Unterhalt für Kinder!


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Neuester Beitrag: 21.05.03 15:16
Eröffnet am:20.05.03 21:30von: MisterXAnzahl Beiträge:39
Neuester Beitrag:21.05.03 15:16von: calexaLeser gesamt:6.890
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252 Postings, 9179 Tage MisterXUnterhalt für Kinder!

 
  
    #1
1
20.05.03 21:30
Hallo Leute!
Ich habe da ein kleines Problem. Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen. Der Vater
des Sohnes meiner Freundin kürzt den Unterhalt für sein Kind, weil er ihm im Sommer zu einem Ferienlager angemeldet hat. Nun hat er den Unterhalt in Höhe der Kosten für das Ferienlager gekürzt.
Nun meine Frage, ist das rechtens.
Vielleicht kann mir hier ja einer kurz eine Antwort posten.
Vielen Dank.
MisterX  

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightNatürlich nicht, weil er bestenfalls die

 
  
    #2
20.05.03 21:35
Kosten im Rahmen seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann.

Darf er aber nicht, weil er ohnehin einen Verblödungszuschlag bekommt, wenn Du seine Tussi knallen darfst, er aber das Ferienlager bezahlen muß.

Das Steuersystem ist eben gerecht.

Und falls Du sonst noch weltbewegende Probleme hast, die sich im Rahmen von 1 bis 100 Euro bewegen: bitte melde Dich einfach wieder hier.  

252 Postings, 9179 Tage MisterXHi DarkKnight!

 
  
    #3
20.05.03 21:50
Ich weiß nicht so recht, wie ich Deine Aussage einschätzen soll.
Klar weiß ich, dass das keine Börsenfrage ist. Klar weiß ich aber
auch, wie ich dass steuerrechtlich handhaben muss, aber dass ist
nicht mein Problem.
Welcher Aufwand das Ferienlager mit sich bringt ist für mich auch
vollkommen nachrangig. Zu klären ist aber das Grundproblem, nämlich
ob es rechtens ist oder nicht.
Und außerdem hat es nichts mit einem Verblödungszuschlag zu tun, denn
wer geschieden ist, muss halt seinen Unterhalt zahlen.
Na ja, wer weiß, vielleicht ist doch eine normale Aussage zu der Pro-
blematik drin.

Gruß MisterX
 

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightGenauso meinte ich es:

 
  
    #4
20.05.03 21:54
Du scheinst der Steuerexperte Nr. 1 heir zu sein und kommst mit ner Frage rüber, die Du Dir selbst am besten beantworten kannst.

Dann mußt Du eben mit ner Breitseite der Art rechnen, daß ne Antwort aus dem richtigen Leben kommt.

Und was rechtens ist, weiß eh keiner mehr. Du weißt doch das am besten: es gibt Steuergesetze, Steuerrichtlinien, abweichende Gerichtsurteile und nochmals anderslautende Verwaltungsanweisungen.

Wir leben im rechtsfreien Raum.

Kauf Dir ne Knarre und zieh dem Typen die Kohle bar aus der Tasche. Was soll der Scheiß?  

9061 Postings, 8766 Tage taosDu hast seine abgelegte Frau.

 
  
    #5
20.05.03 21:56
Sein abgelegtes Kind. Frag doch nett, möglicherweise schenkt er dir ja noch ein paar alte Hemden.

Taos
 

252 Postings, 9179 Tage MisterXNa ja, dann weiß ich Euch ja einzuschätzen.

 
  
    #6
20.05.03 22:17
Bisher war ich der Meinung, dass man hier auf normale Fragen eine normale Antwort bekommt. Was Ihr beide aber von Euch gebt, ist für mich untere Schublade.
Ich werde es dann so halten, wie es sehr viele der Alten Arivaner gemacht haben und verabschiede mich von Board.
Solong MisterX  

5074 Postings, 9400 Tage ElanMister X

 
  
    #7
20.05.03 22:24
Wäre schön, wenn Du das Geld für das Ferienlager bezahlen würdest und nicht nur ans kostenlose Ficken denken würdest. Wenn Du schon dem Manne seine Frau vögelst, dann zahl wenigstens dem Kind nen Kurzurlaub, du liegst doch sowieso nur auf Mutti und zeigst Ihr deinen Willen (13 cm)....

Also hör hier bitte auf mit spießbürgerlicher Scheisse zu phrönen. Arm genug das Kind, mit ansehen zu müssen, wie der fremde Onkel seine Mutti besteigt, während Vati alles zahlen muss...aber Hauptsache das Recht wird gewahrt.  

179550 Postings, 8457 Tage GrinchWas issen das für ne Frage?

 
  
    #8
20.05.03 22:26
Sag mal lebst du vom Unterhalt des Kindes deiner Freundin? Na sauber. Da haben wirs ja schon wieder.  

9123 Postings, 8823 Tage ReilaMisterX, aus eigener Erfahrung,

 
  
    #9
20.05.03 22:51
als unterhaltsverpflichteter Elternteil kannst Du mit den Kindern auch wochenlang in Urlaub fahren, Du kannst sie ebenso z.B. für längere Zeit bei Deinen Eltern (also den Großeltern der Kinder) abkippen, Ihnen Computer, Ferienreisen oder sonstwas kaufen. Nichts mindert den Unterhaltsanspruch des anderen Elternteils, wenn es mit dem nicht ausdrücklich vereinbart ist. Das Jugendamt berät den Unterhaltsempfänger und seine gesetzliche Vertretung (i.d.R. Mama) gern. Die Beratung des unterhaltsverpflichteten Elternteils kannst Du im Zweifel in der Pfeife rauchen ...
Also, Deine Freundin hat den Anspruch auf die Knete.  

397 Postings, 8116 Tage prolethier posten außer Mr.X die

 
  
    #10
20.05.03 22:52
wahren proleten.
rot front genossen.  

9123 Postings, 8823 Tage Reilaprol,

 
  
    #11
20.05.03 22:54
Nomen est Omen.

(Hoffe, mein Latein hat noch gereicht.)  

397 Postings, 8116 Tage proletund Reila natürlich o. T.

 
  
    #12
20.05.03 22:55

397 Postings, 8116 Tage proletReila und Mr.X sind keine prolls o. T.

 
  
    #13
20.05.03 22:56

9123 Postings, 8823 Tage ReilaEs gibt noch Hoffnung in der Welt.

 
  
    #14
20.05.03 22:57
Aber wenig.  

397 Postings, 8116 Tage proletja Reila. ich

 
  
    #15
20.05.03 23:01
als marxistischer prolet bin eben kein proll.
es lebe die weltrevoluschon.  

252 Postings, 9179 Tage MisterXDanke Reila!

 
  
    #16
20.05.03 23:14
Scheinbar gibt es doch noch normale Poster (Reila und Prolet) an Bord.
Gruß MisterX  

397 Postings, 8116 Tage proletinkognito natürlich

 
  
    #17
20.05.03 23:22
juristisch gesehen:
alimentenempfänger A hat gegen den erzeuger B
einen anspruch C.
dieses einseitige rechtsgeschäft kommt durch
die empfangsbedürftige willenserklärung des
erzeugers B zustande.
familienrechtlich gesehen ..........  

9123 Postings, 8823 Tage Reilaprolet,

 
  
    #18
20.05.03 23:36
nichts gegen die Freundin von MisterX. Aber Alimenteempfänger ist aus Sicht der Rechtsprechung das Kind, auch wenn Mami sich damit ein paar nette Extras finanziert. Und wenn Du selbständig bist und schlimmstenfalls noch Vermögen besitzt, hast Du die A....-Karte, weil die neidischen Jungs und Mädchen vom Jugendamt völlig losgelöst von Deinem Einkommen Unterhalt in astronomischer Höhe titulieren. Hilfreich sind hier ein kompetenter Steuerberater plus ein guter Anwalt oder die sehr seltenen Fälle einer vernünftigen nachehelichen Beziehung.

Karl Marx hat übrigens m.E. keinen Unterhalt für das von ihm geschwängerte Hausmädchen gezahlt, obwohl er selbständig und Autor utopischer Literatur war.

 

397 Postings, 8116 Tage proletstimmt

 
  
    #19
20.05.03 23:41
gez.
karl marx  

235 Postings, 7867 Tage Waveman@MisterX

 
  
    #20
20.05.03 23:45
Wenn`s ne supi hübsche Tochter im SIEGERliken Alter ist dann komm ich für den Unterhalt auf!! Hab ich da
Glück???  

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightMister X hat sich als provokantes Arsch geoutet.

 
  
    #21
20.05.03 23:49
Schicht im Schacht.  

21799 Postings, 9128 Tage Karlchen_IHier geht es aber wild durcheinander.

 
  
    #22
20.05.03 23:51
1. Grundlage der Berechnung zur Unterhaltszahlung sind die sogenannte Düsserdorfer (West) oder Berliner Tabelle, in der erst einmal die Grundbedürfnisse der Kinder festgelegt sind. Dann gibt es davon ausgehend Steigerungen je nach Einkommen der Erzeuger (mitunter sind das ja auch Väter). Und die werden letztlich nicht vom Jugendamt, sondern vom Gericht festgelegt.

2. Wer schon ein Kind in die Welt setzt, der soll sich auch darum kümmern. Und je mehr Knete der Erzeuger hat, desto besser kann das Kind aufwachsen.

3. Am besten wäre es natürlich, das Abzocken von Müttern zu verhindern. Deshalb: Vielmehr öffentliche Kinderbetreung schaffen, damit manche Mutter sich nicht damit herausreden kann, dass sie wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen kann.

4. Einem Kind ist viel damit gedient, dass der Erzeuger sich auch als Vater erweisst.  

9123 Postings, 8823 Tage ReilaKarlchen, mach Dich nicht lächerlich.

 
  
    #23
20.05.03 23:59
Die Düsseldorfer Tabellen kannst Du als Selbständiger in der Pfeife rauchen. Wenn wir uns mal wieder bei Frau A. treffen, erzähle ich Dir ein paar Dinge, aus dem wahren Leben. Das fing bereits vor über 10 Jahren an, als (ich noch ahnungslos) mir der Unterhalt nach dem Gewinn und nicht nach dem Einkommen nach Steuern tituliert wurde. Es waren einfach mal rd. 1.000 DM zuviel im Monat. Aber: Gezahlt ist gezahlt. Rückforderungen gibt es nicht. Und das Amt haftet auch nicht für Fehler. Wehre Dich täglich ist meine Erfahrung.  

4691 Postings, 8470 Tage calexaÄmter haften immer für die Fehler

 
  
    #24
21.05.03 00:03
die sie verschulden. Dafür gibt es den sog. Amtshaftungsanspruch. Nur so ein Hinweis.

So long,
Calexa
www.investorweb.de  

34698 Postings, 8854 Tage DarkKnightGut gesprochen, Reila.

 
  
    #25
21.05.03 00:06
Man glaubt gar nicht, wieviel Pfeifen unterwegs sind oder in Ämtern oder Personalabteilungen arbeiten und einfache Zahlenkolonnen nicht nachrechnen können. Ganz zu schweigen von Gesetzeslagen.

Alleine die Beharrlichkeit, Details  nachzufragen, hat bei mir dazu geführt, etliche Zehntausend Euro einzusparen (im Gegensatz zu meinem Umfeld, das immer behauptet hatte: zahlen macht Frieden .. ich sach nur: scheiß'n Oller, alles Mist, der Blödmannvirus grassiert immer und überall).  

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