Powerland
23.07.2013 / 10:46
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Der Vorstand der Powerland AG hat am 15. Juli 2013 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates folgenden Beschluss gefasst:
Präambel
Die Hauptversammlung der Powerland AG vom 20. Juni 2012 hat die
Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist
auf den Erwerb eigener Aktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 beschränkt und gilt bis
zum 19. Juni 2017. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrfach durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft
beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt
über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Rückkaufangebots.
Der Vorstand der Powerland AG ist der Ansicht, dass die wirtschaftlichen
Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien gegeben sind.
Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, in Zukunft einen Teil ihrer
Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung von
Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden. Das
Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und anhand der Vorgaben
der Ermächtigung durch die Hauptversammlung.
Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Vorstand der
Gesellschaft als einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien über
die Börse das nachfolgende
Aktienrückkaufprogramm
unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:
Bedingungen des Aktienrückkaufs
§ 1 Laufzeit
Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
zwischen 25. Juli 2013, sofern die Veröffentlichung dieser Beschlussfassung
gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und 31. Dezember 2013 erfolgen.
§ 2 Umfang
Powerland AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab dem 25. Juli 2013
höchstens 1.500.000 Stück eigene Aktien erwerben.
§ 3 Erwerbszweck
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit dem Beschluss
der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 zu dem Zweck, diese entweder i)
einzuziehen und das Kapital entsprechend herabzusetzen, ii) Inhabern von
Bezugsrechten in Erfüllung aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 anzubieten
und zu übertragen, iii) zur Finanzierung etwaiger Akquisitionen von
Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden, iv) unter Beachtung von
§
186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis zu veräußern der den Börsenpreis
nicht wesentlich unterschreitet, v) Mitarbeitern der Gesellschaft oder von
Konzerngesellschaften anzubieten und zu übertragen, vi) Dritten als
strategischen Partnern der Gesellschaft bzw. von Konzerngesellschaften
anzubieten und zu übertragen. Da diese Zwecke nicht in Art. 3 der der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur
Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates (Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es sich daher nicht um
privilegierte Erwerbe, die gemäß §§ 14 Absatz 2 und 20a Absatz 3 des
deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und § 5 der Verordnung zur
Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV) bei Einhaltung
der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoß gegen die
Vorschriften über das Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation
darstellen, handelt, sind die Vorschriften über das Verbot des
Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.
Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Powerland AG u.a. die Artikel
4-6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs eigener
Aktien einhalten.
§ 4 Erwerbspreis
Powerland AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den Bestimmungen des
Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in § 3 genannten EG-Verordnung
erwerben.
Dies bedeutet insbesondere, dass Powerland AG Aktien nicht zu Preisen
erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten Abschlusses
oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf dem
geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der
Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten
unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige
Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt
werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufe über derivative
Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.
Der Erwerbspreis wird keinesfalls über Euro 8,00 pro einer eigenen Aktie
liegen.
§ 5 Erwerbsmenge
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in § 3 genannten EG-Verordnung wird
Powerland AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt stattfindet, auf dem
der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Hierbei ist auf den
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten 20 Börsentage vor dem
Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt abzustellen. Bei
außerordentlich geringer Liquidität wird Powerland AG möglicherweise im
Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in § 3 genannten EG-Verordnung eigene Aktien
im Umfang von bis zu 50 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.
§ 6 Insidervorschriften
Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine
Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäß § 14 WpHG darstellt.
Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht
erfolgen, solange Powerland AG die Bekanntgabe einer Insiderinformation
gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat (Artikel 6 Absatz 1
lit. c) der in § 3 erwähnten EG-Verordnung).
Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener
Aktien über die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. a) der in § 3
erwähnten EG-Verordnung).
§ 7 Publizität
Dieses Programm wird entsprechend § 3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV und auf der
Homepage der Powerland AG veröffentlicht.
Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 der
genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen
geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Powerland AG
bekanntgegeben.'
Powerland AG
Ende der Corporate News
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23.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 - 66554-459
Fax: +49 69 - 66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Internet: www.powerland.ag
ISIN: DE000PLD5558
WKN: PLD555
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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222434 23.07.2013
Wertpapier: Powerland
Themen: Aktien, Börse, Marktmanipulation
PS: ...nur meine Meinung..
Powerland kauft eigene Aktien zurück
23.07.2013 (www.4investors.de) - Die chinesische Powerland hat einen Beschluss zum Rückkauf eigener Aktien gefasst. Insgesamt will man bis zu 1,5 Millionen eigene Papiere erwerben, kündigt das Unternehmen am Dienstag an. Damit würde man eine entsprechende Ermächtigung der Aktionäre komplett ausnutzen, die bis zum 19. Juni 2017 gilt. Der Rückkauf soll am 25. Juli starten, kündigen die Asiaten an, die maximal einen Preis von 8 Euro je Anteilsschein zahlen werden – dazu müsste sich der Wert der Aktie allerdings auch mehr als verdoppeln. Am Dienstag notiert die Powerland-Aktie in der Mittagsstunde bei 3,84 Euro. (Autor: mic)
...und die Dynamik nimmt zu. Wenn Powerland mit den Aktienkäufen morgen tatsächlich im genannten Umfange beginnt, müsste der Kurs schnell bei 8 Euro liegen. Der Freefloat ist einfach derart gering, dass mit dem Kauf von ein paar tausend Aktien schon größere Kurssprünge erreicht werden können. Lt. ARKP wird Powerland täglich max. 50% des durchschnittlichen Volumens der letzten 20 Xetra-Handelstage erwerben, und dabei einen Preis bezahlen, der max. 10% über dem Xetra-SK vom Vortag liegt. Weshalb soll ein Institutioneller oder Privatanleger für 5-6 Euro seine Aktien abgeben? Wenn die - noch nicht testierten - Zahlen stimmen würden, dann wäre das Unternehmen viel mehr wert. Für weniger als 8 Euro werden die Aktien jetzt nur noch von den Anlegern verkauft, die nicht an das Aktienrückkaufprogramm glauben, (weil die Chinesen an der deutschen Börse das Vertrauen verloren haben).
Oder sehe ich das falsch ?
die Ermächtigung zum Aktienrückkauf der letzten Hauptversammlung sah bis 2017 vor, aber lies dir die Meldung von gestern §1 mal durch. Das jetzt beschlossenen Rückkaufprogramm auf Basis dieser Ermächtigung geht ab 25.7.13 bis 31.12.2013.
Die Rückkäufe werden nach § 7 der Meldung dann innerhalb von 7 Handelstagen auf der homepage veröffentlicht.
Wir werden also in ca. 10 Tagen wissen, ob das Rückkaufprogramm tatsächlich ab 25.7. gestartet ist.
JayJay
Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
zwischen 25. Juli 2013, sofern die Veröffentlichung dieser Beschlussfassung
gemäß 7 zuvor erfolgt ist, und 31. Dezember 2013 erfolgen.
siehe auch 226
PS ...nur meine Meinung...
...hab' noch mal genauer nachgelesen, das ARKP ist voller Bedingungen.
1. tägliche Menge an Aktienrückkäufen = 25-50% des durchschnittlichen Volumens der letzten 20 Handelstage -> Klartext: aktuell ca. 25 - 50 tausend Aktien / Tag, Tendenz abnehmend, da in dieser Berechnung noch das hohe Volumen des Kursrutsches enthalten ist, welches nach 4 Handelstagen aus der Berechnungsgrundlage rausgewachsen sein wird.
2. Der Kaufpreis darf den Xetra-SK vom Vortag nicht mehr als 10% übersteigen.
3. Zum Zeitpunkt des Kaufes, darf der Kurs nicht höher sein, als der zuletzt getätigte Abschluss, bzw. das zuletzt gültige Kaufangebot. -> Klartext: Powerland wird sich quasi nur im Bid aufhalten, Körbchen aufstellen und einsammeln. Ein aktives Treiben des Kurses wird mit § 4 ausgeschlossen. Es bedarf also immer ein Kaufimpuls aus dem Markt, bevor PL im Bid hochzieht. Das müsste man im Orderbuch gut beobachten können.
Ich denke, hier wird Geduld angesagt sein. Die Anleger müssen erst mal Vertrauen fassen, dass PL im Bid immer bereit steht, und später zu höheren Preisen die getätigten Investments wieder abnimmt.
...so die e-mail, die ich heute auf Nachfrage von der IR-Abteilung von Powerland bekommen habe. Demnach hat sich die Wahl bei der ausführenden Bank für das ARKP hingezogen, diese sei nun aber gefunden, und es gehe nur noch um die Abstimmung von Feinheiten. Es sei der unbedingte Wille von Powerland, den Aktienrückkauf schnellstmöglich zu starten.
Das ist natürlich sehr ärgerlich, und auch der Aktienkurs wird nervös, wie man gerade miterleben kann. Die meisten haben hier schon heute mit einer Bewegung Richtung Norden gerechnet, und schmeißen jetzt kurz von Xetra-Schluss hin. Naja, hat immer alles 2 Seiten, für den, der noch an das ARKP glaubt, noch mal eine gute Einstiegsmöglichkeit.
...so die e-mail, die ich vor ein paar Minuten vom IR erhalten habe. Demnach sind die Verhandlungen mit der ausführenden Bank heute morgen abgeschlossen worden, und der Rückkauf kann bereits heute nachmittag beginnen.
in den nächsten Wochen, Vk Ziel min 7 von mir :-)
@Stefan, wie kommst du auf dein Kursziel "min. € 7,-" ? Warum nicht € 4,50, € 6 oder € 8 ? ...und wenn das Testat vorliegen sollte, die Q2-Zahlen eine weitere, positive Geschäfts- und Ertragsentwicklung zeigen würden, und zudem eine Dividende von € 0,40 / share beschlossen würde, warum sollte das Kursziel dann nicht bei € 10 oder € 15 liegen ?
Was ich damit sagen will; es ist für die Qualität unseres hoffentlich länger anhaltenden Forumsaustausches nicht sehr förderlich, Wunschkurse zu posten, ohne eine Begründung zu liefern. Ich denke, wenn die Kuh hier erstmal anfängt über's Eis zu fliegen, und im Orderbuch endlich deutlich wird, dass der Rückkauf begonnen hat, sollte man sich als nächstes wieder mehr den Fundamentaldaten zuwenden, um besser abschätzen zu können, wo der faire Wert von Powerland wirklich liegt, und welche Kurse man sich als Ziel oder Ausstiegskurs setzen könnte.