Serkan A darf in deutschland bleiben


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Neuester Beitrag: 18.12.08 14:54
Eröffnet am:15.01.08 10:11von: potti65Anzahl Beiträge:89
Neuester Beitrag:18.12.08 14:54von: HeckteLeser gesamt:4.357
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7460 Postings, 7176 Tage potti65Serkan A darf in deutschland bleiben

 
  
    #1
3
15.01.08 10:11
bekommt asyl für seine rassistische tat.heute werde ich einen deutschen töten,dass waren seine worte.  

9500 Postings, 6976 Tage Der WOLFna dann ...

 
  
    #2
10
15.01.08 10:12
hoffentlich vergammelt der drecksack im deutschen knast bis er schimmel ansetzt ...

110916 Postings, 9023 Tage Katjuschamuss man den kennen?

 
  
    #3
15.01.08 10:17

1538 Postings, 8699 Tage J3142er wohnt ab sofort beim herr koch

 
  
    #4
15.01.08 10:17

7460 Postings, 7176 Tage potti65serkan

 
  
    #5
1
15.01.08 10:18
bekommt in deutschland asyl obwohl er hier eine politische straftat begangen hat.mein tip 2 jahre auf bewährung mit therapie.  

61594 Postings, 7707 Tage lassmichreinMal Frage am Rande zu Haftstrafen...

 
  
    #6
4
15.01.08 10:23
Besteht eigentlich nicht die Möglichkeit, Straftätern die Kosten für Kost und Logis während des Gefängnisaufenthaltes in Rechnung zu stellen ? Warum muss eigentlich der Steuerzahler für deren Aufenthalt aufkommen ???

6506 Postings, 8507 Tage Bankerslastdie Heilbronner Straftäter

 
  
    #7
3
15.01.08 10:23
hatten zuvor dem Wodka kräftig zugesprochen. Schätze mal - verminderte Schuldfähigkeit

110916 Postings, 9023 Tage KatjuschaAhh, jetzt dämmerst.

 
  
    #8
15.01.08 10:24
Serkan A ist doch der Typ, der in Deutschland geboren ist und ne deutsche Tochter hat. Oder?

61594 Postings, 7707 Tage lassmichreinIst das der mit "Scheiß Deutscher" ???

 
  
    #9
15.01.08 10:25

110916 Postings, 9023 Tage KatjuschaIst das der, für den ne gemütliche

 
  
    #10
15.01.08 10:28
deutsche Gefängniszelle für die nächsten 5 Jahre bereitsteht?

9500 Postings, 6976 Tage Der WOLFlmr - in ländern mit vernünftigen knästen ...

 
  
    #11
7
15.01.08 10:29
müssen die kerle auch schwer schuften. in deutschland stellt man den knackies lieber eine glotze und einen aschenbecher in die zelle ...

def. vernünftiger knast: 4 weisse wände, ein klo, ein vergittertes fenster, eine matratze, eine schwere tür. mehr braucht ein knast nun wirklich nicht ...

61594 Postings, 7707 Tage lassmichreinIst ein Gefängnis nicht ein öffentliches Gebäude ?

 
  
    #12
7
15.01.08 10:31
Also müsste da doch auch das Rauchverbot gelten, oder ???

Oder zählt das als GESCHLOSSENE Gesellschaft ??? ( hähähä - ich liebe solche Wortspielchen...)  

3007 Postings, 9251 Tage Go2BedWenn ich jetzt wüßte, was der Typ gemacht

 
  
    #13
15.01.08 10:39
hat, könnte ich sagen, ob ein Klo und eine Matratze für einen "vernünftigen Knast" unbedingt erforderlich sind.  

51345 Postings, 8924 Tage eckiPotti, red keinen Mist.

 
  
    #14
15.01.08 10:46
Natürlich bekommt er kein Asyl für seine Tat. Er hat "nur" Asyl beantragt.

Und er wird hoffentlich ordentlich für seine Tat bezahlen.
xxxxxxxxxxxxxxx

"Verteidiger beantragt Freispruch" bedeutet auch nicht, dass jemand freigesprochen wird.
Und ob mit oder ohne Asylantrag: Der Typ gehört zunächst in den Knast und nicht abgeschoben.  

6506 Postings, 8507 Tage Bankerslastmich kriegt Ihr nie aus Deutschland raus

 
  
    #15
3
15.01.08 10:50

1025 Postings, 8406 Tage J.R. EwingDas ist richtig, ecki

 
  
    #16
2
15.01.08 11:02
Ein Asylantrag ist noch lange keine Asylgewährung. Ein offensichtlich unbegründeter Antrag kann auch relativ schnell abgelehnt werden.

Eine Ausweisung könnte eher am Beschluß 1/80 ARB des Assoziationsrates EU-Türkei scheitern, der für die Abschiebung türkischer Arbeitnehmer und ihrer Nachkommen sehr hohe Hürden setzt (im Vergleich zu anderen Nicht-EU-Ausländern).

@Katjuscha: Mich interessiert nicht, ob dieser Serkan A. in Deutschland geboren ist oder nicht. Mich interessiert, ob er sich hier integriert und bereit ist, die hier geltenden Werte und Regeln zu akzeptieren. Und das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Deshalb halte ich eine Ausweisung für gerechtfertigt, und zwar nach verbüßter Haftstrafe in Deutschland.

J.R.  

110916 Postings, 9023 Tage Katjuscha@J.R. Ewing, und das interessiert dich bei

 
  
    #17
1
15.01.08 11:38
einem Deutschen nicht, der deutsche Eltern hat?

Worum gehts denn eigentlich hier?

Fakt ist, dass Serkan A. ein Intensivtäter ist, der auf am Boden liegende Menschen eintritt. Dafür gehört er hart bestraft. Das wird ja hier niemand bestreiten.
Fakt ist aber auch, dass Serkan A. hier geboren wurde und somit Deutscher ist, egal wo irgendwelche Verwandten irgendwann mal gelebt haben. Also meine Verwandtschaft hat vor 100 Jahren in Polen gelebt. Bin ich deswegen jetzt kein Deutscher? Oder macht ihr zeitliche Unterschiede? Wo ist die Grenze? Muss man seit einer Generation oder mindestens seit 2 Generationen in Deutschland leben, um Deutscher zu sein?

Für mich ist die Diskussion mal wieder typisch. Hier wird wieder mal die Angst vor anderen Kulturen zur Schau gestellt. Serkan A. ist ein Verbrecher schlimmster Sorte und als solcher gehört er aus meiner Sicht für 5-8 Jahre in einen deutschen Knast. Und damit hat es sich.

7460 Postings, 7176 Tage potti65@ecki

 
  
    #18
1
15.01.08 11:45
nichts ist unmöglich deutschland.  

51345 Postings, 8924 Tage eckiDoch potti, es gibt unmögliches.

 
  
    #19
1
15.01.08 11:49
Für eine körperverletzung kriegt man kein Asyl. Das ist nämlich keiner der sehr eng gefassten Anerkennungsgründe.

Abgesehen davon kriegst du als Deutscher in Deutschland eh nie Asyl. Schon wieder ein Nachteil für uns Deutsche. ;-)  

1025 Postings, 8406 Tage J.R. Ewing@Katjuscha

 
  
    #20
7
15.01.08 11:55
Es geht mir um Integration. Serkan A. hat sein Opfer nicht nur schwer verletzt, sondern auch noch als "Scheiß-Deutschen" beschimpft. Das zeigt die Integrationsdefizite deutlich. Der Geburtsort sagt gar nichts über die Integration eines Menschen aus. Ich kann in Deutschland geboren sein und mich dennoch in meinem ethnischen Milieu soweit abschotten, daß ich praktisch keinen Kontakt mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft habe. Hinzu kommt, daß Integration in erster Linie über die Familie - Vater und Mutter - erfolgen muß. Wenn die selbst aber gar keine Deutschen bzw. nicht richtig integriert sind, vielleicht nicht einmal die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, dann wird es natürlich schwierig, den Nachwuchs auf die hier geltenden Werte und Normen zu sozialisieren.

Ich halte deshalb nichts davon, jedem in Deutschland geborenen Kind ausländischer Eltern einen deutschen Paß in die Hand zu drücken. Damit schönt man allenfalls die Statistiken, verschleiert aber die Probleme. Und das kann wie im vorliegenden Fall drastische Folgen haben.

J.R.  

110916 Postings, 9023 Tage KatjuschaMacht doch keinen Unterschied J.R.

 
  
    #21
15.01.08 12:44
Es gibt genügend Deutsche, die seit Generationen hier leben, die sich ebenfalls nicht an die geltenden Gesetze halten, sich also nach deinem Empfinden nicht den hier geltenden Normen anpassen. Sollen die deshalb ausgewiesen werden?

Das ist für mich jetzt echt ne prinzipielle Frage.

Wo genau setzt du die Grenzen?

Wer muss seine Integrationsfähigkeit noch beweisen und wer nicht? Ist jemand, dessen Sippe hier seit 100 Jahren lebt, aber der 10 Straftaten begangen hat und jemanden als Scheiß Assi oder Scheiß Türke tituliert hat, jemand der sich an die deutschen Normen und Gesetze hält? Und was passiert mit ihm? Auch ausweisen?

Also gehts dir doch wohl darum, dass jemand keine deutschen Eltern hat. Das ist letztlich der einzige Unterschied, und damit setzt du ne klare Grenze. Für dich ist jemand erst Deutscher, wenn seine Sippe mindestens seit 2 Generationen hier lebt.

Wenn Serkans Kind in 15 Jahren eine Straftat begehen würde, was würdest du dann mit der Person tun? Auch ausweisen?

7513 Postings, 6525 Tage Päfke Mülleres gibt deutsche und ausländische Asis..

 
  
    #22
1
15.01.08 12:54
und die ausländischen kann man ausweisen, wenn sie sich nicht an unsere Gesetze halten..ganz einfach..wer sich nicht integrieren will, der hat hier nichts zu suchen

110916 Postings, 9023 Tage KatjuschaPäfke, diskutiere bitte vernünftig!

 
  
    #23
1
15.01.08 13:00
Hier gehts um die Frage, wer Asylbewerber, Illegaler oder Ausländer (der hier nicht geboren wurde) ist und damit abgeschoben werden darf.

Ich hab ja nichts gegen grundsätzliche Abschiebung bei Leuten, die hier illegal beschäftigt sind oder hier die Gastfreundschaft mit schweren Straftaten ausnutzen.

Aber es geht eben darum, wer überhaupt noch als Ausländer gelten sollte, und das zeitlich fest zu machen, also das jemand, der hier noch nicht mindestens 2 Generationen lebt, halte ich für unsinnig.

Wer Straftaten begeht, gehört bestraft und in diesem Fall sogar sehr hart. Aber das muss man doch nicht mit der Ausweisungsdebatte verknüpfen. Dann wird man den Eindruck nicht los, es geht nur daraum, möglichst viele Leute mit anderem kulturellen Hintergrund auszuweisen. Das ist vielleicht gar nicht eure Absicht, aber deswegen wiese ich euch ja auf diese m.E. absurde Argumentation hin.

Denn wie gesagt, wir waren alle mal Ausländer.

6255 Postings, 6309 Tage aktienbärAusländer

 
  
    #24
5
15.01.08 13:09
(keine deutsche Staatsangehörige) sind Gäste.

Gäste, die sich nicht "anständig" benehmen, kriegen was
auf die Finger und fliegen raus.

Wo ist das Problem?

Katjuscha, wie hälst Du das mit Deinen Gästen?  

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingWir brauchen mehr Ariernachweise

 
  
    #25
1
15.01.08 13:11

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