Rundfunkbeitragsklage
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.04.16 10:23 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.15 13:01 | von: killercop | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 01.04.16 10:23 | von: gurkenfred | Leser gesamt: | 4.103 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Auch ich halte den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Sollen die ÖR Sender Ihr Angebot via Smartcard verschlüsseln und wie Sky gegen Zahlung freischalten.
Selbst, wenn ich keinen TV oder Radio besitzen würde, muss ich trotzdem diese Zwangsabgabe zahlen.
Nein....ich werde versuchen, mich zu wehren.
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Nach 6 Monaten kam Pfändungsankündigung über die Gemeinde mit der Gebühr für die ihre Arbeit, habe dann an die Gemeinde überwiesen.
Man kann dagegen auch kein Widerspruch einlegen da es kein Festsetzungsbescheid ist.
Die Städte und Gemeinden sind bei der GEZ die Vollstreckungsbehörde, hat mich 31 € zusätzlich gekostet. nach § 5 BbgKostO
Wer z. b. einen Stromzähler hat jedoch keinerlei Strom verbraucht muss trotzdem die Zählergebühr entrichten.
Ähnlich ist es hier. Die Vorraussetzung zum Empfang von Radio und Fernsehen ist gegeben. Es obliegt aber der Entscheidung des einzelnen ob er das ganze in Anspruch nimmt.
Für mich ist es sowieso eher unglaubwürdig wenn ein Haushalt behauptet weder Fernsehen, Radio oder Internet zu nutzen. Spätestens im Auto wird der Radio angeschalten!
und jetzt kommts: die 18 euro pro monat würd ich kalt lächelnd zahlen........
in #13 meinte ich, dass ich AUCH bei verschlüsselung zahlen würde.
natürlich zahle ich im moment auch.....das geheule wegen der paar euro kann einem schon auf die ........ gehen.