STEINHOFF Reinkarnation
1. Steinhoff geht durch das WHOA die Anteile werden den Gläubigern übertragen und die Anteile der Topco welche man zuvor den Aktionären angeboten hatte, geht an eine Stiftung... ende der Aktie!
2. Das WHOA Verfahren scheitert, die Gläubiger stellen Ende Juni fällig und bekommen alle Anteile überschrieben.. ende der Aktie..
Wie ich die ganze Zeit gebetsmühlenartig wiederhole, die Show ist gelaufen.
Die Aktionäre können 100% Stimmrechte haben und werden dennoch NICHT gefragt, wir sind weit über diese Aktionärsbefragungen hinaus... nun handeln Gerichte und fertigen das ganze ab!
Sobald die Gläubiger grünes Licht geben, wird das ganze initiiert.
In 3 Monaten sollte damit die Steinhoff Saga beendet sein...
Das WHOA benötigen zwingend eine 2/3 Mehrheit der GLäubiger... ein Gericht kann hier nur 1/3 zu etwas Zwingen... nicht aber alle Gläubiger...
Wenn man bei der hälfte des Textes aufhört zu lesen, is das WHOA natürlich geil... ließt man weiter, versteht man das es nur geil ist wenn man 2/3 der Gläubiger auf seiner Seite hat.
Im Endeffekt wird kein Gericht der Welt ALLEN Gläubigern diktieren was se zu tun haben und welche Schulden sie abzucutten haben... das läuft einfach nicht...
Die dt. privatanleger Horde welche sich maßlos verzoggt hat wirds auch noch verstehen...
Eine Insolvenz würde nichts übrig lassen...
Kurs 1,2 Cent Bewertet dies bereits...
Hierzu kann auch die Finanzaufsicht etwas beitragen,denn die zu zahlenden Geldbußen,z.B.für den Xetra Skandal oder andere relevante börsenrechtliche Verfehlungen,müssen nicht zwingend an den Staat gezahlt werden.
Ob es dazu kommt,hängt letztlich davon ab,ob die Verflechtungen Steinhoffs so stark sind,die Verbandelungen bis in relevante Träger des Systemes reichen.
Sollte den Gläubigern keine Frauds nachgewiesen werden,oder man die Intention ,Steinhoff Geld zu geben,mit dem Ziel die Gesellschaft abhängig zu machen,in eine ausweglose Situation zu bringen,
das gesamte Konstrukt nicht als sittenwidrig bewerten,und die Gläubiger sich einig sein....dann kann der Richter nichts machen.Aber bis dahin kann sich an der Einigkeit noch einiges tun,nämlich dann,wenn gegen den 1.Gläubiger ermittelt werden sollte.Ob das geschieht ist aber offen und fraglich.
Der Vorstand muss in die Haftung und deren Vermögen sicher gestellt werden.Das muss die Aufgabe sein,wenn es bei Ablehnung eines Vergleiches für die Aktionäre bleibt.
Moderation
Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Anders kann ich den unerwünschten Besuch unseres Forums durch einige Schreiberlinge nicht erklären)
Moderation
Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Moderation
Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Zeitpunkt: 04.04.23 10:55
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Hier in Deutschland hast du die SdK, die erschreckend inkompetent wirkt und mit "Rummelplatz-Ansprache" zusätzliche Beitragszahler generierten wollen.
Ich weiß nicht was ich schlimmer finden soll: Ob sie es einfach nicht besser wissen und zu keiner korrekten Aufklärung fähig sind, oder ob sie es wissen, aber absichtlich Unsinn erzählen...
Moderation
Zeitpunkt: 04.04.23 10:59
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Zeitpunkt: 04.04.23 10:59
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Diese Antwort belegt deine Unseriösität. Abgelehnt wurde von den Eigentümern des Unternehmens ihre an die Laufzeitverlängerungstransaktion gebundene Enteignung. Ohne diese Enteignung keine Verlängerung der Laufzeit.
" 2. Nein! das WHOA ist abgekoppelt von der HV und dient dem Unternehmensfortbestehen "
Die Eigentümer aka Aktionäre haben bei einer Insolvenz Anspruch auf ihren Anteil aus den Erlösen, insofern etwas übrig bleibt. Behauptungen des Unternehmens, im Falle der Insolvenz bliebe nichts, sind ohne Bedeutung dabei, nur im Falle der Insolvenz können Aktionäre von einer transparenten Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter ausgehen.
Es gibt keinerlei Grund dies bei einer Abwicklung unter alleiniger Kontrolle der Hedgefonds als Gläubiger ebenfalls annehmen zu müssen. Genau deshalb bestehen die Eigentümer auf einer transparenten = regulären Insolvenz, oder für ihre Zustimmung zu einer solventen Abwicklung auf einer bezifferten Entschädigung als Mindestgarantie.
Das WHOA kann nach meiner Überzeugung nicht die Eigentumsrechte der Aktionäre einfach überschreiben, wenn diese der solventen Abwicklung ihre Zustimmung verweigern. Das Gericht sollte die Gründe dafür entsprechend würdigen : Keine werthaltige Entschädigung für die Übertragung des Eigentums. Keine Transparenz zur tatsächlichen gegenwärtigen und künftig erwarteten Werthaltigkeit des Unternehmens. Zerstörung des Vertrauens zur Geschäftsführung.
Ich weiß nicht, was da genau so schwer für dich zu verstehen ist : Das Unternehmen gehört den Anteilseignern. Es kann ihnen nur als Pfand im Falle der Wahrnehmung von Pfandrechten bei einer Insolvenz genommen werden. Alles andere, was ihre Eigentumsrechte aufhebt oder beschneidet, bedarf der Zustimmung der Eigentümer = Aktionäre. Ohne dem keine Enteignung möglich.
Ich als SDK-Mitglied werde mit den Informationen versorgt, die ich benötige und die reichen mir aktuell auch aus.
Der Abgabetermin für den Proposal ist um den 11.04.2023. Und in den Kreisen in denen das Thema bearbeitet wird, wird bis dahin gearbeitet. Das nennt man ökonomisches Prinzip.
Und aus....
Moderation
Zeitpunkt: 04.04.23 11:09
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 04.04.23 11:09
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Kommentar: Provokation
Nur vorbeugend sei erwähnt: Ich befasse mich nicht mit den erwähnten Nutzern. Ich beschreibe lediglich die Auswirkungen einer Panne bei Ariva.
Liebe Moderation! Ist das alles nun "off topic"? Nein, leider nicht. Es wäre nämlich viel besser man könnte sich über Steinhoff austauschen. Statt dessen findet man am Montag morgen ein anstandslos funktionierendes Forum plötzlich geschlossen. Ich möchte diesen Vorfall auch nur ungern auf sich beruhen lassen und hoffe das, einfach aus Gründen des Anstandes, eine öffentliche Erklärung zu den Vorkommnissen seitens Ariva erfolgt.
Eine Stellungnahme von DEOL bzw. Sandra wie es hier weitergehen soll wäre übrigens auch nicht schlecht.
Die sdk hat doch gleich gewarnt, man sollte sich keine großen Hoffnungen machen🙄
Und natürlich auch bekannt gemacht das ihr vielleicht Geld 💰 nachschiessen müsst 🤣
Du bist auch massiv auf dem Holzweg mit der Argumentation das das Unternehmen den Aktionären gehört. Das stimmt so nicht!
Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und die Gläubiger Fremdkapitalgeber. Fremdkapitalgeber sind gesetzlich mit ihren Einlagen abgesichert und erhalten Zugriff auf das Vermögen des Unternehmens bei Zahlungsausfall. Die Eigenkapitalseite erhält nur und ausschließlich bei einer Verwertung das, was nach Begleichung der Fremdkapitalseite übrig bleibt...
...und das ist Stand 03.04.2023 gar nichts!
machen."
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...TOP-ab-weiteres-Vorgehen.pdf
Das ist genau die Neutrale sachliche Haltung, welche hier komplett fehlt..
Hoffnung ist eben immer noch keine Strategie...