Urteilsverkündung Live in der ARD
Ist natürlich ärgerlich für die Eltern des 17. Kindes ...
*sarkasmusoff*
Die Opfer müssen geschützt werden nicht die Täter !
Und bei solch Tätern ist es nicht das erste mal das sie zu Tätern werden also das absolut höchste Strafmass ist anzuwenden.
Oder denkst du, daß ein Sachverständiger, der ein falsches Gutachten ausstellt einfach sagen kann....Pech gehabt.
Wenn ein Statiker falsch berechnet und es kommen dadurch Personen zu Schaden, dann hat er mit den Konsequenzen zu rechen vor Gericht. So ist das nun mal.
Und selbiges sollte auch für diese Herren gelten.
Ist doch nichts anders , als die so oft erwähnte Gleichberechtigung.
Wo soll hier ein Problem sein?
http://www.ippnw.de/atomenergie/atom-gesundheit/...-und-genetisc.html
ach entschuldigung, das waren ja jetzt die falschen toten - sorry also für das off-topic-post *sarkasmus aus*
du greifst gerne voll ins klo, wa die Täter haben eine 2 chance verdient , wenn ich so eine scheiße lese kommt mir das kotzen, frag mal die Opfer die in aller Regel bis an ihr Lebens ende mit den folgen zu tun haben
Bei Gewaltdelikten giebt es eben das Höchstmas an Strafe oder kannst du mir erklären
warum man ,ausser in Notwehr, Gewalt anwenden sollte gegen seine Mitmenschen ?
Ist das Bundesverfassungsgericht denn VOLKES WILLE???
Das ganze kann man jetzt auf alle Führungsstrukturen beliebig ausweiten!
Daniel I. aus Bayern erdrosselte im Alter von 19 Jahren die Sozialpädagogin Margit R. († 31), onanierte über der Leiche. 1999 wurde er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Kurz bevor er entlassen wird, ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an – wegen „hoher Gefährlichkeit“.
Eine Sex-Bestie aus Baden-Württemberg (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern) sitzt seit 1973 fast ununterbrochen im Knast. Zuletzt wurde der Mann 1990 wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt. Auch hier wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet!
David G. (heute 55) aus Bayern sitzt, seit er 20 Jahre alt ist, immer wieder mit kurzen Unterbrechungen im Gefängnis. Er brach in die Wohnungen alleinstehender Frauen ein, vergewaltigte 1978 eines seiner Opfer. Zuletzt wurde er 1995 wegen Diebstahls zu vier Jahren und vier Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung (Höchstgrenze von zehn Jahren) verurteilt, die vor Kurzem verlängert wurde.
Der vierte Kläger, ein Mann aus NRW, wurde 1984 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Entführung verurteilt. 1989 kam er frei, schlug erneut zu: Vergewaltigung, schwerer Raub. 1991 wird er für neun Jahre hinter Gittern geschickt, kommt danach in Sicherungsverwahrung. Auch hier ordnete das Gericht nach weiteren zehn Jahren die Fortdauer der Unterbringung an.
Moderation
Zeitpunkt: 04.05.11 14:11
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - http://www.bild.de/news/inland/...gsgericht-urteil-17719566.bild.html
Zeitpunkt: 04.05.11 14:11
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - http://www.bild.de/news/inland/...gsgericht-urteil-17719566.bild.html
Wir reden hier nämlich nicht nur von Sexualstraftätern, sondern übergeordnet dem Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung..
ich kanns nur wieder umformulieren:
Als Beispiel : Im suff vergewaltigt und tötet dein 20 Jähriger Sohn auf Mallorca ein Mädel. Du als Vater sagst natürlich: Der muss hinter Gitter, Lebenslang ! Keine zweite Chance! Pech gehabt ?
Ja, selbstverständlich!
Das passiert nur mit Leuten die es partou nicht lassen können Menschen zu ermorden,quälen,vergewaltigen .
Und Querdenker, für Vergewaltigung alleine auch noch nicht! Stell mir gerade vor meine Alte behauptet plötzlich ich hätte sie Vergewaltigt...dann bin ich plötzlich Lebenslang weg??? Kachelmann würde sich auch freuen mit so was in Aussicht gestellt zu bekommen...!
bei Leuten die morde in ihre taten in Kauf nehmen ist in aller Regel schon eine kleine oder große kriminelle Laufbahn vor gezeichnet, und das diese Menschen sich ändern ist auch sehr unwahrscheinlich, außer ihr körperlicher Gesundheitszustand bedingt durch Krankheit oder Alter lässt kein weiter leben ihrer karriere zu
um es auch klar zu stellen ich rede von Menschen die voll ihrer geistigen Kräfte sind und trotzdem anderen schaden zufügen
Informiert euch doch mal ein bisschen bevor ihr hier rumgeifert...
Zudem reden wir permanent am Thema vorbei. Das Eine (über das ich rede) ist ein im Sinne der Rechtsstaatlichkeit gesprochenes Urteil des BverfG. Das Andere (über das ihr redet) ist vordergründig erstmal subjektiver Missmut über Beispiele, wo Sexualstraftäter rückfällig geworden sind...was als solches zwar nachvollziehbar ist, aber so eben nicht gesetzlich verankerbar ist, wenn man gewissen und berechtigten Grundrechten im juristischen Sinne Folge leistet.
Vielmehr sollte es um die Frage gehen, ob wir im Strafmaß nicht die Änderung vornehmen, es den Amis gleich tun, und aus unserem "lebenslänglich" (15 Jahre) deren 25 Jahre machen...und dann in der Folge in den jeweiligen Rechtssprüchen Verurteilungen höher ausfallen lassen als bisher. Das läuft dann zumindest nicht wider der unseren Staat konstatierenden Rechtsstaatlichkeit.