TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Die Beiden haben Ihre Anteile
Früh 16,80%
WPFC Consulti.. 15,01%
auf
WPFC Consulti 13,94%
Kurt Früh 11,2%
Diese 13,94% (1.045.500 Stimmrechte) sind Herrn Paulsen gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der WPFC Consulting GmbH zuzurechnen.
besitzt der nichts. Vielleicht haben die anderen Beiden, ihm ein paar verkauft.
Wobei der hätte sich die auch etwas billiger erwerben können....
Alles sehr spannend!
abgesehen von der einen ganz großen Kaufmeldung, kam doch seitdem nur Verkaufsmeldungen....
Vielleicht wird jetzt etwas umverteilt?
Hallo zusammen,
möchte weder pushen noch bashen, auch wenn das einige meinen, da ich mich gerade erst angemeldet habe. Ich bin auch schon seit einiger Zeit in die Tiscon investiert, habe mich aber jetzt erst dazu durchgerungen, mich hier mal anzumelden.
Könnte das ganze nicht steuerliche Gründe haben? Eventuell bzgl. der 25 % - Regel des § 8c KStG? Wobei wir ja bei den beiden zusammen knapp über den 25 % liegen, mhhh.
Laut der DAB, müsste der noch drinnen sein:
https://boerse.dab-bank.de/maerkte-kurse/aktien/...541498/profil.html
Die 25% ist eine Besteuerung auf deinen Gewinn, wenn du verkaufen solltest und einen Gewinn einfährst. Das hat nichts mit den Anteilen in deinem Besitz zu tun.
Oder sehe da was falsch?
http://ww2.bafin.de/database/AnteileInfo/...ellschaft&id=40001850
Ich denke aber schon, dass jetzt sehr zeitnah ein positive Meldung erfolgen muss, wenn an unserer Theorie hinsichtlich "Übergabe" an Gläubiger was dran ist. Denn wenn tatsächlich die Überlassung von Anteilen Teil einer Einigung mit Gläubigern ist, dann dürfte diese jetzt vollzogen sein.
Anders formuliert: Es sollte nächste Woche wirklich was kommen, sonst wird man das noch mal überdenken müssen. Wobei meine persönliche Ansicht steht: Ich verkaufe kein Stück, egal wie hoch das Risiko sein mag, auch ne Bauchlandung zu erleben.
Nein, ich meine nicht den Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 %, der 2009 eingeführt wurde. Diesen regelt das EStG.
Ebenso meine ich nicht den KSt-Satz, der derzeit bei 15 % liegt.
Der § 8c KStG regelt, dass bei einem Beteiligungserwerb von mehr als 25 % innerhalt von 5 Jahren (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind. Sollten nun die beiden Herren Ihre Anteile an ein (IHR?) Unternehmen verkaufen oder einbringen, dann könnten die Verlustvorträge der Tiscon nicht mehr voll geltend gemacht werden.
Jedoch hat meine Überlegung einen Haken: Die beiden Herren könnten ja nur 25 % verkaufen und den Rest weiterhin selbst behalten. Wenn ich genauer überlege macht das doch keinen Sinn.
nach § 15a WpHG beträgt 5 Werktage. Soweit der maßgebliche Tag der 14.1.2013 war(?), würde die Frist also am 15.1.2013 beginnen, Fristablauf (nach 5 Werktagen) also am 21.1.2013. Danach könnte am Montag noch was kommen...
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Nisch schön ! - Nur was mir nicht so in Kopp will: Warum haben die nicht dieser Tage auf knapp 20 Cent verkauft ??? - Wenn es um "verkaufen" im Sinne von "Kohle machen" ginge ....
Ne, ich weiß nicht...
Eigentlich schade dass jetzt Wochenende ist. Es wird jetzt richtig spannend die nächsten Tage. Nicht nur was die Meldungen anbelangt, auch was die Aktienhalter machen, kaufen oder verkaufen! Ich kanns kaum erwarten =)
Möglicherweise ergibt sich für den ein oder anderen auch noch ein günstiger Einstiegs- oder Aufstockungskurs, wenn er oder sie denn das Risiko nicht scheut.
sagmal: was würde denn
04.01.13 16:32
#4372
passieren, wenn eine Meldung erscheint, dass eine Person/Firma sagen wir mal 5-10 % Anteile meldet ?
Liegt da der Fuchs im Pfeffer ?!