STEINHOFF Reinkarnation
Es gibt natürlich noch einige andere Foristen, die uns ebenfalls weiterbringen, aber du bist ein echtes "Trüffelschwein" für wirtschaftlich komplexe kriminelle Vorgänge.
Es ist wichtig und gut zu wissen, das du mittlerweile nicht mehr alleine diesen "Topf mit Spaghetti" (nicht meine Analogie) auseinander dröselst. Das entlastet die SDK mit Sicherheit ungemein und liefert reichlich Munition für das eigentliche Gefecht.
Weiter möchte ich mich eines Foristen hier anschließen, dieser bemerkte das wir uns zu diesem Zeitpunkt nicht darüber streiten sollten wer wann welche Abfindungshöhe oder Kompensation erhält.
Derzeit haben wir andere, wichtigere Themen auf dem Zettel und wir sollten uns nicht spalten lassen.
Als letztes möchte ich hier noch meinen Wunsch zum Ausdruck bringen, dass ich am liebsten mit sofortiger Wirkung den AR und das Management entlassen würde und jeweils mit Klagen belegen lassen würde. Ich bin mir z.Zt. überhaupt nicht sicher ob wir mit dieser Truppe in einem WHOA gut bedient sind. Die haben in der Vergangenheit alles erdenkliche gegen uns gerichtet und damit werden sie im WHOA-Verfahren nicht aufhören. Ich glaube nicht an diesem allumfassenden Masterplan eines Genies der alles bedacht hat und uns am Ende rettet, sowas gibt es nur in Hollywood. In der Regel ist immer das Naheliegendste der Fall, und das ist nun mal ein kriminelles Handeln gegen uns Aktionäre, und so sollten wir das auch bewerten und entsprechend reagieren.
D.h. die rechnen schon mit ihrem Abgang.
Statt extra Gratifikation erhalten die jedoch einen Tritt.
sind die vorgaenge kriminell...dann kreisst hier bald die axt.
sind die vorgaenge nicht kriminell...dann kann man sich aufregen, nur nutzt es uns nichts!
Es ist doch an Dreistigkeit und Frechheit nicht zu überbieten was die hier abziehen. Außerdem geht es offensichtlicher nicht mehr, dass das Management zu 100% gegen die Aktionäre arbeiten. Daher ist meine Frage absolut ernst gemeint. Gibt es diese Möglichkeit?
5% anteile sind notwendig und diese muessen seit mind. 90 tage im besitz sein.
fuer mich sind die voraussetzungen zur einberufung einer aohv durch eine qualifizierte minderheit gegeben!
denn mit einer aohv, die durch die sdk inititiv gestartet wurde, haben WIR! das sagen und WIR! entscheiden mit einfacher mehrheit, welche ja offenbar gegeben ist. siehe resultate der letzten hv.
ich weiss beim besten willen nicht warum man sich dieser scharfe schwert nicht zu eigen macht, denn steinhoff kann eine aohv NICHT verhindern!
waere auf einer aohv gegeben um vorstand und aufsichtsrat abwaehlen zu koennen!
Zeitpunkt: 01.04.23 10:34
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation
Bei SIHNL geht es satzungsgemäß (Ch. VII, Abs. 15.7 und 15.8) so:
- Der Aufsichtsrat kann Managing Directors jederzeit entlassen.
- Für eine Abberufung von Managing Directors durch das AGM braucht es eine zweidrittel Mehrheit der anwesenden Stimmen die zudem ein Drittel aller ausgegebenen stimmberechtigten Aktien entsprechen müssen.
Gleiche Bedingungen gelten für Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats. (Ch. IX, Abs. 24.7, 24.8)
Die sonstigen Voraussetzungen und Fristen bestimmt das Holländische Recht.
Zeitpunkt: 31.03.23 12:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Sie arbeitet für uns.
Wenn die SDK alle ihre Strategien veröffentlichen würde, hätte ich kein Vertrauen mehr.
Der Feind liesst mit.
Interessant finde ich den Ansatz mit den Gläubigern.
Fonds, die Kredite gekauft haben, zählen nicht direkt zu den Gläubigern, sondern eher zu Spekulanten.
Für die Leute, die Infos für die SDK sammeln und bündeln eine Bitte.
Diese Erwägung mit einbeziehen...
Die könnte durchaus hilfreich sein.
Wünsche Euch allen eine gute Nacht.
Meine Meinung keine Handlungsempfehlung
Welche Möglichkeit haben Aktionäre, einen Vorstand abzusetzen zum Beispiel in einer außerordentlichen Aktionärsversammlung nach niederländischem Recht?
In den Niederlanden gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Aktionäre einen Vorstand absetzen können. Eine der Möglichkeiten ist die Einberufung einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (AGV), bei der die Aktionäre über die Absetzung des Vorstands abstimmen können.
Um eine außerordentliche AGV einzuberufen, müssen Aktionäre mindestens 10% des Aktienkapitals oder eine bestimmte Anzahl von Aktien besitzen, wie es in den Satzungen des Unternehmens festgelegt ist. Sie müssen dann einen Antrag an den Vorstand stellen, eine außerordentliche AGV einzuberufen. Wenn der Vorstand dem Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt, können die Aktionäre das Gericht anrufen, um eine außerordentliche AGV einzuberufen.
In der außerordentlichen AGV können die Aktionäre dann über die Absetzung des Vorstands abstimmen. Eine solche Abstimmung erfordert normalerweise eine Mehrheit der Stimmen, die mindestens 50% des Aktienkapitals oder eine andere in den Satzungen des Unternehmens festgelegte Mehrheit ausmacht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Absetzung des Vorstands in den Niederlanden nicht ohne Grund erfolgen kann. Aktionäre müssen einen gültigen Grund haben, um den Vorstand abzusetzen, wie beispielsweise Fehlverhalten oder eine schlechte Unternehmensführung. Wenn die Aktionäre den Vorstand ohne gültigen Grund absetzen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wieviel Zeit vorher muss die AGV einberufen werden?
In den Niederlanden müssen Aktionäre mindestens 42 Tage vor dem Datum der Aktionärsversammlung einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (AGV) beim Vorstand des Unternehmens einreichen. Dies ist in Artikel 2:110 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) festgelegt.
Der Vorstand hat dann 14 Tage Zeit, um auf den Antrag zu reagieren. Wenn der Vorstand den Antrag genehmigt, muss die AGV innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Genehmigung stattfinden. Wenn der Vorstand den Antrag ablehnt oder nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert, können die Aktionäre das Gericht anrufen, um die AGV einzuberufen.
Es ist jedoch möglich, dass die Satzung des Unternehmens längere Fristen vorsieht oder dass die Aktionäre und der Vorstand eine abweichende Frist vereinbaren. In jedem Fall müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die AGV ordnungsgemäß einberufen wird.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...tional#neuster_beitrag
Mindestens 50% des Kapitals müssen vertreten sein und davon über 2/3 dafür stimmen - mindestens. Eine hohe Hürde. Also sammelt die Shares und haltet sie fest falls ihr eine Abberufug des Vorszandes wollt. Mit traden, trallala hin und her wird es nichts werden.
Der DCC 2:244 sagt hierzu Folgendes:
http://www.dutchcivillaw.com/legislation/dcctitle2255cc.htm
"Article 2:244 Suspension or removal of a Director
- 1. Each Director may at all times be suspended or removed (dismissed) by the body which is empowered to appoint him. The articles of incorporation may specify that a Director can be removed (dismissed) also by another body of the Corporation, unless the appointment of the Director takes place by the Supervisory Board in accordance with Article 2:272. Where use is made of the possibility to apply Article 2:239a, the Board of Directors is at all times empowerd to suspend a Director.
- 2. If the articles of incorporation specify that a resolution to suspend or remove (dismiss) a Director may only be passed by an enhanced majority of the votes cast at a General Meeting where a certain part of the capital is represented, then this enhanced majority may not exceed two-thirds of the votes cast, which two-thirds represent more than on-half of the issued share capital.
- 3. A judicial order to restore the contract (employment agreement) between the Closed Corporation ('besloten vennootschap') and its Director [see Article 7:682] cannot be rendered by the court.
- 4. The articles of incorporation must contain provisions for the way in which the Board of Directors is to be provide for temporarily in the event of an absence or inability to act of one or more Directors."
Zeitpunkt: 31.03.23 12:09
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 31.03.23 12:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Quelle hinter Bezahlschranke
Zeitpunkt: 31.03.23 12:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 31.03.23 12:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Stimmrechtlichseits liegt die Mehrheit hoffentlich bei den auf der HV vertretenen Investoren welche keine Abfindung und keine CVR*s wollen sondern den Fortbestand eines börsennotierten Unternehmens bevorzugen.