das war der letzte Baustein - oder grabstein, wie man es nimmt ;-) So wie ich das Urteil verstehe, ist es ein glattes Ja, und zwar ohne aber.
Wenn die "Auslegung" des ESM - Vertragstextes stimmt, die da lautet:
- Deutschland hafte auch beim Ausfall anderer Zahler nur mit seinem Anteil am Gesamtkapital und bei 190 Mrd. gedeckelt
- Der EZB hat keine allg. Banklizenz, sondern ist nur klarstellend für seine Tätigkeiten und bis zur Haftungsobergrenze von der Banklizenzpflicht freigestellt
so wohl die halboffizielle deutsche regierungamtliche Lesart, siehe z.B.
http://www.welt.de/wirtschaft/article108469660/...-klar-begrenzt.htmlwo ist dann das aber ? es gibt bei dieser lesart kein aber. dass der Bundestag dann bei einer Überschreitung der Grenze nochmal gefragt werden müßte, ist selbstverständlich, weil das eine vertragsänderung wäre. das eigentlich erstaunliche ist doch, dass die jeweilige Bundesregierung offenbar bis zur 190 Mrd- Grenze über den deutschen Ratsvertreter allen Einzelmaßnahmen des ESM zustimmen kann, ohne dass der Bundestag vorher einen Zustimmungsbeschluß fassen muss. das ist die gigantischte kreditermächtigung mit außenwirkung in der geschichte der bundesrepublik - ohne parlamentsvorbehalt, ohne zeitliches limit, ohne kündigungsmöglichkeit und das alles verletzt die Budgethoheit des bundestages, der diese für das deutsche volk, von dem alle staatsgewalt ausgeht, auszuüben hat, angeblich nicht. mahlzeit.
also kein aber, die merkel schreibt einen netten brief an alle, was die regierungsamtliche lesart für deutschland ist, nennt das ganze völkerrechtlichen (Auslegungs-)vorbehalt, keiner der anderen widerspricht (jedenfalls nicht so schnell) und und das ding ist unumkehrbar wegen der eingetretenen völkerrechtlichen bindung. nochmal frage: wo ist da aber ?
Wenn die "Auslegung "des ESM - Vertragstextes wie oben nicht stimmt und Deutschland haftet bei einem Ausfall anderer Zahler mit seiner Quote automatisch für summen, die über 190 Mrd hinausgehen, ist das problem unlösbar - kein wie auch immer gearteter einseitiger vorbehalt kann ein automatisches anwachsen und eine erhöhung der haftung über 190 Mrd. hinaus verhindern. aber wozu hat man juristen, die richten es schon. erst mal so auslegen, dass "selbstverständlich" der deckel bei 190 Mrd liegt, dann kann der deutsche beitritt zum esm völkerrechtlich unumkehrbar in kraft treten und um das lästige problem mit der anwachsung der haftung bei ausfall eines zahlers kümmert man sich dann, wenn es soweit ist.
und jetzt brauchen wir die haftungs- und finanzierungspuzzlestücke nur noch zusammensetzen: das Target2-System, der deutsche Haftungsanteil über den IWF, den Haftungsanteil der Bundesbank an der von der Kette gelassenen EZB, die sich mit staatsanleihen der südstaaten vollsaugen kann, die bisherige haftung über den EFSF und die neue haftung über den ESM, dazu natürlich die gelder, die bereits in die jeweiligen Töpfe geflossen sind und wir haben eine staatsschulden- und finanzierungsunion ohne ernstzunehmende limits - fernab jeder demokratischen legitimation in oder durch deutschland. Ich hab weder was gegen die Vereinigten Staaten von Europa noch - in diesem Rahmen - was gegen Eurobonds & Co. und das was wir jetzt haben, ist eine Revolution von oben.
Die (zynische) Frage, die noch bleibt ist die: wie richtet man seine eigenen finanziellen planungen in diesem rahmen aus ?