Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
Eröffnet am:20.06.20 09:47von: mrymenAnzahl Beiträge:3.447
Neuester Beitrag:26.11.24 13:29von: ChaeckaLeser gesamt:1.264.361
Forum:Börse Leser heute:419
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1550 Postings, 1612 Tage Question11@Raketenforscher

 
  
    #926
1
04.09.20 16:49
Das ist jetzt aber ein Widerspruch:
Also, dass es keine Entschädigung wegen der Putzfrau geben soll..
Nach der Theorie einiger hier, hat doch in wirecard nur investiert, wer das intellektuelle Niveau eines Gebäudereinigers hat.
Demnach wäre ja gerade dann ein Entschädigungsfonds sozial gerechtfertigt :-)
 

265 Postings, 1640 Tage RaketenforscherExperten

 
  
    #927
04.09.20 16:55
Also ich hab hier immer nur selbsternannte Experten gesehen. Richtige Profis von Elite Business Schools. Da kann ich nicht mithalten!  

1772 Postings, 1943 Tage GedankenkraftJannah

 
  
    #928
1
04.09.20 16:57
ist doch klar, dass jetzt noch keinen Entschädigungsforderung zur Sprache kam, erst der Untersuchungsausschuss und dann die erforderlichen Maßnahmen! Freiwillig wird selbstverständlich keine Behörde, die verheerenden Versäumnisse zu geben.  

1772 Postings, 1943 Tage GedankenkraftRaketenforsch

 
  
    #929
04.09.20 16:59
@ Also ich hab hier immer nur selbsternannte Experten gesehen. Richtige Profis von Elite Business Schools. Da kann ich nicht mithalten

nicht mithalten? Warum spielst Du Dich dann als Rechtsexperte  auf ?  

89 Postings, 5514 Tage cho77Ich tippe auf einen Entschädigungsfonds in Höhe

 
  
    #930
3
04.09.20 17:14
von mind. 500 Mrd. EUR. Schließlich mussten sich die geschädigten Pusher mit den ganzen Idioten hier im Forum rumschlagen.. und dafür gibts für jeden, der nachweisen kann, dass er hier als "Pusher" beschimpft wurde, noch ein paar Tausend EUR oben drauf. :-)

Außerdem kann der Staat so schonmal für seine zukünftigen Verfehlungen gegenüber betrogenen Aktionären Rücklagen bilden.  

790 Postings, 2509 Tage GeldschauflerSiampower

 
  
    #931
04.09.20 18:00
Bezahlter Schreiber von Schirp?

Warum sollte eine Kanzlei über das Prozessinvestorenangebot von Therium lügen? Wenn sich später herausstellt, dass nichts ist, gibts auch nen kräftigen shitstorm auf TILP. Eventuell sogar rechtliche Folgen.
Therium selbst kann wegen Rufschädigung gegen Tilp vorgehen, sollte das Angebot nicht existieren.

Wer sollte darüber besser Bescheid wissen als eine Kanzlei?

Schirp verlangt übrigens (fast) genauso viel Geld für das Ausfüllen dieser Insolvenzforderung. Zudem werden bei Tilp 2 Handlungsoptionen vorgestellt. Ja - ich bin bei beiden Kanzleien für den Newsletter registriert.  

43 Postings, 1596 Tage Siampower@Geldschaufler

 
  
    #932
04.09.20 19:06
....da lese dir aber nochmals meine Kommentare durch.
Ich ergreife für keine Kanzlei Partei, nur solange ich von Tilp kein Angebot erhalte, dass die Klage von Therium vorfinanziert wird, solange bleibe ich misstrauisch.
Da hast du Recht, Schirp und Tilp erheben die gleichen Gebühren.
Auch ich bin den Tilp, Schirp und auch noch bei SdK registriert.
Ich bin der Letzte, der sich nicht wünscht, dass Tilp gemeinsam mit Therium gegen EY gerichtlich vorgeht und für die Geschädigten was zählbares rausholt.
Weißte Bescheid.....  

45 Postings, 1550 Tage OzymandiasProzessfinanzierung

 
  
    #933
1
04.09.20 19:17
Ein Angebot ist halt noch kein Vertrag. Tilp schreibt auch nicht, dass jeder 100% bei dem Prozessfinanzierer unterkommen wird.

Bis ihr den Vertrag unterschreibt seid ihr nichts anderes als Interessenten.

Ein Entschädigungsfonds ist völliger Käse. Einfach nicht hirnlose Zockerpapiere kaufen. Dann braucht man keine Kommunisten mit 10-Punkte Plänen.

Der Rechtsstaat biete jedem die Möglichkeit sich selber die übriggebliebenen Krümel zu holen. Das Hauptproblem ist aber, dass es immer noch keine vernünftige Sammelklage in Deutschland gibt und dass Anwälte kein Erfolgshonorar anbieten dürfen.



 

253 Postings, 6769 Tage shaktiTILP gegen WC AG, nicht EY

 
  
    #934
1
04.09.20 20:08
"Vorgehen im Insolvenzverfahren gegen die Wirecard AG

Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
Nur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Kein Vorgehen im Insolvenzverfahren"

Terrium finanziert gegen EY aber nicht gegen WC.
Was sollte man hier tun? Ihr habt doch auch ein Email erhalte. Wenn man hier Auftrag erteilt, muss man doch selber zahlen. Noch hat TILP nicht gesagt ob mei Rechtschutz dies übernimmt.
Danke  

2145 Postings, 5697 Tage RandfigurIhr seid die letzten in der Reihenfolge,

 
  
    #935
05.09.20 09:13
und danach wird schon nichts mehr übrig sein.

Wie viel Geld schuldet Wirecard den Banken? Laut  „Bloomberg“ sind es 1,75 Mrd.
   ABN Amro, Commerzbank, ING, LBBW: je 200 Mio. Euro
   Barclays, Credit Agricole, DZ Bank, Lloyds: je 120 Mio. Euro
   Bank of China, Citi, Deutsche Bank, MUFG: je 80 Mio. Euro
   Raiffeisen International: 70 Mio. Euro *
   Raiffeisen Niederösterreich: 60 Mio. Euro
   Agricultural Bank of China: 55 Mio. Euro
   Raiffeisen Oberösterreich: 45 Mio. Euro

"Vorgehen im Insolvenzverfahren gegen die Wirecard AG
- Als erstes erhält der Fiskus seine Steuer aus der Insolvenzmasse.
- dann werden die Sozialversicherungen bedient,
- dann die ausstehenden Bankkredite (klingelts jetzt?),
- dann werden ausstehende Rechnungen von Lieferanten bezahlt
- und dann erst die Ansprüche der Eigner.

Terrium kann max. 4 Mio bei EY holen, wenn überhaupt - Nebelkerzen, Lockvogel von Tilp?  

7716 Postings, 2723 Tage hardyleinderzeit sollen 26 Mios da sein!

 
  
    #936
05.09.20 09:24

3478 Postings, 6856 Tage nope1974TILP aktueller Stand

 
  
    #937
05.09.20 09:36
4. Aktueller Stand unserer Gespräche mit dem Prozessfinanzierer Therium

Eine Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus.

Dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.  

6482 Postings, 6677 Tage brokersteveWerden bei Therium alle Kosten übernommen ..

 
  
    #938
05.09.20 13:32
DH nicht nur für das Musterverfahren, sondern auch für die Durchsetzung meines individuellen Anspruchs?

Man musste doch auch bei VW seinen eigenen Anspruch nochmal individuell durchsetzen.

Ich denke ja, sonst würde dies ja keine Sinn machen.

Die 20% gelten nur für Fälle über 100.00 Euro, oder ?

Ist Therium solide finanziert?

Bitte höflichst um eine Antwort.

Wenn dem so ist, würde ich mich TILP anschließen.
 

9756 Postings, 5692 Tage MulticultiAlso Wc

 
  
    #939
05.09.20 14:14
wird zerschlagen das steht Fest,drum Frage ich mich  ob überhaupt die Gläubiger (Banken etc.)
die Anleiheninhaber und Aktieninhaber jemals einen Cent Entschädigung bekommen.Entscheiden
kann allein der Insolvenzverwalter und der wird zuerst auf Seine Kosten kommen wollen.Wenn alles Verscherbelt ist und die Insolvenzmasse aufgebraucht kann das natürlich sein dass nix bleibt
 

9756 Postings, 5692 Tage MulticultiFrage ,was meinen

 
  
    #940
05.09.20 14:17
die Klägeranwälte habt Ihr nachgefragt? Wüde mich interressieren  

1772 Postings, 1943 Tage GedankenkraftBrokersteve

 
  
    #941
05.09.20 15:53
da der Prozessfinanzierer nur Geld bekommt, wenn er Geld erstreitet, ist davon auszugehen das er bis zum Ende mitzieht.  

275 Postings, 2550 Tage kid7Zusammenfassung?

 
  
    #942
05.09.20 18:45
Hallo zusammen,

Ich habe mich bisher hier überhaupt nicht geäußert, aber weil die Zeit läuft und von den genannten Kanzleien Fristtermine langsam vorkommen, muss ich - als nicht alles verstehender Ausländer - euch um Hilfe fragen, denn ich nicht ganz alles hier kappiere.
1. Ich bekomme von Anfang an dieser Trauergeschichte alle Newsletters von "SdK", aber bin noch kein Mitglied bei denen. Wie ich das ganze lese, hat diese Kanzlei noch nichts im Laufen und bietet nichts mit Prozessfinanzierung, oder?
2. In Juli habe ich mich kurz bei "Mingers" gemeldet, aber seitdem warte ich auf deren Angabenprüfung und Ihren Anspruchberechnungen + das Berechnungsergebnis. Also hier alles scheint zu stehen. Ist jemand mit Mingers weiter gegangen?
3. Sogar schon im Juni wurde meinerseit auch "Schirp" kontaktiert, aber hier habe ich mich noch nicht entschieden. Es bestehen hier auch die Kosten unserer Seite, ja?
4.  Außerdem habe ich gestern (wie ihr) diese E-Mail von "TILP" erhalten, wo meine letzte Hoffnung noch war, dass ich ein bisschen meines verlorerenen 14.000€ zurückbekommen kann, ohne dass ich zusätzlichen Kosten zahlen muss. In der E-Mail ist sehr viel zum Lesen aber weil es natürlich als "juristisches Gestammel" vorgestellt ist verstehe ich fast nur Bahnhof. Die Anhänge sind völlig unverständlich für mich als Laie und jemanden, der Deutsch nicht su super versteht.

Alles in einem, könnte hier jemand, der hilfreich und höfflich ist, kurz zusammenfassen welche öffentliche Möglichkeiten bestehen um in einer Sammelklage teilzunehmen ohne extra Kosten unserer Seite?  Die Anwälte spielen auch deren Spielchen um uns zu melken. Das will ich nicht und kann ich mir nach dieser Katastrophe nicht mehr leisten. Es sieht danach aus, dass wir kein Schritt nach vorne machen können....

Danke im Voraus und Gruß  

7716 Postings, 2723 Tage hardyleinInsolvenztabelle - Eintragung

 
  
    #943
06.09.20 01:12
nur Formsache? Obwohl klar ist, dass kaum etwas zu holen ist.  Jaffe muss diese Tabelle erstellen, weil es im Gesetz steht. Und ihr müht euch ab.  

790 Postings, 2509 Tage Geldschauflerkid7

 
  
    #944
3
06.09.20 09:37
Du musst etwas unterscheiden. Die SDK ist eine Kanzlei, sondern ein Verein (verlangt Geld=Mitgliedsbeiträge, um seine Kosten zu decken) welcher mit mehreren Anwälten zusammenarbeitet. Möchtest du nähere Infos haben, musst du Mitglied bei der SDK werden.

Ich versuche mich kurz zu halten bzw. sage dir wie ich es an deiner Stelle ohne Rechtschutzversicherung machen würde:

Melde dich bei Tilp (oder einer anderen Kanzlei) für die EY Klage mit Prozesskostenfinanzierer an. Das kannst du machen, sobald du eine weitere E-Mail mit entsprechendem Betreff erhältst. Du trägst dabei *kein* Risiko. Ein Investor spekuliert auf einen Prozessgewinn und verlangt daher im Erfolgsfall 20% der eingeklagten Summe. Sollte der Prozess verloren gehen, musst du nichts bezahlen. Der Investor trägt alle entstandenen Kosten. Du kannst quasi nur gewinnen.

Die letzte Mail die du erhalten hast betrifft das Insolvenzverfahrender Wirecard AG. Hier liegst du richtig in der Annahme, dass die Kanzleien richtig absahnen wollen. Bei Tilp entspricht Handlungsoption 2 der Befüllung des folgenden Dokuments „Forderungsanmeldung (deutsch)“:

https://www.jaffe-rae.de/index.php/DE/kanzlei/service

Handlungsoption 2 bei Tilp ist gleichbedeutend mit dem was SCHIRP anbietet.

Dieses obige Formular muss bis 26.10 in doppelter (=zweifach ausgefüllt) an den Insolvenzverwalter zugestellt werden. (Inkl Transaktionsbelege) Die Problematik ist folgende: das Dokument liest sich auch für richtige Kartoffeln schwierig. Konkret musst du begründen, weshalb du einen Anspruch auf Geld hast. Du musst also begründen, weshalb dir durch die Wirecard AG ein Schaden entstanden ist. Wichtig! Wenn du hier etwas falsch ausfüllst, kann evtl dein Anspruch verloren gehen und du bekommst gar nichts. Aber freunde dich damit an, dass die Anwälte mehrere 100-1000€ nur für das Ausfüllen dieses Formulars verlangen.

Für diese Begründung bzw. Formulierung verlangen die Kanzleien diese hohen Beträge die du in der Tabelle von beispielsweise TILP gesehen hast. Das kannst du also selber machen. Wenn du genau wissen möchtest wie man das macht, musst du Mitglied bei der SDK werden oder hier im Forum lesen. Die SDK stellt für Mitglieder eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Sagt dir also, was du wo eintragen musst.

Mehr musst du mMn zum derzeitigen Zeitpunkt nicht wissen.


 

9756 Postings, 5692 Tage MulticultiWenn es mich

 
  
    #945
06.09.20 12:38
betreffen würde als Verlustträger würde ich einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht u. Insolvenz
kosultieren und mich berraten lassen,kostet an die 200Euro.Stutzig würde ich bei TILP u.anderen
Anklagevertretern wenn diese Vorkasse verlangen würden denn niemand weiss wie evt. die
Gerichte entscheiden,falls es zu einer Klage kommen sollte.Auch das steht noch in den Sternen.  

2029 Postings, 4828 Tage Flaterik1988Neue Post von TILP

 
  
    #946
1
06.09.20 16:57
Therium steht jetz wohl fest. Hier der Auszug:

"Dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist."

Was genau ist damit gemeint "nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %"? Für mich klingt das so, dass erst die Anwalts-&Gerichtskosten abgezogen werden oder sonstige Kosten und dann kommen nochmal 20% runter bzw. an Therium.? das würde auch erklären warum Therium nur 20% nimmt, dass ist ja deutlich weniger als der Marktschnitt...  

2699 Postings, 2012 Tage Herriotzu flaterik

 
  
    #947
06.09.20 17:35
genau das ist auch für mich der punkt,es kann verschiedenen gedeutet werden (wenigstens für mich)
wenn ich den sdk mit ca. 30 % inkl. aller rechtsantwaltlichen Leistungen nehme und dann diese Offerte von tilp so deuten könnte,  erlöse aus einen evtl. prozeßgewinn - zb. ra + Gerichtskosten und von diesen erlös 20 % für den pkv,wären wir in etwa  auf dem Niveau der anderen anbieter,ich hatte dbzl. tilp noch mal an geschrieben warte aber noch auf antwort.  

1772 Postings, 1943 Tage GedankenkraftEs ist so gemeint

 
  
    #948
06.09.20 18:43
die Prozesskosten werden vom erstrittenem Geld abgezogen und von dem was übrig bleibt, erhält der Prozessfinanzierer 20 Prozent!  

11076 Postings, 6025 Tage badtownboy# 957 schlechte Formulierung von Tilp

 
  
    #949
1
06.09.20 19:17
Wenn der Kläger  gewinnt,  hat der Beklagte die Kosten (  Gerichtskosten und die des gegnerischen Anwaltes)  zu zahlen. Ggf. im Falle eines teilweisen Obsiegens, also   unter Abweisung der Klage im Übrigen,  auch nur zum Teil.
Aber auch diese  Nebenforderungen werden im Urteil dem Kläger zur Hauptforderung und ihrer  Verzinsung  zugesprochen und können ,wenn sie in Rechtskraft erwachsen, ganz  normal wie die Hauptforderung  vollstreckt werden.
Bei der Prozessfinanzierung fallen dem Kläger  aber diese üblichen  Kosten der Rechtsverfolgung  nicht an,
egal wie der Fall für ihn ausgeht.
Daher ist es  fair ,dass  der Prozessfinanzierer  diese zusätzlich zugesprochenen Nebenforderungen gegen den obsiegenden Kläger geltend machen kann.
 

1325 Postings, 4642 Tage M987Hatte ein Geschädigte/r bereits mit

 
  
    #950
07.09.20 11:04
"Omni Bridgeway" Kontakt oder weiter Erfahrungen ?

https://www.presseportal.de/pm/130356/4669377  

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