Rueckwirkende Korrektur des Verlustrechnungstopfs
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.08.16 21:40 | ||||
Eröffnet am: | 08.07.16 09:41 | von: Wojtus | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 17.08.16 21:40 | von: Konny11 | Leser gesamt: | 856 |
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Ich lese hier sonst nur mit, brauche jetzt aber mal Unterstuetzung durch die Schwarmintelligenz :-) Die Suchfunktion hat auf die Schnelle nichts ergeben. Falls das Thema doch schon mal diskutiert wurde, bitte ich um Nachsicht und einen zielfuehrenden Link.
Ich bin gerade mit meinem Steuerberater zugange, es geht um die Steuererklaerung 2015. Folender Sachverhalt:
Ich habe ich von meiner Bank im Juli 2015 zwei Mitteilungen bekommen ueber eine Aenderung der steuerlichen Behandlung bei Wertpapierverkaeufen (es wird Bezug genommen auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Dezember 2014). Darin werde ich darueber informiert, dass aus steuerlicher Sicht keine Veräußerung vorliegt, wenn der Veräußerungserlös niedriger ist als die tatsächlich entstandenen Transaktionskosten. Ferner werden aufgrund der genannten Aenderung meine Verlustrechnungstoepfe rueckwirkend zum 1. Januar 2015 korrigiert.
Ich denke dieses Thema ist gut bekannt.
Das Problem ist nun folgendes: Die Bank hat mich ueber die Gesetzesaenderung erst ein halbes Jahr spaeter informiert und in der Zwischenzeit vermeintlich zu meinen Gunsten gehandelt. Haette man mich rechtzeitig informiert, waere es durch eine “stop-loss“ –Order ein Leichtes gewesen, den Verkaufserloes ueber den Transaktionskosten zu halten.
Auf telefonische Rueckfragen hin, hat man nochmals auf die Aussage aus der schriftlichen Mitteilung verwiesen: “Die Frage, inwieweit Sie die Möglichkeit haben, nicht berücksichtigte Verluste im Nachgang noch geltend zu machen, kann Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.“
Jetzt sagt aber der Steuerberater, er koenne da gar nichts machen?!?
Bin ich der einzige dem rueckwirkend der Verlustrechnungstopf „korrigiert“ wurde? Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Thema? Gibt es eventuell einen Präzedenzfall, auf den ich mich berufen koennte?
Danke im Voraus fuer jeden konstruktiven Beitrag