Oh man Herr Tauss.
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.07.09 11:45 | ||||
Eröffnet am: | 03.07.09 10:14 | von: Muschelschu. | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 03.07.09 11:45 | von: Prima Vera | Leser gesamt: | 1.507 |
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Tauss klagt gegen Kinderporno-Sperren
Karlsruhe (dpa) - Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben. Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers.
Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.
Mit einer Organklage können sich Bundesorgane, aber auch deren Mitglieder - wie etwa Bundestagsabgeordnete - wegen Verletzung ihrer im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Rechte an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu erschweren. Im Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit solchen Inhalten aufgerufen werden. Internet-Unternehmen und Netzaktivisten fürchten, dass damit die Tür für eine Ausweitung auf weitere Bereiche geöffnet wird.
Tauss hatte gegen das Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei ausgetreten.
Der Bundestag hatte im März die Immunität von Tauss aufgehoben, nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material aufgenommen hatte. Tauss bestreitet die Vorwürfe. Das sichergestellte Material will er ausschließlich für Recherchen als Abgeordneter gegen die Kinderporno-Szene benutzt haben.
Für die Piratenpartei, einem Zusammenschluss von Internet-Aktivisten, will er bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag bleiben.
Karlsruhe (dpa) - Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben. Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers.
Tauss, gegen den seit einigen Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wird, macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.
Mit einer Organklage können sich Bundesorgane, aber auch deren Mitglieder - wie etwa Bundestagsabgeordnete - wegen Verletzung ihrer im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Rechte an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu erschweren. Im Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit solchen Inhalten aufgerufen werden. Internet-Unternehmen und Netzaktivisten fürchten, dass damit die Tür für eine Ausweitung auf weitere Bereiche geöffnet wird.
Tauss hatte gegen das Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei ausgetreten.
Der Bundestag hatte im März die Immunität von Tauss aufgehoben, nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material aufgenommen hatte. Tauss bestreitet die Vorwürfe. Das sichergestellte Material will er ausschließlich für Recherchen als Abgeordneter gegen die Kinderporno-Szene benutzt haben.
Für die Piratenpartei, einem Zusammenschluss von Internet-Aktivisten, will er bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag bleiben.
irgendwelchen parlamenten , und wenn ihre schmutzigen hobbys ans licht kommen werden sie richtig zur arbeitsbiene .
aber der hat den dreck ja nur von seinen freunden gekauft um sich ein "bild"zu machen, ich vergaß..
aber der hat den dreck ja nur von seinen freunden gekauft um sich ein "bild"zu machen, ich vergaß..
Er sollte ganz kleine Brötchen backen und gewissenhaft und sorgfältig an der Rehabilitierung seines Rufes arbeiten - wenn es denn etwas zu rehabilitieren gibt?!
Wenn er aber gegen Gesetze verstoßen hat - ob er nun Volksvertreter ist oder nicht - dann soll er dafür grade stehen! Punkt!
Wenn er aber gegen Gesetze verstoßen hat - ob er nun Volksvertreter ist oder nicht - dann soll er dafür grade stehen! Punkt!
dass MdB Tauss sich wirklich zum Zweck gründlicher Recherchen in den Besitz kinderpornografischen Materials gebracht hat, aber dann hätte er es vorhder der Fraktion oder der Bundestagsverwaltung melden und sich eine Genehmigung für solche Under-Cover-Aktivitäten geben lassen sollen. Es muß auch für ihn erst einmal die "Unschuldsvermutung" gelten.
Ansonsten sind V-Mann-Ermittlungen doch Aufgabe der Polizei! Wenn Tauss Verdachtsmomenten gegen bestimmte Internetadresse nachgehen wollte - warum tat er es dann auf so mißverständliche Weise, dass er selber bei den Ermittlungsbehörden Verdacht erregt hat?
Ansonsten sind V-Mann-Ermittlungen doch Aufgabe der Polizei! Wenn Tauss Verdachtsmomenten gegen bestimmte Internetadresse nachgehen wollte - warum tat er es dann auf so mißverständliche Weise, dass er selber bei den Ermittlungsbehörden Verdacht erregt hat?