Varta (WKN: A0TGJ5) wieder "geladen"
Der Name Varta ist eine Abkürzung für „Vertrieb, Aufladung und Reparatur transportabler Akkumulatoren“. Die Quandts hatten den Batteriekonzern 2002 zerschlagen.
jetzt soll es ein Comeback geben !
bis zum 29.11.16 kann gezeichnet werden.
Start am 02.12.16
Preis: 9,00 - 12,50
Kurse zur Zeit: 11,70 € - 11,89 €
"Damit müsse entschieden werden, ob die verweigerte Zustimmung der Gruppe 7 als erteilt gilt im Wege der gruppenübergreifenden Mehrheitsent-
scheidung. Das Gericht wird darüber am Dienstag, den 03.12.2024, entscheiden."
Das ist heute...
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Varta/...min-vom-25.11.2024.pdf
Das Gericht hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung vom ursprünglich geplanten 3. Dezember 2024 auf den 11. Dezember 2024 um 09:30 Uhr verlegt.
Eine solche Verschiebung ist in StaRUG-Verfahren eher ungewöhnlich. Aus unserer Sicht zeigt dies deutlich, dass unsere Vertretung im Erörterungs- und Abstimmungstermin sowie die von uns schriftsätzlich vorgebrachten Argumente das Gericht dazu veranlasst haben, sich intensiver mit den von uns vorgelegten Sachverhalten und Argumenten auseinanderzusetzen.
Die Entscheidung wurde doch wegen VARTA vertagt:
https://www.varta-ag.com/fileadmin/varta_ag/...hluss_Verlegung_VT.pdf
https://www.ariva.de/news/...rukturierungsgericht-bestaetigt-11470201
Rechtskraft besteht, wenn keine sofortige Beschwerde nach § 66 des Starug eingelegt oder diese zurückgewiesen wurde. Also in rd. 2 Wochen, wenn ich das richtig sehe...
https://www.ariva.de/news/...tzer-wollen-varta-sanierung-vor-11481055
Sagt aber selbst lt. o.a. link
", dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen"
Demnach ist der Plan gesetzeskonform, weshalb auch die Beschwerde keinen Erfolg haben wird.
Das BVG wird allenfalls auffordern, das Gesetz für die Zukunft zu ändern. Wobei auch das höchst unwahrscheinlich ist.
Beides kann man durchaus annehmen, denn weder Tojner noch Porsche sind blöd. Nur hat man als rausgeworfener Altaktionär genau null und nix davon.
Objektiv nachweisen muß man das nicht, man bringt einfach irgendwelche Gutachten, die mangels Unterlagen und Zeit nicht unabhängig geprüft werden können. Und die Gerichte glauben lieber den Gutachten, als selbst nachzuforschen. Das macht ja Arbeit, von Sachkenntnis ganz zu schweigen.
Nicht zuletzt haben die Finanzhaie den längeren finanziellen Atem, und Recht bekommt man immer noch eher durch eine Phalanx von hochdotierten Anwälten als durch Gerechtigkeit.
Zusammengefasst: die Klagen haben keine Chance, und wenn das Verfahren noch so sehr zum Himmel stinkt.
Die SdK wird den Rechtsweg beschreiten und die sofortige Beschwerde einlegen."
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Varta/...trukturierungsplan.pdf
Verkündung war am 11.12.24. Also läuft heute um Mitternacht die Frist ab...
ergibt sich nach Ansicht des Gerichts jedoch eine Wertlosigkeit der Aktien,
da die Aktionäre erst Erlöse nach Befriedigung sämtlicher (auch nachrangi-
ger) Insolvenzgläubiger erwarten könnten und die Aktionäre daher unter
keinen denkbaren Umständen Mittel zu erwarten hätten. Aus der Vergleichs-
rechnung der Gesellschaft ergebe sich für die planbetroffenen Finanzgläubi-
ger eine Erlösquote von 4,8 %. Selbst wenn diese tatsächlich günstiger aus-
fallen sollte als erwartet, erscheint eine vollständige Befriedigung aller
Gläubiger nebst Erlösherausgabe an die Aktionäre im Rahmen eines Insol-
venzverfahrens als völlig ausgeschlossen."
Die Aktien haben also unter allen denkbaren Umständen einen Wert von 0,00 €
Und weiter heißt es im Bezug auf Tojner:
"Der vollständige Ausschluss des Bezugsrechts für alle Aktionäre mit gleich-
zeitiger Einräumung eines alleinigen Bezugsrechts für nur einen Aktionär
nach Durchführung einer Kapitalherabsetzung auf null verstößt nach Ansicht
des Gerichts nicht gegen die Verpflichtung, alle Aktionäre gleich zu behan-
deln, weil nach der im Rahmen des Kapitalschnittes erfolgenden Kapitalher-
absetzung auf null keine Aktionäre mehr vorhanden seien, die gleich zu be-
handeln wären. Vielmehr erfolge der Bezugsrechtsausschluss für die Altak-
tionäre unter Einräumung eines Bezugsrechtes alleine für einen (bisherigen)
Aktionär nicht für diesen in seiner Eigenschaft als Altaktionär, sondern in
seiner Eigenschaft als Eigenkapitalgeber für die Gesellschaft, wie es auch
für einen Eigenkapitalgeber erfolgen würde, der erstmals Anteile an der Ge-
sellschaft erwirbt."
Wieso da immer noch Zocker unterwegs sind, ist vernünftig ! nicht zu erklären.