Rechtschutzversicherung ;-(
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 02.07.15 10:54 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.15 10:32 | von: soulsurfer | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 02.07.15 10:54 | von: soulsurfer | Leser gesamt: | 3.018 |
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In Verwaltungsstrafverfahren besteht nur dann Deckung, wenn mit Strafverfügung eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, die 0,4% der Versicherungssumme (€ 52.028.-) übersteigt, festgesetzt wird.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lust
Ja,ja die Deutschen sterben lieber als das sie auf Ihr Recht verzichten.