Unser liebes Bildungssystem
versreime, gedichtinterpretation.
kein wunder, das die lernverdrossenheit zunimmt.
was stört, ist, das ausbildung und quali bezahlt werden muss,
meistens von den eltern.da muss man schon kompremieren
hat aber nix mit inhalten zu tun..
http://www.ariva.de/forum/...interpretation-zu-479034?page=0#jumppos4
Wenn ich mir deine Rechtschreibung so ansehe, scheinst du einen anständig
gefüllten Sparstrumpf haben!
;-)
2.) Gleiches gilt für "Quali ...".
3.) ".., dass
4.) ... bezahlt werden müssen (plural!).
5.) "Deine" und "Du" werden großgeschrieben.
Okay, ich höre jetzt auf, sonst wird es zu teuer für Dich! ;-)
Quelle: Duden.de ;-)
Du willst mich hier für die Legasthenie anderer bluten lassen!! So nicht James!
PS: zu "du" "deine" etc. hier mal die aktuelle Grundlage zur gültige Schreibweise.
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/...n-duDu-und-ihrIhr
Dein Sparstrumpf platzt auch bald, oder?
Das Gedicht "Vöglein in den sonn'gen Tagen" [es ist ohne Titel aufgeführt, daher nimmt man den Anfangsvers] Josephs von Eichendorff (1788 - 1857) [in solchen Fällen erhält der Vorname das Genitiv-S / nie das Doppel-ff am Namensende vergessen: Deutschlehrer hassen das] thematisiert Gefühle und Sehnsüchte eines Menschen im Frühling.
Eichendorff gehört neben Hölderlin, Brentano, Novalis und Tieck zu den bekanntesten Vertretern der deutschen Romantik (ca. 1795 - 1830), und wenn o. g. Gedicht auch kein Entstehungsdatum aufweist, so ist es doch auf Grund formaler Kriterien deutlich vor "Sehnsucht" (1834) oder "Mondnacht" (1837) zu datieren.
So inhomogen sich die Romantik durch ihre Vertreter insgesamt darstellt, ist doch die Ablehnung des Rationalen und Prosaischen genauso durchgängig, wie die Hinwendung zum Numinosen. Die Wiederentdeckung der mittelalterlichen Literatur und Kultur fungiert dabei als eine Möglichkeit der historischen (nationalen) Verortung.
Das Gedicht selbst ist in drei Strophen zu je vier Versen gegliedert. Durchgehendes Versmaß ist ein vierhebiger Trochäus, die Anfangssilbe eines jeden Verses ist somit betont (!), die Kandenzen sind durchweg klingend. Der Ton im Gedicht ist dem Versmaß entsprechend enthusiastisch und freudig erregt.
Erste und letzte Strophe weisen einen umarmenden Reim auf, die mittlere einen Kreuzreim. Es ist von einem symmetrischen Formwillen Eichendorffs auszugehen.
Wer mehrere Gedichte eines Kontextes von E. gelesen hat, wird sich des Gedankens nicht erwehren können, hier läge eine Art Motivarmut vor, scheint sich doch das semantische Inventar auf Begriffe wie "Sehnsucht", "Ferne", "Posthorn" und "Gesellen" zu reduzieren.
"Sehnsucht" und "Ferne" durchziehen nun dieses Gedicht leitmotivisch, wenngleich keine explizite Nennung erfolgt.
Ausgangspunkt der Gedanken und Gefühle des lyrischen Ich ist ein "Vöglein" (oder mehrere). Angesichts eines sonnengesättigten Himmels (Lüfte blau ist nat. viiiel poetischer) entsteht der Wunsch, ebenfalls durch diese Lüfte zu fliegen.
Die Schönheit des Frühlings (V. 5) scheint zu sprechen und zu locken, unterstützt vom Chor der Vögel (V. 6) die dem flügellahmen lyrischen Ich auf die Sprünge helfen und das physische Unvermögen in ein mentales Vermögen umleiten (Farben = Töne, Töne = Flügel), wobei fast nebenbei die Sinnempfindungen Ohr und Auge mit einbezogen und durchmischt werden zu einem Kompositum (Synästhesie).
Die Verführung zum "Abheben" hat in Strophe drei endlich Erfolg, das lyrische Ich gibt dem Drängen nach, sanft rührt der Wind die (metaphorischen) Segel, und mit einem erleichterten "Ach" (es kontrastiert mit dem eher wehmütigen aus Vers 5) vollzieht sich die Loslösung ins Unbekannte.
Das hier dargestellte Procedere der Los- , womöglich gar Auflösung des lyrischen Ich möge man bitte nicht allzu technisch und prosaisch verstehen als bloßen Wunsch, in Ermangelung eines Flugzeuges wenigstens einem Vogel gleich durch den lauen Frühlingshimmel zu segeln, wie es ein Lied aus dem "Taugenichts" nahezulegen scheint:
"Wenn ich ein Vöglein wär',
Ich wüßt' wohl, wovon ich sänge,
Und auch zwei Flüglein hätt',
Ich wüßt' wohl, wohin ich mich schwänge!"
Der Vogel wird wiederum selbst nur zur Metapher eines imaginativen Aufschwingens, wie es die unübertroffene "Mondnacht" schildert:
" Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus."
Dennoch bleibt die Frage nach dem Ziel: Ist es dem lyrischen Ich im vorliegenden Gedicht offensichtlich egal, wohin die Reise geht, so lässt sich das Ziel solcher oder ähnlicher Entrückungen in "Mondnacht" etwas sicherer fassen - als Heimkehr. Diesen scheinbaren Widerspruch sollte man dringend unangetastet lassen.
Dass es Ziele gibt, die, sobald sie genannt und damit fassbar werden, nicht nur den Reiz, sondern schon den Sinn verlieren, zeigt Eichendorff in "Die zwei Gesellen".
Während der eine ein Liebchen findet und dem Leben eines Biedermannes nachgeht (austauschbar bis heute mit Kapitallebensversicherung, Eigenheim, Mercedes und unkündbarer Anstellung, ist weder Weg noch Ziel des zweiten Gesellen annähernd greifbar - und so soll es sein:
"Dem zweiten sangen und logen
Die tausend Stimmen im Grund,
Verlockend Sirenen und zogen
Ihn in der buhlenden Wogen
Farbig klingenden Schlund."
Ich muss mich kurz fassen, gleich kommt der Tatort; daher noch ein abschließender Gedanke. Eichendorff klingt nicht, wie ProlPol behauptet, als wäre er auf Dop. Vielmehr ist er ein Meister der suggestiven, ja magischen Sprache, die es vermag, "Zauberworten" gleich die "Welt singen" zu lassen und uns vollkommen mit ihr zu erfüllen.
Wenn noch Einzelfragen auftauchen, bin nach'm Tatort noch hier , und Montag sind hier Ferien!!!
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Der Beitrag wurde gelöscht, weil man in Ariva seine persönliche Meinung nicht häufig äußern darf! Meinungsfreiheit - ein Grundrecht - welche durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt sein soll, wird von Ariva.de also "de facto" zur Farce erklärt?! Der Moderator wies in seiner Begründung darauf hin, dass ich meine persönliche Meinung doch belegen solle. Da ich das nicht getan habe, erfolgte eine Sperre! Autsch!
Ich bleibe dabei: Herr wirf Hirn!
Meinungsfreiheit:
Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit. Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Art. 11 der mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft getretenen Charta der Grundrechte niedergelegt.
Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden. Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig. Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis große Probleme auf. Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach: Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Behauptung dem Beweis zugänglich ist (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z. B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar).
In empirischen Untersuchungen zeigte sich, dass Menschen ein relativ hohes Maß an Intoleranz gegenüber Meinungen aufweisen, „die den eigenen Vorstellungen von einer moralisch angemessenen Haltung widersprechen.“ Das Gefühl, dass bestimmte Meinungen in der Gesellschaft nicht akzeptiert sind, sei jedoch wesentlich stärker als die wirkliche gesellschaftliche Intoleranz. Die Forscher führen dies auf die Rolle der Medien zurück.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
Und wenn ihr diesen Beitrag auch löscht, hoffe ich trotzdem, dass er zuvor noch von vielen weiteren Usern gelesen wird!
Unter einer Meinung wird in der Erkenntnistheorie eine von Wissen und Glauben unterschiedene Form des Fürwahrhaltens verstanden.
Nach einer verbreiteten philosophischen Begriffsverwendung ist das Meinen ein Fürwahrhalten, dem sowohl subjektiv als auch objektiv eine hinreichende Begründung fehlt. Dadurch unterscheidet sich das Meinen vom Glauben und vom Wissen. Von Glauben spricht man, wenn jemand eine Aussage für wahr hält, ihre Wahrheit also subjektiv als gesichert erscheint, obwohl der Glaubende keine objektiv zureichende Begründung dafür angeben kann. Der Unterschied zum Wissen besteht darin, dass der Wissende nicht nur von der Wahrheit der Aussage überzeugt ist, sondern auch über eine objektiv zureichende Begründung dafür verfügt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinung
Das Verbot der Meinungsfreiheit führt zwangsläufig zum Tod jeder Demokratie!!!
Grüne, FDP und Linke fordern Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz
http://www.dw.com/de/...ng-des-netzwerkdurchsetzungsgesetz/a-42055070
http://www.dw.com/de/...ng-des-netzwerkdurchsetzungsgesetz/a-42055070
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