Schwesterchen, nichts mit Inzesterchen
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 13.03.08 09:52 | ||||
Eröffnet am: | 17.04.07 11:05 | von: Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 27 |
Neuester Beitrag: | 13.03.08 09:52 | von: cheche | Leser gesamt: | 3.770 |
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Karlsruhe: BVerfG hat über Inzestverbot zu entscheiden
Geklagt wird von einem Geschwisterpaar aus Sachsen, 23 und 30 Jahre alt, das bereits vier Kinder gezeugt hat, zwei davon sind behindert. Der Bruder (30 Jahre) hat bereits eine Gefängnisstrafe dafür verbüßt.
Jetzt wurde er wieder wegen "Beischlafs unter Verwandten" zu einer Freiheitsstrafe von 25 Monaten verurteilt. Diese Strafe würde auch seine Schwester bei Ablehnung durch das BVerfG bekommen.
Dagegen haben sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gewandt. Das Geschwisterpaar wuchs getrennt auf und wusste bis vor sieben Jahren nicht um die gemeinsame Herkunft.
Quelle: www.sueddeutsche.de
Geht den Staat nen Dreck an. Wenn einer von beiden aufgrund geistiger Defizite eventuell nicht in der Lage ist eigenständig Entscheidungen zu treffen, muss man überprüfen ob da jemand ausgenutzt wird.
Ansonsten gilt: Staat raus aus dem Schlafzimmer.
Ist ein sehr heikeles Thema und man kann irgendwie JEDE Seite verstehen.
Das Argument Inzestverbot wg Gefahr behinderter Kinder ist beschissen. Erstens würde dass bedeuten, dass homosexuelle und Zeugungsunfähige Geschwister dann ruhig was miteinander haben dürften. Zeitens würde dass bedeuten, dass Menschen mit Erbkrankheiten das zeugen von Kindern verboten werden müsste. Beides ist aber nicht so.
Nur weil dat der ein oder andere Eklig findet wenn Bruder und Schwester was miteinander haben, heisst das noch lange nicht, dass es denjenigen oder dem Staat was angeht. Als Einzelkind stehe ich da eh aussen vor.
Aber das die Aussicht auf behinderte Kinder hier ein Grund ist, die Beziehung unter Strafe zu stellen, ist einfach nur Krank. Das leg mal auf alle Menschen um, die das gleiche Risiko haben behinderte Kinder zu zeugen, wie Geschwister.
Es ist nicht haltbar, dass homosexuelle Geschwister keine Kinder miteinander zeugen?
Das zeugungsunfähige Geschwister keine Kinder miteinander zeugen?
Das halte ich für sehr haltbar, trotzdem ist es ihnen verboten eine Beziehung einzugehen. Zum schutz welcher Kinder denn bitteschön?
Es ist wissenschaftlich nicht haltbar, dass ein Menschen gibt deren Risiko für die Zeugung eines behinderten Kindes genauso hoch ist, wie die von Geschwistern? Natürlich gibt es das. Schon mal von Erbkrankheiten gehört? dominanten Erbkrankheiten? Es gbt Menschen die können nur behinderte Kinder zeugen, aufgrund bestimmter Krankheiten. Willste denen Kinderzeugen auch verbieten? Ist doch irrsinn.
#16 ist so sinnlos wie #4.
Prof. Wolf
Ich rede nicht von Kinderkriegen. Ich rede von Geschwistern, die es miteinander treiben, ohne Kinder zu kriegen. Spätestens bei zeugungsunfähigen und homosexuellen sind keine Kinder zu erwarten. Also noch mal die Frage:
Warum sollte man denen per Gesetz den Sex verbieten?
Und natürlich haben Kinder von Geschwistern ein hohes Risiko auf Behinderungen. Bestreitet doch gar keiner. Aber es gibt eben auch andere Menschen mit dominanten Erbkrankheiten die ein ebenso hohes Risiko haben. Es gibt, zum Glück, kein Gesetz dass denen dass Kinderkriegen verbietet. Also warum bei Geschwistern per Gesetz und bei anderen nicht.
Ich will doch gar nicht dem Inzest die Lanze brechen. Ich finde den Gedanken eklig. Und vermutlich so gut wie jeder andere Mensch auch. Aber nur weil ich es ekelig finde, braucht es kein Gesetz dagegen. Dass können die Menschen für sich entscheiden.
Wenn ich allerdings Deine Postings nochmal durchgehe, hab ich Zweifel wer hier objektiv ist.
(Widersprüchliche) Auszüge aus # 19:
"Und natürlich haben Kinder von Geschwistern ein hohes Risiko auf Behinderungen. Bestreitet doch gar keiner."
"Ich will doch gar nicht dem Inzest die Lanze brechen. Ich finde den Gedanken eklig. Und vermutlich so gut wie jeder andere Mensch auch."
So und nun lies nochmals Deine Beiträge durch.
Wer nicht so weit reisen möchte, kann auch mal in den bayerischen Wald, auf die schwäbische Alb oder in etwas abgelegenere alpine Regionen fahren...
MfG
kiiwii
"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"
Ich persönlich finde den Gedanken daran mit mich nem nem HIV positiven Mann ohne Kondone knallen zu lassen ekelig, falsch und gefährlich. Trotzdem gibt es kein Gesetz dagegen.
Ist dass denn so schwer zu verstehen?
Deine Staatsgläugigkeit in allen Ehren, aber mann muss den Staat nicht für alles ranschleifen. Und auch wenn ihr es fleissig ignoriert: Sex bedeutet nicht zwangsläufig Kinder.
Und das Gesetz verbietet den Geschwistern nur den Beischlaf, nicht das Kinderkriegen. Noch mal für Bankerslanst:
nicht das kinderkriegen ist per Gesetz verboten, nur der Beischlaf.
Ich mache es nochmal langsam:
Nur der Beischlaf ist verboten, Kinder miteinander haben ist legal!
Verstehst du mein Problem?
Du zielst auf die Kinderdebatte ab, die spielen in dem Gesetz jedoch keine Rolle.
Jede Schwester darf sich, völlig legal und nach geltendem Recht, den Samen ihres Bruders schnappen und davon schwanger werden und Kinder zeugen. Ob per Hand, künstlicher Befruchtung usw.
Aber BEISCHLAF ist verboten, auch wenn keine Kinder dabei gezeugt werden könnten ( weil z.B. beide steril sind)
20 mal durchlesen, Problem verstehen, fertig.
Was juckt es mich, wenn 2 Schwestern sich gegenseitig in die Kissen zerren? Wozu ein Gesetz dagegen? Ne künstliche Befruchtung durch den eigenen Bruder ist jedoch legal, und da gibt es kein Gesetz gegen. Du magst dass mit der aktuellen Rechtslage gut finden, ich sage sie ist Quatsch.
URTEIL
Inzest bleibt in Deutschland strafbar
Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern steht weiter unter Strafe, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute. Die Richter wiesen damit eine Klage von Patrick S. ab, der mit seiner Schwester vier Kinder zeugte. Der Mann muss nun eine Gefängnisstrafe antreten.
Karlsruhe - Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (StGB), der den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe ahndet, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hieß es in der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
Gesamter Bericht unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,541179,00.html