Politisch gewollte Staatsverwahrlosung?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:18 | ||||
Eröffnet am: | 20.08.19 16:52 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:18 | von: Christinwzgw. | Leser gesamt: | 1.073 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Wenn der massenhafte Sozialbetrug von illegalen Immigranten, Asylbewerbern, anerkannten Asylanten und anderen mit Aufenthaltsrecht nicht geahndet wird, aber gnadenlos mit Gefängnis der Ladendiebstahl einer Rentnerin im Gegenwert von 70 Euro, weil die Rente hinten und vorne nicht reicht und sie sich schämt, aufs Amt zu gehen, dann handelt es sich um politisch angeordnetes Unrecht, um gewollte Staatsverwahrlosung.
Sie hatte auf Gnade gehofft - doch Rentnerin Ingrid M. aus Bad Wörishofen bleibt sie versagt. Schon bald muss die 84-Jährige, die bundesweit als „Oma Ingrid, die aus Hunger klaute“ bekannt wurde, in den Knast. Für mindestens drei Monate! ...Es waren keine Luxusgüter, die Oma Ingrid im Supermarkt hatte mitgehen lassen. Lebensmittel, eine Creme „und nur Waren, die bereits reduziert waren“, sagt die 84-Jährige, die fast ein halbes Jahrhundert als Schneiderin gearbeitet hat. Fünfmal wurde sie beim Klauen in Supermärkten erwischt, der Warenwert betrug insgesamt 70,11 Euro. Es folgte eine Geldstrafe, die sie aber einfach nicht von ihrer schmalen Rente bezahlen konnte - sowie zwei Bewährungsstrafen.
Moderation
Zeitpunkt: 21.08.19 11:51
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 21.08.19 11:51
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Demnach steht in der Anweisung vom Oktober 2015, dass bei einfachen Delikten wie Ladendiebstählen und Sachbeschädigung „ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung“ regelmäßig ausfallen solle. Dies gelte, wenn die Personalien der Flüchtlinge nicht eindeutig feststellbar sind oder nicht binnen zwölf Stunden geklärt werden können.
09.04.2019, 17:23 Uhr
"Oma Ingrid": Haftstrafe wegen Ladendiebstahls bestätigt
Ingrid Millgramm aus Bad Wörishofen muss wieder ins Gefängnis. Das Landgericht Memmingen hat die Berufung von "Oma Ingrid" und der Staatsanwaltschaft verworfen. Die 85-Jährige Rentnerin war im August zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Ihr wird wenigstens nicht beim Geldabheben die Tasche geklaut, sie wird nicht an der Haustür überrumpelt, fällt auch keine Rolltreppe runter oder wird beim Gang auf dem Friedhof sexuell belästigt, etc...
Wenn man Tag für Tag die ganzen Berichte liest und dann so etwas - Kotzen!!!
Die richten dann völlig neutral und lassen sich auch nicht beeinflussen oder erpressen !