Steuererklärung für 2005: Halbeinkünfteverfahren?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 13.02.06 20:16 | ||||
Eröffnet am: | 12.02.06 19:14 | von: OldMcDonald | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 13.02.06 20:16 | von: .Juergen | Leser gesamt: | 3.844 |
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Ich bin grade dabei meine Steuererklärung für 2005 zu machen...um genauer zu sein: Ich bin gerade dabei meine privaten Veräußerungsgeschäfte aufzulisten (per WISO Sparbuch 2006). Nun muss ich jedoch angeben, ob die jeweiligen Veräußerungsgeschäfte dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen? UND GENAU DA LIEGT MEIN PROBLEM! Woher weiß ich, ob der jeweilige Aktienverkauf dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt?
Schon mal Danke im Voraus! :)
jedem kunden für das abgelaufene jahr,
eine aufstellung über seine getätigten veräußerungsgeschäfte zu erstellen
und dort ist auch eine spalte, HE = ja/nein und entsprechend ausgefüllt.
Ich meine, man ist doch in erster Linie über die fett-grünen Beträge nervös, amüsiert, blind und abgelenkt...
Wer denkt denn da noch an den Fiskus? Und dann noch an "teilen"? *fg*
...be invested
Der Einsame Samariter
So machen es die Amis,Holländer,Engländer,Skandinavier auch.
Das wird sich in Deutschland, auch mehr und mehr Durchsetzen, das Rentenproblem wird es fördern.
und da wird vielleicht auch schnell mal was übersehen.
im doppelten sinn des wortes.
da hast du vollkommen recht,
vielleicht die sowas generell per post versenden.
aber man ist ja nicht verpflichtet diese aufstellung
an das FA mitzuschicken.
diese dient ja in erster kinie zur info für den depotinhaber
aber bei nichtangabe von steuerpflichtigen erträgen
natürlich auch als beweismittel fürs FA.
Jedoch hat mir meine Spaßkasse zum Jahresabschluss nur die "Jahreserträgnisaufstellung 2005" sowie den "Depotauszug per 31.12.05" zugeschickt. Muss man die Liste mit den getätigten Wertpapiergeschäften noch mal extra anfordern?
sind normalerweise alle verkäufe aus dem jahr 2005 enthalten
gruß juergen