Steuerfrage


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Neuester Beitrag: 22.12.99 12:04
Eröffnet am:21.12.99 17:53von: alk99Anzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:22.12.99 12:04von: IDLeser gesamt:2.553
Forum:Börse Leser heute:2
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102 Postings, 9296 Tage alk99Steuerfrage

 
  
    #1
21.12.99 17:53
Das Jahr geht zur Neige und so langsam kommt müßte ich mich mal der Spekusteuer befassen. Durch einige Gewinnmitnahmen und zwei ausgeführte stop-losses (1x gut so, 1x leider nicht so gut) liege ich doch einiges über der Freigrenze von 999,99 DM.
Nun meine Frage: Wieviel zieht man mir nun ab. Gibt es einen prozentualen Standartanteil (30 % oder so wurde mir mal erzählt, dann aber dementiert), oder richtet sich der Abzug nach meiner Steuerklasse?
Wird der Abzug prozental geringer, je mehr Gewinn ich gemacht habe? (Wohl kaum, aber man kann ja mal fragen)?
Wenn ich Ordergebühren bei An- und Verkauf absetzen kann, was ist mit den Telefongebühren bei Anrufen an meine Bank, was ist mit Depotgebühren?

Ich schenk dem Staat keinen cent                       alk  

252 Postings, 9179 Tage MisterXMit prozentualer Belastung ist leider nichts.

 
  
    #2
21.12.99 18:08
Du mußt den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn bei der Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens berücksichtigen. Die Belastung hierauf ergibt sich durch Deinen persönlichen Steuersatz. Der kann höher aber auch niedriger als 30 % sein. Je höher Dein Einkommen ist, um so höher ist auch Dein Steuersatz.
Tip: Solltest Du verheiratet sein und Dein Depot auf Eheleute lauten, so verdoppelt sich die Freigrenze von 999,99 DM.
Da Du die Telefongebühren voraussichtlich nicht nachweisen kannst, würde ich persönlich es mit einem angemessenen Pauschalbetrag versuchen. Desweiteren, so mache ich es jedenfalls, ziehe ich vom Spekulationsgewinn noch Zeichnungsgebühren, Orderkosten, Fachliteratur ab (Diskussionen mit dem Finanzamt sind folglich vorprogrammiert).
Depotgebühren für etragsbringede Wertpapiere zählen zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen (hier sind die Freibeträge bei Ledigen mit 6.100,00 DM aber höher).
Gruß MisterX  

102 Postings, 9296 Tage alk99Danke! o.T. o.T.

 
  
    #3
22.12.99 11:49

453 Postings, 9325 Tage IDzusätzliche absetzmöglichkeiten

 
  
    #4
22.12.99 12:04
Meines Wissens kann man auch Internetgebühren absetzen, schließlich hast du ja die gewinne nur erzielt, weil du ariva hattest. dazu kommen kosten für modem und computer, falls nicht höher als 928DM, sonst afa.
abos kann man auch absetzen, z.b. handelsblatt, capital oder börse online.
fahrten zu hauptversammlungen (das fiamt muß ja nicht unbedingt wissen, dass man nicht wirklich dort war)
falls immer noch genug steuereinnahmen fürs fiamt übrigbleiben, sind damit auch ohne quittungen einverstanden.
fachliteratur! kauf dir doch noch ein buch im alten jahr, das fiamt übernimmt einen teil der kosten auf jeden fall!  

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