STEINHOFF Reinkarnation
funding = finanzielle Mittel=Wissen=Netzwerke=?
Es geht vieles über solch einen Weg, hätte mir früher einfallen sollen, sorry lieber H7 mir fehlt dein Verstehen ;)
Im Umkehrschluss bedeutet es für mich das die SdK wohl keinen solchen Antrag gestellt hat.
Wie geschrieben, sofern es solch eine Frist gibt.
Es ist unwahrscheinlich, daß der Richter die Angaben von N.V. und Gläubigern infrage stellt. Wahrscheinlich interessiert er sich auch gar nicht für die Grundlagen, ihm wird es nur darum gehen, Einigkeit zu besiegeln.
Nur in einem echten Insolvenzverfahren wird ein gerichtlich bestellter, neutraler Verwalter sich die Firma genauer anschauen. Er wird sanieren (ganz in unserem Sinne) oder zum besten Preis ohne besondere Eile verwerten (ebenfalls in unserem Sinne).
Vorstand und Gläubiger werden die Insolvenz nicht beantragen. Die wollen Das Unternehmen aus der Öffentlichkeit nehmen, filetieren und zum Discountpreis unter sich aufteilen.
Die Frage ist: Wie können wir Aktionäre das Unternehmen in die Insolvenz schicken? Ist nicht einer unter uns Aktionären, der auch Gläubiger der Gesellschaft ist? Der könnte doch dann zum Gericht gehen und die Insolvenz beantragen. Oder seine Forderung an einen von uns oder an die SdK verkaufen...
Ich glaube, das ist der Schlüssel: Jemand muß die Insolvenz melden!
Schließlich wurde Mazaars nicht wiedergewählt noch wurden die letzten Jahresabschlüsse von den Aktionären akzeptiert.
Der Lauf der Frist für das Beantragen der Sonderprüfung sollte erst am 30.03.2023 begonnen haben.
Liebscher erklärte gegenüber News24, dass die SdK beabsichtigt, vor Gericht zu argumentieren, dass der Umstrukturierungsplan ungerecht ist, da er fälschlicherweise von einer zu niedrigen Bewertung von Steinhoff ausgeht". Infolgedessen würden die Gläubiger Vermögenswerte mit einem höheren Wert erhalten, als ihnen aufgrund ihrer Forderungen zusteht.
Er betonte, dass nach Einschätzung der SdK die für die Gläubiger bestimmten Vermögenswerte deutlich mehr wert seien als die Summe der Gesamtforderungen der Gläubiger.
Die SdK wirft Steinhoff außerdem vor, die Aktionäre verspätet über die mögliche Umstrukturierung informiert zu haben und dass das Verfahren "völlig intransparent" gewesen sei. Neben der gerichtlichen Anfechtung des Restrukturierungsplans erklärte Liebscher, dass die SdK beabsichtigt, eine separate Untersuchung einzuleiten, um jegliches Fehlverhalten des Vorstands aufzudecken, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation und Verhandlung der Restrukturierungspläne im Jahr 2022.
Darüber hinaus beabsichtigt die SdK, potenzielle Ansprüche von Aktionären gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat von Steinhoff in Deutschland wegen "verspäteter Ad-hoc-Mitteilungen über die Weigerung der Gläubiger, die Fälligkeit ihrer Forderungen vor deutschen Gerichten weiter hinauszuschieben", zu verfolgen.
Da Steinhoff in Deutschland börsennotiert ist, können Verstöße gegen Ad-hoc-Mitteilungspflichten vor deutschen Gerichten verhandelt werden, erklärte Liebscher.
https://www.moneyweb.co.za/news/...an-shareholders-trip-up-steinhoff/
Moderation
Zeitpunkt: 03.04.23 10:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Quelle hinter Bezahlschranke
Zeitpunkt: 03.04.23 10:02
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Durch das WHOA bekommen die Gläubiger mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als ihren Einsatz, der bereits weniger als die Originalschulden war, selbst wenn man die Steinhoff zahlen nimmt.
Durch die MF und Greenliteinnahmen, die Dividenden etc. sind locker 1.5 Mrd drin + die 7.9 Mrd
Dazu noch das Wachstum der Beteiligungen und wir sind weit drüber
Ferner haben sie sich ja auch auf bis zu 2 Jahre extra geeinigt. Sprich mindestens 2.5 Mrd. Dies ist DEFINITIV über deren Ansprüche.
Aber schön, dass die SdK in die richtige Richtung geht.
Noch die CPUs, den MF-Deal etc. angreifen und wir haben nen Full House ;)
Die Erwerbskurse sind z.T. auch heute noch im Netz nachweisbar.
2. FINANZIERUNG: Anschließend haben die Gläubiger/HF SH eine Finanzierung zu 10% angeboten.
Bedingungen waren u.a. die Wahl von seitens der Gläubiger vorgeschlagenen Direktoren.
Bei Ablehnung Zinssatz auf 15 %:
„In the event that the shareholder resolution in “Governance Terms: SIHNV Supervisory Board and Management Board” below is not passed (i.e. failure of shareholders to appoint SIHNV nominees supported by the creditors), then the coupons on the 1st and 2nd ranking debt and intercompany loans owed by SHFG will increase to 15% per annum capitalizing PIK on a semi-annual basis.
In the event that the shareholder resolution in “Governance Terms: SIHNV Supervisory Board and Management Board” above is not passed (i.e. failure of shareholders to appoint SIHNV nominees supported by the creditors) , the SIHNV Deferred Guarantee SFHG PIK Interest Cap will apply.“
Selbiges galt für SEAG und findet sich im LUA wieder.
Der Vorstand von SH nahm diese Angebote an.
Zu klären wäre, ob die Finanzierung zum Nennwert erfolgte oder zum Kaufpreis der jeweiligen Kredit/Darlehen auf Basis der valutierenden Höhe.
2018 wurden die in Anspruch genommenen Altschulden erfasst und mit normalen Zins bis zur Auszahlung gegen die neuen PIK Schulden geführt.
Am Ende der CVA wurde aus der Endsumme dieser restrukturierten Altschulden der Nominale Anfangswert der neuen PIK Schulden.
Die Abrechnung darüber findet man in den CVA Proposals.
Nicht jede Altschuld war vollständig in Anspruch genommen worden.
3. GESTALTUNG: Einhergehend mit der Finanzierung sicherten die Gläubiger/HF diese Finanzierung über CPUs ab.
Dazu wurden werthaltige Vermögenswerte abgeschrieben und in den CPUs quasi „gespeichert“.
Buchhalterisch führten die Abschreibungen zur Erhöhung der Verlustvorträge bzw. zu Minderungen des Eigenkapitals.
Damit hatten die Gläubiger/HF ihre Finanzierung quasi von Anfang an in dem Wertspeicher der CPU gesichert.
Dies ist bei der SIHPL CPU an Hand des rückwirkend in 2016 abgeschriebenen Einzelwertes von 1.581.300.000 € gut nachvollziehbar.
Die bilanziellen Verhältnisse der Einzelgesellschaften von SH und der SH Gruppe stellten sich wirtschaftlich entsprechend „leer“ oder „wertgemindert“ dar.
So waren die Eigenkapitalbestandteile durch die Abschreibungen aufgezerrt und die CPU mit Sicherheitsreserven für die Gläubiger/HF prall gefüllt.
Die Kontrolle über diese CPU Werte war nach wie vor gegeben, aber die Verfügungsgewalt im Shortfall, welche in den CPU Unterlagen klar definiert sind, oblag den Darlehensverwaltern. Inwieweit die Gläubiger/HF hier eine aktive Steuerungsrolle wahrgenommen haben, ist nicht bekannt.
4. AUSZAHLUNG:
Vor dem 30.6.23 soll nun die „solvente Abwicklung“ von SH erfolgen.
Dazu erfolgt die Auflösung bzw. der Verbrauch der CPUs, wobei die abgeschriebenen Vermögenswerte grundsätzlich zu Marktwerten veräußert und im Gegenzug die Schulden vermindert werden. Standard in jeder Bilanz.
Allerdings wird statt das Eigenkapital durch die Generierung von Erträgen z.B. durch Zuschreibungen zu erhöhen, die CPU vermindert, so dass am Ende wesentliche werthaltigen Vermögensgegenstände und Schulden sowohl in den Einzelgesellschaften als auch in der Gruppe entfernt wurden und die „solvente Abwicklung“ folgt.
5. SOLVENTE ABWICKLUNG:
Während die werthaltigen Vermögenswerte grundsätzlich ausgekehrt wurden, verbleibt noch das Eigenkapital bzw. Stammkapital.
Dies wird dann, nachdem die Aktionäre ausgeschieden sind, an die Gläubiger/HF ausgekehrt.
Fazit: Da nahezu das gesamte Vermögen von SH zur Sicherung auf die Gläubiger/HF übertragen wurde, stellt sich
a) die Frage der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Gestaltung dieses Konstrukts.
b) Daneben ist fraglich, ob die CPU nach Vorgaben des niederländischen Gesellschaftsrechts anfechtbar oder nichtig ist.
c) Letztendlich hat SH nach Abschluss der CPU Sicherungsverträge kaum/keinen (?) wirtschaftlichen Rahmen hinsichtlich der unternehmerischen Eigenständigkeit gehabt, da sämtliche Vermögensgegenstände von den Gläubigern/HF über die Gläubigerdirektoren in den Zwischenholdings kontrolliert wurden.
Gleichermaßen war die Ertragslage SH wirtschaftlich von den PIK Zinszahlungen an die Gläubiger/HF dominiert „Zangenvereinbarungen“.
Die PIK Zinsen gaben den Gläubigern durch Aufkapitalisierung einen immer größer werdenden Zugriff in das Eigenkapital.
Damit ist fraglich ist, ob sich die Verwaltung von SH (Vorstand und Aufsichtsrat) durch den Abschluss dieser „Zangenvereinbarung“ im Sinne der Finanzierungsverträge inkl. der CPU mit den Gläubigern/HF nicht treuwidrig gegenüber den Aktionären verhalten haben.
- Die Bewertung ist zu niedrig? Kann durchaus sein, aber um überhaupt die Forderungen der Gläubiger zu decken, müsste die SdK etliche Millarden "finden" und praktisch die einzelnen Assets massivst anheben. Da das Gap riesig ist. Das ist völlig illusorisch!
- Verspätete Kommunikation seitens Steinhoff bezüglich der Umstrukturierung? Das ist ALLEN bereits hinlänglich seit letztem Jahr bekannt. Es wurde klar formuliert wie der weitere Ablauf ist und welche Entscheidungen zu welchen Ergebnissen führen. Das ist aussichtslos hier anders zu argumentieren!
- Verpflichtungen der adhoc nicht eingehalten, weil Kredit-Vertragenden nicht kommuniziert worden sind? Die stehen im Geschäftsbericht doch drin. Sind enthalten in Finanzberichten und klar kommuniziert worden. Es gibt rechtlich überhaupt keinen Anspruch hier noch zusätzlich eine adhoc aufzusetzen. Sowas gibt's schlicht und ergreifend nicht in der Unternehmenswelt und ist gesetzlich nicht erforderlich.
Völlige Luftnummer der SdK.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass Liebscher und die SdK völlig überrumpelt sind (warum auch immer... vermutlich schlecht vorbereitet und völlig überstürzt gehandelt), und nun versuchen, eine Daseinsberechtigung gegenüber ihren zahlenden Kunden zu rechtfertigen.
Aus den oben genannten Punkten ist überhaupt nichts zu erzielen, aber man wird sich danach hinstellen können, und sagen: "Wir haben alles probiert und gekämpft und sind immer für euch da. Unterstützt uns auch bei anderen und zukünftigen Problemen, denn nur wir sind überhaupt eine Möglichkeit für Kleinanleger"
... und damit hätten sie ja nicht einmal Unrecht.
In meinen Augen ist das realistischste Szenario etwas zu erzielen: Eigene Rechtsschutzversicherung mit Baustein der Risikokapital-Vertretung und hier eine Anklage gegen die SdK aufgrund Falschberatung zu erwirken. Das ganze ist durch die YouTube Videos auch gut dokumentierbar, dass unseriöse Bewertungen, Aussichten und sogar gezielte Falschberatung in Form der Zustimmungspunkte der HV zu einem wirtschaftlichen Schaden geführt hat.
Ist wie gesagt, meine Einschätzung dazu, denn über das WHOA oder der Insolvenz wird man nichts erzielen. Die Gaps sind viel zu riesig um als EK-Geber nachrangig irgendwas zu bekommen.
Moderation
Zeitpunkt: 03.04.23 10:01
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 03.04.23 10:01
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Eine Million Anleger/Menschen aus aller Welt (also nicht nur bisherige Steinhoff-Aktionäre, sondern z.B. auch die allseits bekannten Hedgefonds-Hasser), die fünf bis zehn Jahre eine nicht benötigte Darlehenssumme von 10.000 Euro zur Verfügung stellen können, ergäbe dann eine Darlehenssumme von 10 Mrd. Euro mit der die bisherigen Hedgefond-Gläubiger von Steinhoff abgelöst und aus Steinhoff herausgedrängt werden könnten. Dies könnte über die SdK (und internatinale Crowd-Funding-Plattformen) organisiert werden und die zugesagten Darlehen würde dann natürlich von Steinhoff verzinst, z.B. zu 6% - dieser Zinsatz wäre weit mehr als man derzeit für eine Sparanlage bei einer Bank bekommt. Und wir wissen alle, daß Steinhoff zur Zeit sogar mehr als 10% Zinsen zu tragen hat und dies am Ende auch kann, wie man ziemlich gut am Desinvestitionsplan des Managements sehen kann. Auszahlung der Zinsen zusammen mit dem Darlehen eventuell erst am Laufzeitende - und natürlich erst nach einer zugesagten marktüblichen Neufinanzierung für Steinhoff.
Wichtigstes Ziel der Aktion: Umschuldung der Steinhoff-Schulden mit Hilfe neuer Gläubiger!
A: Vorgehen (alles nur geträumt ;-), und nichts davon ist mit irgendjemandem abgesprochen):
1) Die SdK würde wie bei der Aktion mit den Geldern für den Rechtsstreit zunächst Zusagen für mögliche Darlehen einsammeln, eventuell zusätzlich Crowd-Funding-Plattformen einspannen und würde bei einem Notar ein Anderkonto für die gesamte künftige Sammelaktion einrichten.
2) Mindestanlagebetrag könnten 1000 oder 5000 Euro oder ein Vielfaches davon sein. Um die Adressen der Darlehensgeber und die Zusagen verifizieren zu können, sollte jeder potentielle Darlehensgeber von seinem Bankkonto, innerhalb von zwei Wochen nach der Zusage, zunächst nur eine nicht rückzahlbare Spende von z.B. einem Euro auf das Anderkonto überweisen. Diese kleine Spende sollte für jeden kein Problem sein und könnte z.B. für die Notarkosten der Einrichtung des Anderkontos benutzt werden. So kann man auch sehr schnell sehen, ob dies nur eine Schnapsidee bzw. nur ein Flop ist und man könnte das voraussehbare "April, April" von potentiellen Scherzkeksen vermeiden. Das zugesagte Darlehen würde von der SdK erst fällig gestellt und auf das notarielle Anderkonto gezahlt werden müssen, falls eine für notwendig erachtete Gesamtsumme (von z.B. 10 Mrd. Euro) tatsächlich erreicht wird.
3) Ein deutscher Notar würde das Konto verwalten und nach entsprechenden Verträgen, die erreichte Darlehenssumme an Steinhoff für die Rückzahlung bisheriger Schulden an die Hedgefonds auszahlen. Die neuen Steinhoff-Gläubiger wäre dann quasi ein Darlehenspool sehr vieler Menschen aus aller Welt.
B: Gewinner und Profiteure wären:
1) Steinhoff - zahlt weniger Zinsen und kann im Laufe der Zeit wieder zu einem normalen Unternehmen mit üblichen Marktfinanzierungen werden.
2) Aktionäre - mit Sicherheit kein Totalverlust und wahrscheinlich wäre nicht nur eine Verlustminderung, sondern irgendwann sogar für fast jeden ein guter Gewinn mit den gekauften Steinhoff-Aktien erreichbar.
3) Darlehensgeber: erhalten 6% Zinsen und haben angesichts der guten Geschäftsentwicklung bei den Steinhoff-Töchtern eine ziemlich hohe Sicherheit, das gewährte Darlehen nach Ablauf auch wieder zurückgezahlt zu bekommen - im Gegensatz zu manch anderem Crowd-Funding-Projekt.
3) SdK - weitere neue Mitglieder und steigende Bekanntheit, denn ein Erfolg einer solch riesigen Crowd-Finanzierung wäre ein wirkliches Fressen für die Presse.
4) Falls die Aktionäre bei einem Verkauf irgendwann mit den Steinhoff-Aktien Gewinn machen sollten, sollten sie sich zudem verpflichten (wäre eine Ehrensache!), mindestens 1% des erreichten Nettogewinns an die SdK zu spenden sowie mindestens 10% für soziale Zwecke oder für Umweltschutzorganisationen, die im Arten- und/oder Klimaschutz organisiert sind (z.B. ist der WWF eine geeignete Organisation).
Auf diese Weise bestünde möglicherweise (auch Werbung via Social Media) vielleicht eine Chance, daß die notwendige Darlehenssumme innerhalb von wenigen Monaten erreicht werden kann. Bei einer täglich 6-stelligen Zugriffszahl in den Steinhoff-Foren, halte ich einen entsprechenden Erfolg jedenfalls nicht als gänzlich unmöglich erreichbar.
C: Als Verlierer stünden bei solch einer Crowd-Funding-Aktion nur die gierigen Hedgefonds-Manager da!
Bei einer solchen seriösen Massen-Aktion wäre ich jedenfalls mit der Zusage einer ordentlichen Darlehenssumme sofort dabei. Einige potentielle Darlehensgeber könnten eine vier- oder fünfstellige Summe beitragen, andere vielleicht sogar auch sechs- oder siebenstellig. Weltweit ist gar nichts unmöglich!
Ich überlasse es den Leuten mit engen Verbindungen zur SdK, eine solche Crowd-Funding-Finanzierungsaktion in Angriff zu nehmen und vielleicht auch erfolgreich zu bewerkstelligen. Heute ist jedenfalls nur zufällig der 1. April :-)
D.h., die 10 Mrd. sollten als hinfällig betrachtet werden, da die CPUs sehr wahrscheinlich ungültig sind. Ferner haben wir bereits einiges an Schulden gezahlt. Wenn ich das richtig gesehen habe, dann waren da auch CPU Schulden dabei.
Da kann man evtl. ne Rückerstattung verlangen.
Moderation
Zeitpunkt: 03.04.23 10:02
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 03.04.23 10:02
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Das sind doch schon regelrechte Rückzugsgefechte und Mutmaßungen der SdK.
So so.
Und woher nimmst Du Dein Wissen was die SdK betrifft?
Es wird langsam echt peinlich