöne Stimme."
Du hattest geschrieben: "mit 17 hatte ich auch noch Vertrauen" und ein Schlagersternchen sang vor langer Zeit: "Mit 17 hat man noch Träume" - tja, Pech gehabt, kein Glück gehabt und von den Göttern nicht geliebt, da wir die "17" überlebt hatten und die eigene Geburt nicht verhindern konnten. ;-)
Ihr seid alle nur eine Illusion! *g*
Greetz!