US-Quellensteuer
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:48 | ||||
Eröffnet am: | 03.02.21 13:00 | von: candlemaster | Anzahl Beiträge: | 26 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:48 | von: Brigittecxoha | Leser gesamt: | 14.792 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Um diesen Effekt zu vermeiden, habe ich zwei Depots:
- Eines mit deutschen und englischen Werten und Freistellungsaufträgen und
- eines mit US-Werten ohne Freistellungsbescheinigung.
Die USA sind eines der wenigen Länder für die es ein solches Doppelbesteuerungsabkommen mit der Möglichkeit der automatischen Verrechnung durch die Depotbank gibt.
Leider gilt dies für Schweizer Dividenden nicht, hier muss man selbst aktiv werden und es nützt auch kein zweites Depot.
Wenn mein Freibetrag verbraten ist freu ich mich immer weil dann noch einige Zeit der Topf mit der gezahlten U.S.-Quellensteuer verrechnet wird.
Mit anderen Ländern klappt das nicht, weshalb ich auch z. B. keine Schweizer Aktien im Depot habe.
Über 60 Prozent Steuern auf Dividenden finde ich ist Diebstahl. Die Erstattung bei Scheizer Behörden lohnt sich wegen der Beträge nicht und kann drei Jahre dauern.
Mit anderen Ländern klappt das nicht, weshalb ich auch z. B. keine Schweizer Aktien im Depot habe.
Über 60 Prozent Steuern auf Dividenden finde ich ist Diebstahl. Die Erstattung bei Scheizer Behörden lohnt sich wegen der Beträge nicht und kann drei Jahre dauern.
Die Schweizer Quellensteuer beträgt 35%. Dazu evtl. 26,375 % deutsche Kapitalertragssteuer.
Und man kann jedes Jahr die Schweizer Behörde anschreiben und die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern. Das Onlineverfahren ist einfach und ich hatte nach 4 Wochen das Geld auf dem Konto. Ein bisschen Arbeit für das Geld darf auch sein.
Die 3 Jahre beziehen sich auf den Zeitraum, für den man die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern kann.
Basis:
Verlustverrechnungstopf 1000 EUR
Freistellungsauftrag 801 EUR
Angenommen man bekommt also 100 EUR an Dividende gezahlt, dann wird als erstes der Verlustverrechnungstopf angezapft. Dabei wandern dann 15% also 15 EUR in anrechenbare Quellensteuer oder?
Wenn der Verlustverrechnungstopf irgendwann abgeräumt ist, und auch der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist, dann werden 25,625 % (Abgeltungssteuer + Soli) von meinen 100 EUR abgezogen - davon aber die Töpfe der anrechenbaren Quellensteuer ebenfalls angezapft, sodass man dann auf die 100 EUR "nur" 10,625 % Steuern zahlt?
Aber ich meine ja, bei ev vorabpauschale für fonds muss auch geschaut werden das entsprechende liquidität gegeben ist.
Aber die neu einbuchung sollte schnellstmöglich da sein.
(Bin auch consors)
(Hab selbst nur jetzt bei mir nicht nachgesehen und ich nutzt eh grad den klein dispo und lass den über die divis bereinigen.)