Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
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Wer ist Gläubiger im Insolvenzverfahren?Grundsätzlich sind Gläubiger nur jene Personen, die Forderungen gegenüber der Wirecard AG haben. Das sind Banken, Kreditgeber aber z.B. auch Handwerker, die Instandhaltungsarbeiten am Gebäude durchgeführt haben und deren Rechnungen nicht mehr bezahlt wurden. Inhaber von Anleihen der Wirecard AG (WKN: A2YNQ5) sind ebenfalls Gläubiger der Gesellschaft. Die Anleihegläubiger sollten mit der Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle jedoch noch abwarten. Aktuell gehen wir davon aus, dass nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 noch eine Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters derAnleiheinhaber einberufen werden wird. Sollte dieser gewählt werden, dann würde dieser für alle Anleihegläubiger die Forderungen im Kollektiv anmelden. Eine Einzelanmeldung wäre nicht nötig. Sollte kein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, kann eine individuelle Forderungsanmeldung nachgereicht werden.Aktionäre und Inhaber von Derivaten (Aktienanleihen, Zertifikate, etc.) sind grundsätzlich keine Gläubiger. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat jedoch der Vorstand über Jahre hinweg massive Bilanzmanipulationen begangen und daher alle Anleger vorsätzlich getäuscht. Es handelt sich demnach um vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen. Soweit ein Schaden beim Anleger entstanden ist (er alle z.B. nicht alle Aktien mit Gewinn verkauft hat), stehen diesem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte auch
Seite 2von 5Schadensersatzansprüche gegenüber der Wirecard AG zu. Daher sind nach Einschätzung unserer Anwälte auch Aktionäre und Inhaber von Derivaten mit ihrem Schadensersatzanspruch Gläubiger der Gesellschaft und können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden (siehe unten). Wir raten Ihnen dringend dazu, Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Diese ist mit wenig Zeitaufwand leicht selbst erstellbar und mit keinerlei Kosten verbunden, sofern diese selbst erstellt wird. Im Gegenzug ergibt sich die Chance, dass man zumindest einen kleinen Teil des erlittenen Schadens erstattet bekommen kann.
Aber man versucht halt alles, auch wenn´s so gut wie nichts bringt. Was der H. Jaffé sagte, ist so unglaublich, so unfassbar, so niederschmetternd, so ........ es fehlen einfach die Worte. Wie kann es sein, dass selbst Finanzprofis nichts gemerkt haben ?
Die WC Führung sind keine Verbrecher, es sind Megaverbrecher, Schweinehunde hoch 10.
Auch bei mir ist das Musterformular zur Forderungsanmeldung von SdK nicht aufrufbar/sichtbar.
Zu LitFin, die Inhalte der E-mails hören sich sehr vertrauensvoll an, ABER, ich habe trotzdem kein Vertrauen in diesen Prozessfinanzierer.
Wer sich die Webseite von LitFin angeschaut hat als diese Firma vor ein paar Wochen auf den Zug "Klagen gegen Wirecard, EY ect." aufgesprungen ist, hatte dass Gefühl, dass diese Firma aus einen "Ein- Mann-Betrieb" mit Sitz in London (Adresse sehr unscheinbar) besteht.
Nach ein paar Wochen war auf einmal auch eine Münchener Adresse auf der Webseite eingetragen.
Tilp hatte ja schon einen Prozessfinanzierer genannt, scheint aber noch nicht in trockenen Tüchern zu sein.
SdK nennt nicht den Namen des Prozessfinanzierers und LitFin nennt nicht das Anwaltsbüro- alles nicht so ganz seriös!
Ganz ehrlich, ich habe keine Hoffnung, dass wir Aktionäre einen € durch die Klage(n) zurückbekommen, aber ich werde mich trotzdem rechtlich vertreten lassen, damit ich mir später nicht vorhalte, nicht alles probiert zu haben.....natürlich nur mit Prozessfinanzierer.
Lt. DSW sollte man -obwohl viele schreiben, es gibt ja nix zu holen- rechtzeitig Klagen.
Es sollte wohl doch für Kleinaktionäre was zu holen geben...
Jetzt stellt sich halt die Frage, bei welchem "Anbieter" einer vorbereiteten Sammelklage anschließen...
Oder doch einzeln klagen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat...
Wer was wie und wo schon aktiv?
Einfach alle WP Abrechnungen Kauf und Verkauf besorgen und die Differenz zw. EK und VK ausrechnen?
Wie macht Ihr das?
DSW verlangt ja eine Mitgliedschaft.
Wenn man eine private RS-Versicherung hat, dann würde man sich diese Mitgliedschaft sparen.
Dafür zahlt man ja Versicherungsbeiträge.
Wer hat bei seiner Rechtsschutzversicherung schon eine Zusage erhalten?
Möchte ungern bei DSW, Tilp etc. Mitgliedsbeiträge zahlen (wohl über Jahre), wenn eine RS-Versicherung einspringen würde...
Sollte jemand den Link entdeckt haben oder einen Tipp haben wie man an das Forderungsanmeldeformular kommt, wäre ich sehr dankbar, wenn derjenige den Link/Tipp hier posten würde.
@mrymen, bei Tilp zahlt man keinen Jahresbeitrag, da es eine Anwaltskanzlei ist.
Bei SdK ect. kann man seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen.
Warum mit LitFin gegen EY?
Einer der größten Prozessfinanzierer der EU an Ihrer Seite
Keinerlei Kostenrisiko für Sie
Direkte Klage gegen EY: Solventer Beklagter und kein Abwarten eines Musterprozessses
Bündelung aller Ansprüche in einer Sammelklage: Mit starken Ressourcen und den besten Anwälten gegen EY
Gemeinsame Interessen: Wir verdienen nur, wenn auch Sie Erfolg haben
Starke Gruppe: Ausschließlich für größere Anleger
Über Tilp, DSW etc. fallen ja jährl. Mitgliedsbeiträge an...
Die Klage wird sicher Jahre dauern... Somit würden nochmals hohe Kosten entstehen...
Da bekanntlich bei WDI fast nix zu holen ist, und EY nur eine kleine begrenzte Summe, wird sich das wohl nicht rentieren...
...
Wenn die Ex-Vorstände strafrechtlich verurteilt wurden, könnte man sie ggf. zivilrechtlich verklagen. Wird zwar auch nix zu holen sein. Falls das viele tun, lässt sich zumindest verhindern, dass diese Betrüger künftig evtl. auf die Seite gebrachtes Vermögen genießen können. Das wäre mir den kleinen Aufwand wert.
Schon vor über 18 Monaten wurde bei ariva von diversen Usern u.a. meiner Wenigkeit
das Geschäftsmodell von Wirecard als Luftschloss bezeichnet. Da schwelgten hier
zahlreiche Pusher in ihren Traumwelten von Kursfantasien.
Ich habe für meine Beiträge reichlich Schwatten kassiert. Schadenfreude ?
Ja doch. Warum eigentlich nicht ?
Und es wird so weitergehen, die große Börsnblase dehnt isch aktuell chön aus bis
https://www.nzz.ch/wirtschaft/...e-koennte-es-teuer-werden-ld.1569144
Zumindest kann man sich später ABER nicht vorhalten, dass man nicht alle rechtlichen Schritte kostenlos ausgeschöpft hat, auch wenn zum Schluss UMSONST dabei rauskommen sollte.
Es solle sowieso jeder der einen finanziellen Verlust erlitten hat anderweitig schauen, wie man den Verlust wieder reinholen kann....sicherlich aber nicht mit hoch spekulativen Aktien, unter dem Motto, den Verlust so schnell wie möglich wieder gutzumachen oder gar mit der Hoffnung, dass man durch die Klage(n) sein Verlust zurückerhält.