Offene Briefe an die MOds
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.07.12 22:52 | ||||
Eröffnet am: | 25.07.12 22:36 | von: mecano | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 25.07.12 22:52 | von: mecano | Leser gesamt: | 4.144 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Lieber Mo/Sa/So Moderator - nb
wenn ich eine Quelle benenne dann ist das ein Zitat !!
falls du nicht weiß was ein Zitat ist
guckst du
"Vor allem in Dissertationen werden häufig Abbildungen zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes verwendet. Es kann sich dabei um eigene erstellte Abbildungen oder auch Tabellen, Grafiken u.ä. handeln oder um Abbildungen u.ä. aus Publikationen. Alle Darstellungen müssen bezeichnet werden, diejenigen, die aus Publikationen (also Büchern, Artikeln usw.) stammen, müssen entsprechend zitiert werden. Alle in der Dissertation verwendeten Abbildungen müssen in einem Abbildungsverzeichnis aufgelistet sein, Tabellen werden in einem eigenen Tabellenverzeichnis aufgelistet."
http://www.ma.uni-heidelberg.de/dekanat/promotion/..._promotion_2.pdf
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
In wissenschaftlichen (und populärwissenschaftlichen) Werken ist nach § 51 UrhG das Großzitat zulässig.
Seit langem ist aber auch das große Kleinzitat, das vom Gesetzeswortlaut bis 31. Dezember 2007 nicht gedeckt war (Nr. 2: zulässig ist es, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk anzuführen), in der Rechtsprechung anerkannt.
Voraussetzung ist, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), die ein Schwarzweiß-Foto aus dem Buch Odessa betraf, das vom Tagesspiegel leicht beschnitten und blau eingefärbt worden war. Die Veröffentlichung wurde der Zeitung untersagt: Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
Wenn einer eine DAX-Grafik einfügt benennt und er noch niemals die Quelle
noch die Herkunft noch ob er die Erlaubnis dazu hat.
Sagt Ariva mir hierzu, das sei erlaubt weil es steht ja da, es sei eine DAX Chart !!
Wenn ich also eine Bild einfüge mit Quellenangabe und dies mache, um auf etwas aufmerksam zu machen , wie z.B. daß, die Krankheit Anorexia nervosa durch Lagerfeld gefördert wird dann darf ich das hier nicht , weil nb meint , dass ich nicht über das Urheberecht verfüge
aber das brauche ich ja auch nicht, weil es ein Zitat ist
und
wo ist der generelle Unterschied zwischen dem BILD DAX und dem von Lagerfeld
ein BIld des DAX kann ich also verwenden, von wem ich will ohne Quellenangabe
der Softwareanbieter hat aber das Urheberredht dafür nicht vergeben
ein BIld von Lagerfeld kann ich also verwenden, auch wenn ich die Quellenangabe nenne
Bitte um Erklärung des Unterschiedes
http://www.unihome.de/...ory&layout=blog&id=74&Itemid=177