Steuerliche Behandlung Umtausch ADR in OriginalAkt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.08.23 21:43 | ||||
Eröffnet am: | 26.08.23 21:43 | von: Adrionos | Anzahl Beiträge: | 1 |
Neuester Beitrag: | 26.08.23 21:43 | von: Adrionos | Leser gesamt: | 4.575 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
wir müssen unsere Steuererklärung abgeben. Nun haben wir, im vergangenen Jahr die ADR´s in Original-Aktien umgetauscht bekommen. Diese lagern bei einem Broker in Armenien und wurden ganz regulär im Oktober umgetauscht. Den Umtausch hat eine deutsche Sozietät für Bank und Kapitalrecht abgewickelt. Soweit, so gut. Jetzt liegen also Vermögenswerte außerhalb der EU auf einem separatem Konto. Wo muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben/ausweisen? Wir möchten diese aber nicht abschreiben lassen.
Wir haben in der Vergangenheit ein Dutzend Steuerberater angeschrieben und immer eine Absage erhalten. Wo habt ihr diese Anlage angegeben? Wir sind für jeden konstruktiven Rat/Hinweis dankbar.
VG Adrionos