Rentner angezeigt, da er eine Atemschutzmaske trug
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:02 | ||||
Eröffnet am: | 11.04.20 12:35 | von: 007_Bond | Anzahl Beiträge: | 45 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:02 | von: Franziskaqm. | Leser gesamt: | 3.232 |
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Anzeige wegen Atemschutzmaske im Auto
Ein Rentner in Bayern hat nach dem Einkaufen seine Atemschutzmaske angelassen und sich damit ins Auto gesetzt. Er bekam eine Anzeige, weil er gegen das Vermummungsverbot verstoßen hatte.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/...zmaske-am-steuer.html
Ich denke, solche Behördenwillkür verunsichert Bürger nur ist kontraproduktiv! Besser wäre es gewesen, jetzt in der Krise, solche Gesetze temoprär außer Kraft zu setzen.
Arbeit und ihrem Fleiß den Aufbau unseres Landes, in dem es sich doch
recht komfortabel für alle lebt, ermöglicht haben...!!!
Der Herr Polizist sollte hier ein wenig in sich gehen und sich
still dafür schämen.
Eine Entschuldigung wäre mehr als Angebracht...
ich meine hier eine vom Innenminister.
Der Ordnungshüter hat vollkommenn richtig gehandelt.
Setzt man keine strengen Grenzen, kann sich schnell eine Eigendynamik entwickeln, die keiner will.
Nein, das ist keine Spekulation oder Vermutung von mir.
Er könnte sich darauf berufen, sich schützen zu wollen. Im Auto ist das aber nciht notwendig.
Ersteres wiegt somit schwerer und damit ist das Eingreifen nicht nur ok, sondern notwendig.
Bzgl. Blitzerfoto ist es eindeutig, dass der Fahrer klar und deutlich erkennbar sein muss. Ist dies nicht der Fall, würde ihn jeder noch so miese Rechtsanwalt im Zweifel rausboxen.
Aufgrund der Empfehlung Schutzmasken zu tragen, kann in dubio pro reo allenfalls von einem leicht fahrlässigen Verhalten des Rentners ausgegangen werden, eine mündliche Ermahnung reicht.
Der Gesetzgeber hat hier überhaupt nichts "versäumt". Dir ist wohl nicht klar, dass ein grundsätzliches Aussetzen Tür und Tor für alles gerade vom Sicherheitsdenken geprägten Michel Nicht-Gewollte geöffnet hätte.
Ich habe dir ein kleines Beispiel mit dem Blitzerfoto genannt.
Und nochmal: Wo war das Problem, die Maske im Auto (!) nicht absetzen zu können?
Ich berufe mich dann auf meinen Anwalt Herrn Badtownboy.
Die Vermummung kann in Verdeckungsabsicht zum zu schnellen Fahren gesehen werden, also hast Du nicht fahrlässig sondern vorsätzlich gehandeld.
Da würde ich dir eine deftige Geldstrafe wünschen.
"sehr, sehr guter, staatstragender Staatsbürger" ?
Egal, so ein . . . wollte ich nicht als Nachbarn haben.
Die Polizei macht das, was sie am besten kann: Rechtschaffene Bürger wegen irgendeinem . . . schikanieren. Um die Sicherheit muss sich der Bürger selbst kümmern.
@Bond: Ja, aber irgendwann hörts auf. Wer so panisch ist und meint, er müsse auch noch im Auto eine Maske tragen, der hätte mit Sicherheit vorher keinen Einkaufswagen angepackt und mit Sicherheit auch Handschuhe getragen. Man kann sich natürlich immer seine Geschichtchen zurechtstricken und wird ziemlich kreativ, wenn man sich vor dem Gesetztgeber rechtfertigen muss....ob einem das als glaubwürdig abgenommen wird, ist aber eine andere Frage.
Quelle:
https://twitter.com/MdB_Stroebele
https://www.rnd.de/politik/...age-ich-72PMON6CBJAIFCW4MWZ4NCQ77Q.html