Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne


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Neuester Beitrag: 11.01.09 11:42
Eröffnet am:09.01.09 19:17von: IStefanIAnzahl Beiträge:35
Neuester Beitrag:11.01.09 11:42von: MicadoLeser gesamt:3.320
Forum:Börse Leser heute:3
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54906 Postings, 6862 Tage RadelfanEine kleine Anmerkung zu nordnet

 
  
    #26
1
10.01.09 19:02
Man sollte hierbei beachten, dass man auf dem Tagesgeldkonto nicht allzuviel Geld stehen hat, denn im Falle eines Falles (Island!) sind nur rd. 20 T€ gesichert!  

67 Postings, 7467 Tage IStefanIRadelfan

 
  
    #27
10.01.09 19:27
War dies jetzt eine Beratung oder ein Tipp?


Sorry, aber ich "bekomme" mich heute nicht mehr ein. :o)  

54906 Postings, 6862 Tage RadelfanBeratung, Tipp...

 
  
    #28
10.01.09 19:30
Lassen wir das doch mal den Experten hier entscheiden! Vielleicht sollte ich dies als "Bemerkung" bezeichnen! :D  

291 Postings, 5881 Tage Micado@ Radelfan - deine Vorsicht ist völlig zu Recht

 
  
    #29
10.01.09 19:32
War auch mal Kunde bei Nordnet - genau aus den von Dir genannten Gründen bin ich bei Nordnet wieder weg.

413 Postings, 5805 Tage sputnik24#4 Keine "Freigrenze von 600 €", 501 € Kleinbetrag

 
  
    #30
10.01.09 19:40
sregelung  

54906 Postings, 6862 Tage Radelfan#30 Für 2008 gilt Freigrenze 600 €

 
  
    #31
11.01.09 11:14
Wir reden jetzt von 2008!
Ich lese aus § 23 (3) Satz 6 (Fassung bis 2008), dass für diese Gewinne eine Freigrenze von 600 € gilt.
Von einer Kleinbetragsregelung kann ich dort nix finden!  

291 Postings, 5881 Tage MicadoKleinbetragsregelung - es gibt sie

 
  
    #32
11.01.09 11:25
@radelfan - es gibt sie und die gesetzliche Grundlage steht in § 43 Abs. 1 Satz Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd)  EStG

Dort heißt es:

Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen  n i c h t  vorzunehmen ................

- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).

Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.

54906 Postings, 6862 Tage RadelfanNa klar, Micado, aber das ist was ganz anderes

 
  
    #33
11.01.09 11:31
als in #30 genannt.
Dort wurden 500 €  Kleinbetrag angeführt und bezogen sich im übrigen auf meinen Beitrag #4; dem lag - wenn du nochmal so weit zurückblättern möchtest - ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde!

EOD  

291 Postings, 5881 Tage MicadoRechtsgrundlage verstümmelt

 
  
    #34
11.01.09 11:32
zum Beitrag # 32 - Rechtsvorschrift  § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd) EStG (EStG 2008)

291 Postings, 5881 Tage Micado@Radelfan hat Recht

 
  
    #35
11.01.09 11:42
Die Rechtsnorm ist zutreffend und es gibt die Freigrenze bis 600 Euro. Bei Überschreiten dieser Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Vorschrift des Paragr. 23 ist ja bei den "Sonstige Einkünfte" als lex specialis angesiedelt.

Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.

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