Spekulationssteuer
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 02.04.00 10:15 | ||||
Eröffnet am: | 01.04.00 23:12 | von: Ranke | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 02.04.00 10:15 | von: SeRo | Leser gesamt: | 2.539 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
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Neun von zehn Geldanlegern zahlen nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) im DBB auf
Spekulationsgewinne aus dem frühzeitigen Verkauf von Aktien keine Steuern. DStG-Chef Dieter Ondracek schätzt
den Steuerausfall auf mindestens drei Milliarden Mark.
Die Spekulationssteuer sieht vor, daß Aktienverkäufer ihre Gewinne versteuern müssen, wenn sie ihre Papiere innerhalb von
zwölf Monaten nach dem Kauf wieder veräußern.
Gegen die Spekulationssteuer klagt der Kölner Steuerrechtsprofessor Klaus Tipke vor dem Bundesfinanzhof, weil die
Gleichheit der Belastung der Bürger verletzt werde. Da die Finanzämter keine Kontrollmöglichkeit hätten, werde das Gesetz
kaum eingehalten und die Ehrlichen blieben die Dummen. DStG-Chef Ondracek: „Noch in diesem Jahr landet die Sache vor
dem Bundesverfassungsgericht. Den Richtern wird nichts anderes übrig bleiben, als das Gesetz für verfassungswidrig zu
erklären“.
Avionik: Warum mein eigesetztes Kapital nocheinmal versteuern das isr doppelbesteuer. o.T.
01.04.00 23:30
MisterX: Die Besteuerung der Spekulationsgewinne, könnte als verfassungswidrig durch das
02.04.00 01:00
Als Ergebnis vermute ich, da es bei einer Besteuerung bleiben wird, daß die ganze Sache vielleicht sogar noch im ersten Moment verschärft wird. Möglich wäre dies, durch ein sogenanntes Abzugsverfahren, ähnlich wie mit der Zins-
abschlagsteuer. Die Banken halten vom Verkaufserlöse einen gewissen Prozentsatz (z.B. 10 %) ein. Am Ende des Kalenderjahres muß man dem FA seine Spekulationsgeschäfte erklären (also Gewinne und Verluste). Die einbehaltene Steuer wird dann als Vorauszahlung angerechnet. Folglich werden viele ihre Spekulationsgeschäfte erklären, um teilweise einbehaltene Steuern angerech-
net bzw. erstattet zu bekommen.
An Avionik: Warum, weil das deutsche Einkommensteuergesetz es so vorsieht (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG). Auch Zinsen und Renten werden aus versteuertem Geld erzielt und müssen nochmals besteuert werden.
Gruß MisterX