PNE Wind AG - WindStärke 12
Seite 205 von 359 Neuester Beitrag: 10.01.25 11:37 | ||||
Eröffnet am: | 22.05.09 10:11 | von: From Holland | Anzahl Beiträge: | 9.966 |
Neuester Beitrag: | 10.01.25 11:37 | von: Highländer49 | Leser gesamt: | 2.368.718 |
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mögliche Umwandlung von öffentlich bekannten Anteilen in anonyme Privatanteile (Familie??),wäre der perfekte Zeitpunkt gewesen ohne einen extremen Kursrutsch zu verursachen und gleichzeitig noch einige Stückchen anonym einzusammeln??? (deshalb 2,85 Angabe??)
Dies wären doch private Gründe die keineswegs einen Vertrauensverlust an der PNE WIND AG wiederspiegeln, ganz im Gegenteil.
Deshalb möglicherweise auch die Geheimnistuerei, wer von IHNEN würde Alles offenlegen? ich jedenfalls nicht der Name sagt es doch "PRIVATVERMÖGEN"
alles Andere wäre doch wirklich komisch bei diesen Fakten ?!?!?
mein letzter rein spekulativer Gedankenanstoß
PS: mögliche Nichtinvestierte sollten sich BITTE einen anderen Spielplatz suchen, DANKE
Das Kursziel beträgt 3,90! Das sind bei einem Kurs von 2,80 fast 40 Prozent Potenzial.
Außerdem hätte die Geschäftsleitung nicht die Dividende um 50 Prozent von 0,10€ auf 0,15€ erhöht, wenn sie nicht auch für 2014 sehr optimistisch wären. Es wurde ja geschrieben, dass man bereits dynamisch ins Jahr 2014, gestartet sei.
Im Mai kommen nochmal Zahlen.
Die HV. ist dann am 4.6.14.
Die Dividende beträgt bei einem Kurs von 2,80€ hevorragende 5,35 Prozent.
Die Aktie ist außerdem extrem niedrig bewertet, und ist daher ein klarer Kauf.
Na ja, bleibe weiter am Start...
Stichtag ist der 23.1. geblieben. In Kraft treten soll weiterhin August. Das ist schon ein kleines Problem, weil die Anlagen bis dahin am Netz seien müssen.
Die zum Stichtag im Jänner genehmigten...das hat mit ans Netz gehen überhaupt nichts zu tun
von Fakten spricht man wenn Bekannt ist wo die Teile gelandet sind !!!
RICHTIG
Und bekannt ist, dass die beiden geschmissen haben...sonst nichts. Und keine weitere Ad hoc, als dieser Verkauf wurde nicht gemeldet.
Das was du schreibst , ist Spekulation, mehr nicht...Fakt ist , sie haben verkauft
Und wenn man die irgendwo eingebracht hätte, dann hätte man das ja melden können...meinst nicht?
Düsseldorf.Die Stahl- und die Chemiebranche atmen auf, die Windbranche freut sich, nur die Solarunternehmen sind enttäuscht - die Reaktionen auf die heute beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die erzielte Einigung mit der EU bezüglich der Strompreisrabatte für die Industrie sind durchwachsen.
Also nochmal. Stichtag ist im Augenblick weiterhin der 23.1. Die Länder scheinen inzwischen auch von einer Verschiebung weg zu sein (Zitat: Albig siehe oben).
Aber, das zweite Kriterium ist und bleibt, daß die WA zum Beginn des Inkrafttretens des Gesetzes einen Netzanschluß haben müssen.
Ein vor Januar genehmigtes Projekt, daß aufgrund von Verzögerungen erst 2015 ans Netz geht, kriegt eben z.B. keine Förderung mehr.
Dadurch sind im Augenblick alle etwas in Eile. Darum auch die immer wieder zitierten "Vorzieheffekte". Wenn man beliebig Zeit nach der Genehmigung hätte, gäbe es keine Vorzieheffekte
Hast du eine Quelle für deine Behauptung?
Die Stichtagsregelung bei der Förderung von Windkraftanlagen ist noch nicht vom Tisch. Demnach erhalten nur die bis zum 22. Januar 2014 genehmigten Windräder die bisherigen Fördersätze
http://www.stuttgarter-zeitung.de/...8499-4bae-a4b6-d900c5fec9f8.html
Ich habe nie gesagt, daß die Stichtagsregelung vom Tisch ist. Unter anderem weil im Augenblick eben noch gar nichts (weder Positives noch Negatives) vom Tisch ist.
Das letzte Treffen hat Einigkeit bei der Deckelung in bezug auf Repowering gebracht, in bezug auf Stichtag gab es massiven Widerstand von Gabriel und Merkel. Und sichtlich lenken inzwischen einige Ministerpräsidenten (z.B. Albig) ein und sagen daran würden sie ein Gesetz nicht scheitern lassen. Aber natürlich ist bis August oder eventuell sogar länger alles offen.
In bezug auf Netzanschluß einfach aktuellen Entwurf googeln und lesen.
Und Nein, wir reden nicht aneinander vorbei....wir beide meinen schon das selbe
+++Ein vor Januar genehmigtes Projekt, daß aufgrund von Verzögerungen erst 2015 ans Netz geht, kriegt eben z.B. keine Förderung mehr.+++
Diese Aussage ist schlicht weg falsch.
Diese Aussage ist richtig.
Die Förderung ist an die "Betriebsbereitschaft" gekoppelt und die ist durch den Netzanschluß definiert.
Nach augenblicklicher Fassung gilt der Stichtag 1.8.
Aber es gibt tatsächlich einen Übergang im Entwurf, Anlagen die vor dem 23.1. genehmigt und zwischen 1.8. und 31.12.14 einen Netzanschluß haben werden nach altem Recht gefördert.
PNE hat maximal bis zum 31.12.14 Zeit für den Netzanschluß.
Alles was 2015 fertig wird, wird, egal wann genehmigt, geringer gefördert.
Alles nachzulesen im sehr umfangreichen Entwurf.
EEG 2014 Seite 152
§ 96 Absatz 3 EEG 2014
Stichtag 23.1.
In Kraft treten 1.8.
Übergangsfrist für Netzanschluß maximal 31.12.2014
Vor 23.1. genehmigt und erst 2015 Netzanschluß bedeutet keine alte Förderung sondern reduzierte Fördersätze.
§ 96 Abs. 3 EEG-Entwurf 2014sieht nicht mehr wie in früheren Entwürfen vor, dass für alle Anlagen, die bis Ablauf des 22. Januar 2014 genehmigt und bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden, das EEG 2012 gilt, sondern wendet nun den Absatz 1 des § 96 EEG-Entwurf 2014 auch auf jene „Übergangsanlagen“ an. Auch für diese gilt insoweit die verpflichtende Direktvermarktung. Lediglich die Vergütungssätze bleiben unverändert
http://www.jurop.org/energierecht/...-bestands-und-uebergangsanlagen/
In früheren Entwürfen war es so, da hast du recht. Das wurde jetzt scheinbar aber geändert...die Direktvermarktung bleibt allerdings....
Die Anlagen welche VOR 2012 geebaut wurden, sind von der Direktvermarktung ausgenommen.
So jedenfalls lese ich das aus diesen Text raus
Glaub mir halt einfach mal.
+++ Lediglich die Vergütungssätze bleiben unverändert++
Aber egal...stell doch einfach mal einen Link ein und nicht nur immer kopierte Sätze, dann kann man sich das ganze lesen.
Heute Nachmittag kommt Brüssel
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=223249
EU-Kommission stellt Leitlinien für Energiebeihilfen vor
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia stellt heute Mittag in Brüssel die neue Leitlinien zu Subventionen im Energie- und Umweltbereich vor. Die Leitlinien selbst sind nicht bindend, verraten aber, wie die Kommission bindende Vorschriften auslegt.
Und für die Versorger wirds wohl doppelt interessant werden
Die EU-Leitlinien geben auch vor, wann Subventionen für Kraftwerke genehmigt werden, die der Versorgungssicherheit wegen Kapazitäten vorhalten. Die Leitlinien selbst sind nicht bindend, sie verraten aber, wie die Kommission bindende Vorschriften auslegt
Wozu jetzt auch noch verlinken.
mit jemanden wie dir eine vernünftige Diskussion zu führen, dem auch noch das einstellen eines Links scheinbar zu schwer ist oder zuviel Mühe macht.
Vielleicht liegst auch daran, dass du hier im Unrecht bist, wie das hier beweisen sollte
Nur weil du es nicht verstehen kannst/willst, ändert es nichts an der Tatsache
§ 96 Abs. 3 EEG-Entwurf 2014 sieht nicht mehr wie in früheren Entwürfen vor, dass für alle Anlagen, die bis Ablauf des 22. Januar 2014 genehmigt und bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden, das EEG 2012 gilt, sondern wendet nun den Absatz 1 des § 96 EEG-Entwurf 2014 auch auf jene „Übergangsanlagen“ an. Auch für diese gilt insoweit die verpflichtende Direktvermarktung. Lediglich die Vergütungssätze bleiben unverändert
Du möchtest einen link und keine kopierten Sätze. Von dir kommen lauter kopierte Sätze aus anderen Quellen.
Ich habe hier Quelle, Seitenzahl, Paragraphen gepostet. Wenn du das googeln würdest könntest du in 10 Sekunden im Orginal nachlesen, ich könnte es dir natürlich auch noch vorkauen und einen Link reinstellen. Aber da du es scheinbar gar nicht begreifen willst bringt das auch nichts.
Nochmal, deine zitierten Sätze beziehen sich immer auf Direktvermarktung wir reden hier von Übergangsregeln in bezug auf Förderhöhe bei Netzanschluß bis 31.12.14
Da du scheinbar nicht in der Lage bis in der Quelle "Referentenentwurf EEG 2014" auf Seite 152 nachzulesen, lassen wir hiermit die Diskussion lieber. Das ist Zeitverschwendung.
Hier der Link für jene, die sich selber davon überzeugen möchten
Wie gesagt...Es ist einfach nur Unsinn was du hier verbreitest
Aber du kannst es dir ruhig weiterhin einreden...
2. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
Das EEG 2014 ist mit dem nationalen Verfassungsrecht vereinbar.
a) Vertrauensschutz für Anlagenbetreiber
Die Rechtsänderungen treten zum 1. August 2014 in Kraft. Zwar sieht § 96 EEG 2014 eine
Anwendbarkeit des neuen Rechts auch auf Bestandsanlagen vor, dies betrifft aber weder die
Fördervoraussetzungen noch die Förderhöhe; auch die Direktvermarktung bleibt für die Bestandsanlagen
weiterhin optional. Hierfür gelten weiterhin die alten Bestimmungen und damit
ein umfassender Bestandsschutz
Eine weitere Übergangsbestimmung ordnet die Fortgeltung des alten EEG 2012 ausnahmsweise
auch für Neuanlagen an, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind und vor
dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden (§ 96 Absatz 3 EEG 2014). Am 22. Januar
2014 hat die Bundesregierung die Eckpunkte, die zu diesem Gesetz geführt haben, auf ihrer
Kabinettklausur in Schloss Meseberg beschlossen und veröffentlicht
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/...rache=de,rwb=true.pdf
Ich zitiere dein Post:
Eine weitere Übergangsbestimmung ordnet die Fortgeltung des alten EEG 2012 ausnahmsweise auch für Neuanlagen an, die vor dem 23 Januar genehmigt worden sind und vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden.
Das ist genau das was ich jetzt schon x mal geschrieben habe.
Übergangsregelung alte EEG 2012 für Neuanlagen die vor dem 1.1.15 in Betrieb gehen. d.h. Netzanschluß
Du willst oder kannst es scheinbar nicht begreifen.
Und jetzt ist definitiv mal Ende.