Sensationsnews bei Babcock-Borsig
Seite 32 von 48 Neuester Beitrag: 13.08.12 20:21 | ||||
Eröffnet am: | 06.12.11 11:34 | von: D2Chris | Anzahl Beiträge: | 2.179 |
Neuester Beitrag: | 13.08.12 20:21 | von: DerWahrsag. | Leser gesamt: | 90.750 |
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Gruß
bigeagle198
Gruß
bigeagle198
Die anerkannten Gläubigerverbindlichkeiten der Babcock Borsig AG belaufen sich derzeit auf rund zwei Milliarden Euro. Das bestätigte vor Gericht der zuständige Insolvenzverwalter Helmut Schmitz.
Auf die Frage, wie lange es bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens noch dauern könne, antwortete er: "Wenn das bis 2015 abgewickelt würde, wäre es ein guter Job."
Schmitz rechnet damit, dass die Forderungen der Gläubiger am Ende zu fünf bis zehn Prozent beglichen werden könnte
Und nur mal hypothetisch gefragt: Was würde passieren, wenn Babcock eine Geldquelle auftun würde, um die Gläubiger zu einem erhöhtem Satz abzufinden, dann aber die Karten auf den Tisch zu legen?
bigeagle198
Erst wird der Insolvenzverwalter "belohnt" (habt Ihr noch die Millionen für den Insolvenzverwalter von Arcandor auf dem Schirm?), dann bedient sich der Staat mit seinen Steuern, mit den Abgaben für Renten und Krankenversicherungen, dann kommen etwaige noch ausstehende Löhne und Gehälter. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, zündet die Babcock-Rakete für Euch "Aktionäre". Es ist lächerlich von diesem Pennystock auch nur einen müden Euro Gewinn zu erwarten.
Und ja natürlich gibt es jede Menge Mitesser, das ist mir absolut klar. Und ich schaue nicht auf Babcock wegen dieser TUI Geschichte. Das ist für mich nur ein Nebenkriegsschauplatz. Ich persönlich warte auf den Tag, an dem der Insolvenzverwalter, das Ende der Insolvenz verkünden wird. Genau dann wird man sehen, was los ist.
bigeagle198
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Sensationsnews bei Babcock-Borsig
Vielen Dank
bigeagle198
Aktionäre gehören meist zu den Verlierern der Insolvenz. Entweder sacken die Aktienwerte auf Cent-Beträge ab, oder es entsteht gar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Sie haben Aktien eines Unternehmens, das Insolvenz angemeldet hat. Was können Sie nun tun, welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Grundsätzlich sind Sie als Aktionär Gesellschafter des insolventen Unternehmens. Ihnen gehört ein Teil (sei es auch ein kleiner Teil) des Unternehmen. Damit sind Sie rechtlich streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren. Allerdings trifft Sie als Aktionär keine Nachschusspflicht; sie müssen nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen.
Sind Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren?
Aktionäre sind keine Gläubiger mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist. Vereinbarung zum Rückkauf der Aktien Auch durch eine Vereinbarung, die den Rückkauf der Aktien regelt, werden Sie nicht zum Gläubiger, da eine solche Regelung gegen § 57 AktG verstößt und nichtig ist.
Nehmen Sie an einer Quotenverteilung teil?
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen. Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser an die Aktionäre ausbezahlt.
Quelle: http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/aktionaer/