STEINHOFF Reinkarnation
Der Gegenvorschlag von uns muss auch ein gutes Format haben.
Zeitpunkt: 30.03.23 10:07
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Kommentar: Beleidigung
Das Whoa-Beispiel von gestern liegt Ihnen bereits vor wurde mir von der SDK geantwortet.
Die NL-Anwälte werden schon wissen womit man am Besten in das WHOA geht.
Ich schätze diese 2 Wochen, die SH Zeit gegeben hat den Aktionären Stellung zu nehmen oder feedback zu geben - werden wir auf alle Fälle von der SdK was hören.
Wenn wir nun massiv die SdK zu spammen, wird das der SdK die Arbeit nicht leichter machen.
Ich habe heute nochmal nachgekauft, konnte es mir nicht verkneifen) Was hat man schließlich schon zu verlieren? Geht es schief, hat man eben paar Hundert EUR mehr in den Sand gesetzt, geht es aber gut aus, um so besser, und sollte erneut eine aoHV kommen, bekommt SdK noch mehr Stimmen)
Obwohl sie doch den Marc seit der Hauptversammlung so gut kennen, da könnte man sich schon mal auf einen Kaffee treffen.
eine sonderpruefung soll laut sdk ende maerz bei gericht beantragt werden. weiss jemand details?
Gelder fehlen nicht ,wie einige behaupten.
Es kann hilfreich sein,direkt an SdK noch Dinge heranzutragen,die hinsichtlich Argumentation und Begründung von Bedeutung erscheinen,und die diese möglicherweise noch nicht kennen.
Hier dürfte es problematisch sein,da die Kapazität zur Bearbeitung von Mails nicht gegeben ist.
Dann also so lange versuchen anzurufen,bis jemand rangeht und direkt auf eine Mail hinweisen.
PWC Bericht,Teilverschenkung Matress Firm,Ermittlungen Hawks,STA Oldenburg Ermittlungen,Abgleich mit alten und ggf neuen Personen ,Heather Sonn und deren Grund für Verlassen AR,Schriftverkehr Gläubiger mit Management Steinhoff, Abmeldung vom Xetra Handel,sind da meine Stichworte,die mir einfallen.
Lasst sie jetzt einfach arbeiten und schreibt nur relevante E-Mails die für das Verfahren wichtig sind
an SDK.
"Eine von Dipl.-Ing. Stefan Pierer mittelbar gehaltene Gesellschaft würde nach einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf 0 Euro im Wege einer Barkapitalerhöhung mit nachfolgendem Sachagio einen Betrag von 150 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG einbringen. Zusätzlich soll diese Gesellschaft Finanzforderungen gegen die Leoni AG im Volumen von 708 Mio. Euro von deren Finanzgläubigern gegen Einräumung eines Wertaufholungsinstrumentes, das einer wirtschaftlichen Beteiligung von 45% entspricht, übernehmen und sie im Zuge der Kapitalerhöhung im Wege eines Sachagio in die Leoni AG einbringen. Auf diese Weise wird die Leoni AG um 708 Mio. Euro entschuldet und erhält 150 Mio. Euro neue Liquidität.
Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Dipl.-Ing. Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen wird, soll diese neue Alleingesellschafterin der Leoni AG werden und die Börsennotierung der Aktien der Leoni AG enden. Und da man einerseits nicht davon ausgeht, die notwendige Zustimmung auf einer Hauptversammlung für dieses Konzept zu erhalten, und andererseits auch noch nicht alle Schuldscheingläubiger zugestimmt haben, soll das Sanierungskonzept unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes umgesetzt werden."
Quelle: https://www.nebenwerte-magazin.com/...sen-zu-null-war-zu-befuerchten/
Wir sind also nicht alleine. Leoni stand vor einem Jahr noch bei 10 Euro, alleine heute ist der Kurs 87 % abgeschmiert. Es ist auf jeden Fall interessant, genau zu beobachten, was hier passiert, und daraus die richtigen Schlüsse für uns zu ziehen.
Es lohnt sich für uns Aktionäre auf jeden Fall, zu kämpfen!
- keine entlastung von vorstand und aufsichtsrat
- ENTLASSUNG von vorstand und aufsichtsrat
platz 1 - stellungnahme/eigene ideen zum whoa
platz 2 - sonderpruefung bis ende maerz bei gericht beantragen
platz 3 - aohv
das kann leicht, alles, in den naechsten tagen umgesetzt werden. 1+2 sind bereits finanziert, 3 muss steinhoff zahlen, imho
Scheixxe Aktie, nichtmal mehr zocken kann man dieses Teil.
Hätte ich doch auf die warnenden Stimmen gehört.
Mist, hab meine Kaffeekasse wohl verzockt.
im Rahmen der Verbandsklage, die auch in den Niederlanden umgesetzt ist muss man zumindest Mitglied des Verband/Vereins sein um an einer solchen Klage teilzunehmen.
Hier noch ein paar weitere Erläuterungen:
Niederlande
In den Niederlanden gibt es drei Arten von Sammelklagen.
Option I: Seit dem 1. Juli 1994 enthält das niederländische Bürgerliche
Gesetzbuch (DCC) eine Bestimmung, die die Einreichung von Sammelklagen vor der Zivilabteilung eines ordentlichen Bezirksgerichts im Namen mehrerer Dritter, einschließlich solcher im öffentlichen Interesse, ermöglicht.
Anspruchsbefugt sind juristische Personen, in der Regel gemeinnützige Stiftungen oder
gemeinnützige Vereine. Diese Art von Sammelklage führt zu einem Feststellungsurteil oder einer einstweiligen Verfügung.
Schadensersatzansprüche können erst in einem nachgelagerten Verfahren durch Einzelklagen geltend gemacht werden.
Option II: Diese Option ist ein Verfahren für Fälle, in denen ein Vergleich zwischen den beteiligten Parteien erzielt wurde. Die entsprechenden Bestimmungen des niederländischen Zivilgesetzbuches sind 2005 in Kraft getreten und werden allgemein als das „Gesetz über die kollektive Abwicklung von Massenforderungen“ bezeichnet.51 Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem eine nicht gewinnorientierte juristische Person die Kläger auf der einen Seite und das beteiligte Unternehmen auf der anderen Seite vertritt. Der eigentliche Zweck dieses Verfahrens besteht darin,
dass der Gerichtshof einen zwischen den Verhandlungsparteien erzielten
Vergleich für alle Personen, die zur „Klasse“ gehören, für verbindlich erklärt. Das System funktioniert nach dem „Optout“-
Prinzip: Alle Personen, die dem Profil des „Class Member“ entsprechen, sind per Definition Teil des Vergleichsurteils, es sei denn, eine beteiligte Person hat mitgeteilt, dass sie nicht als „Class Member“ behandelt werden will. Die Vergleichsvereinbarung legt auch fest, wie die einzelnen Beträge zu berechnen und an die jeweiligen Personen auszuzahlen sind.
Option III: Das „Vollmachts“-Modell: Hierbei handelt es sich nicht um eine echte Sammelklage, sondern nur um ein „reguläres“ Schadensersatzverfahren, bei dem mehrere einzelne Opfer/Kläger durch einen Anwalt vertreten werden. Im Februar 2018 wurde dem Parlament ein Entwurf der erweiterten Option I vorgestellt. Während das Verfahren der Option I nur ein Feststellungsurteil erreichen kann, soll mithilfe der neuen Verfahrensmöglichkeit ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden können. Das neue System beinhaltet die Übernahme mehrerer Bestimmungen der Option II, also der Vergleichsoption, mit dem großen Unterschied, dass das neue Verfahren nicht mit einer Einigung beginnt. Der Gesetzentwurf wurde sowohl von Juristen als auch von Wissenschaftlern heftig kritisiert. Es wird daher erwartet, dass der Entwurf noch weitreichende Änderungen erfahren wird.
Für Sammelklagen, die Schadenersatzansprüche beinhalten, werden in der Regel Vereinigungen gegründet, die von den betroffenen Opfern eine - relativ geringe - feste Gebühr verlangen. Die beteiligten
Anwälte werden in der Regel nur teilweise aus diesen festen Honoraren bezahlt. Alle anfallenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, sind in der Regel Teil der Summe, die von dem verklagten Unternehmen gezahlt werden muss, wenn es unterliegt. Im Weiteren können die Kosten nicht unabhängig vom Einzelfall bestimmt werden, sondern sind von der Komplexität des Rechtsfalls und der Anzahl der betroffenen Personen abhängig. Kosten können sich etwa aus Aufwendungen für eine ordentliche Streitvorbereitung (Recherchen, Zeugenanhörungen, erforderlichen Reisen, Übersetzungen etc.) und Kosten für den eigentlichen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten etc.) ergeben.
Quelle:
https://www.google.com/...al.pdf&usg=AOvVaw0Wi0xyfqI0ST5zknzSluQ2
Deshalb brauchen wir die Beantragung der Sonderprüfung, die Wirtschaftsprüfer und dirty jack.
Darüber sollte sich jeder hier klar sein.
Als Aktionär wird man doch nur noch verarscht. Zuerst die Firma mit schönen Bildchen und Präsentationen schön bewerben, Aktien an den Mann bringen und dann nach einigen Jahren den Geldgebern einen Tritt in den Hintern verpassen.
25 % der Aktionäre bei Steinhoff wehren sich wenigstens. Aber alleine solche dinge mitmachen zu müssen als Aktionär ist schon auch ein starkes Stück.
Bei Leoni auch schöne Umsatzsteigerungen, aber das reicht heutzutage anscheinend nicht.
@Souther, Danke für die Information.
Wir bieten zwei hübsche und finanziell unabhängige Töchter, reichlich Matratzen und Werte von insgesamt fast 10 Mrd Euro. Unsere Gläubiger haben uns vorgerechnet, dass bei einer Liquidation über 5 Jahre 7,9 Mrd zu erwirtschaften sind, aber eigentlich wollen wir doch als Familie weiterleben.
Darum die Frage an euch. Wäret ihr bereit den Gläubigern 8 Mrd zu geben, wenn ihr dafür im Gegenzug von uns
- einen Schuldtitel über 7 Mrd zu 6% Zinsen und
- 49% des Eigenkapital in Form von ca. 4,1 Mrd neu ausgebener Aktien
erhalten würdet?
Durch die sofortige neue Finanzstabilität übersteigt der Wert der Assets die Verschuldung um ca. 3 Mrd und die Finanzkosten sinken sofort von aktuell ca. 1 Mrd auf nur noch 420 Millionen. Damit würde eine Marktkapitalisierung ca. 4 Mrd erreicht, von denen euch dann 2 Mrd sofort gehören. Direkt nach Einstieg macht ihr also 1 Mrd Gewinn, der sich durch die Zinszahlung und die absehbare Wertsteigerung (z.B. durch fortlaufende Schuldenreduktion, Wertsteigerung Pepco und Pepkor, etc.) noch deutlich vergrößern wird.
Bitte reicht eure Bewerbungen hier im Forum ein.
investitionen sich nicht lohnen, es sei denn man diversifiziert. So wird man zwar auch gemolken, aber es führt nicht zum Totalverlust.
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Für Langzeitinvestitionen bzw. Altersvorsorge ist der Kauf einzelner Aktien sowieso nicht ratsam.
ETF ist die Lösung
Für alle Manager bei Steinhoff gilt das gleiche. Alle gehören rausgeworfen und durch neue Besen ersetzt, hat ja letzte HV durch die SdK super funktioniert.
Heather Sonn war noch in der Jooste-Zeit aktiv bei Steinhoff, und das geht dann auch nicht gut. Dann übernimmt ihren Platz eine ehemalige Mitarbeiterin vom PIC, und am Ende muss man feststellen, die Heather Sonn hat den Job neutraler erledigt als die Moira. Und vom PIC hat man immer noch keine Informationen wegen der Stimmrechte.
Ein einziger Sumpf ist das bei Steinhoff, der gehört ausgetrocknet.
Zeitpunkt: 30.03.23 10:11
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Kommentar: Urheberrechtsverletzung vermutet, anderenfalls bitte widersprechen
Man muss sich jetzt auf das Hauptziel konzentrieren,
1. Sonderprüfung
2. wie können wir selber ein WHOA beantragen, ist es möglich ohne das Management.
Ein WHOA wie wir es bevorzugen würden, wird bei der Abstimmung nicht kommen.
Ein WHOA wird kommen wie Steinhoff es beschrieben hat, der auch von uns abgelehnt wird!
Wenn das WHOA abgelehnt wird, sieht Steinhoff es nicht vor eines zu beantragen,
so wurde es formuliert, dann sind wir wieder am Anfang,
und die Zeit spielt den Gläubiger in die Hände!
Also konzentrieren wir uns auf den 2.Punkt, der erste ist schon in Arbeit!
Ein WHOA ist für uns schon mal ein Sieg, und wir würden auch dann besser schlafen,
aber es muss auch mal beantragt werden, denn wenn wir uns auf Steinhoff verlassen,
haben wir schon verloren, wäre wirklich schade!
"Die Nachfrage war so groß, dass wir die Verkaufsmenge erhöht haben".
und jetzt rechnen die mit 10% Abschlag beim Verkauf ?!
Zeitpunkt: 30.03.23 10:11
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Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 30.03.23 11:54
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer