Norcom hebt ab - 525030
Seite 11 von 246 Neuester Beitrag: 02.10.24 12:17 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.06 16:04 | von: Don Rumata | Anzahl Beiträge: | 7.143 |
Neuester Beitrag: | 02.10.24 12:17 | von: WIZO | Leser gesamt: | 2.057.091 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1.450 | |
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Sch.A. - der kommentar von riskiernix bei WO ist interessant, ja, aber leider kennt er sich mit dem produkt auch nicht so richtig aus... wir müssen also immer noch warten bis ein kenner der szene auftaucht und uns verklickert, dass die software der oberhammer ist!
... was steht denn über Norcom im Aktionär so drin? Was sagen die, warum sie die Aktie als HotStock der Woche präsentieren?
Danke vorab für ne Info
darüber werden wir morgen sehen!
Denn das Q1 wird richtig gut werden. Warum machen die sonst so viel Aufsehens und melden extra noch mal per adhoc, dass der Termin vorgezogen wird?
Sonst waren die doch nicht so mitteilungsbedürftig und haben sich bei schlechten News immer eher versteckt.
Oder?
Änderungsmitteilung unter
http://www.finanznachrichten.de/...r-europaweiten-verbreitung-015.htm
http://www.finanznachrichten.de/...ung-im-ersten-quartal-2010-016.htm
Zitat daraus ...
"2010 gibt es für uns aber noch viel mehr zu holen. Insbesondere für NCPower erwarten wir eine hohe Umsatzdynamik", kommentiert Viggo Nordbakk,
Eine Auftragsverschiebung bei der Bundesagentur für Arbeit hat den Höhenflug der Norcom Aktie im ersten Quartal jäh gestoppt. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Es war eine kurze Ad-hoc-Meldung, die zu Jahresbeginn für lange Gesichter bei Norcom-Aktionären sorgte. Am 12 Januar gab das Münchner IT-Unternehmen bekannt, dass sich die Auftragsvergabe für das Projekt "Basisdienste und Lösungsentwicklung zur Unterstützung der Bürokomminikation" der Bundesagentur für Arbeit aufgrund eines Nachprüfverfahrens "bis auf Weiteres" verzögert wird.Der erhoffte Großauftrag mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro wäre ein weiterer Meilenstein in der Norcom Historie gewesen.
Entscheidung im Juni ?
Im Gespräch mit dem Aktionär zeigt sich Vorstand Viggo Nordbakk nun jedoch optimistisch, dass die Münchner in kürze tatsächlich den Zuschlag für das auf vier Jahre veranschlagte Projekt erhalten. "Bis Ende Juni rechne ich mit einer positiven Entscheidung", äußert sich Nordbakk zuversichtlich.
Dies würdeauch den Befreiungsschlag für die Aktie bedeuten, die seit Dezember fast 30 % ihres Wertes eingebüßt hat. Mit einer Martkapitalisierung von nur noch 11,5 Millionen Euro wird Norcom derzeit ohnehin weit unter dem fairen Wert gehandelt, den Nordbakk bei 3 € je Aktie sieht.
Ehrgeizige Prognose
Auch für das operative Geschäft, daß 2009 ein Umsatzwachstum von 15 % auf 31,8 Millionen Euro aufwies, gibt sich der Firmenlenker sehr optimistisch. Im Consulting-Bereich erwartet er im laufenden Jahr ein Wachstum von 23 % .Beim zweiten Standbein , dem Produktbereich, peilt Nordbakk sogar ein plus von über 30 % an. Hoffnungsträger ist hier die Produktneuheit "NCPower Compact", die auchinternational für Furore sorgen soll.Die Zielmarke für die operative Marge liegt bei 11 %. Und auch das Sorgenkind des Konzerns, die Beteiligungsgesellschaft "Value & Risk ", soll 2010 bei einem erwarteten Umsatzsprung von fast 40 % wieder schwarze Zahlen schreiben. Für die folgende Geschäftsjahre stellt Norbakk ein Wachstum von 15 % und eine weitere Steigerung der EBIT-Marge auf 12 % bis 2012 in Aussicht. Zusätzliche Impulse verspricht der Vorstandschef unter anderem von "Software-as-a-Service"-Angeboten. Mit den günstigen Mietvarianten will sich Norcom mittelfristig neue Kundengruppen erschließen.
Die 100 Prozent Chance
Die jüngste Kursschwäche eröffnet Anlegern eine zweite Einstiegschance bei Norcom. Bei einem Börsenwert von nur 11,5 Mio. € weist die Aktie Verdopplungspotential auf. Abgesichert wird die Spekulation mit einem Stopp bei 0,85 € .
KGV 10e : 7 Umsatz 10e : 38,8 Mio. € Kursziel: 2,30 €
Quelle: Der Aktionär / Ausgabe No.19/10 / Seite 10
Mit dem WDR setzt auch ein öffentlich-rechtlicher Sender auf Norcoms IT-Kompetenz. (Sportschau / Bundesliga )
MÜNCHEN (IT-Times) - Die NorCom Information Technology AG (WKN: 525030) konnte Gesamtleistung und Ergebnis im ersten Quartal 2010 steigern. Dies geht aus den heute veröffentlichten vorläufigen Zahlen hervor.
Es wurde eine Gesamtleistung von 9,6 Mio. Euro im ersten Quartal 2010 verbucht, eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert von 8,1 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) summierte sich auf 200.000 Euro nach einem ausgeglichen Wert im Vorjahreszeitraum.
Nach Angaben von NorCom hätten sich sowohl das Consulting- als auch das Produktgeschäft im ersten Quartal 2010 „sehr positiv entwickelt“. Man sei nun bestrebt, im Segment Consulting die Personalsubstanz weiter aufzubauen, um so der derzeitigen Auftragsauslastung zu begegnen. Im Bereich NCPower, einem Planungs-, Produktions-, Redaktions- und Managementsystem, will NorCom in Zukunft den Fokus auf Märkte im Ausland legen. Neben Europa, Russland und dem Mittleren Osten entwickele sich Nordamerika immer mehr zu einem wichtigen Markt.
Viggo Nordbakk, Vorstandsvorsitzender und Gründer von NorCom, sieht die Entwicklung in den ersten drei Monaten 2010 als einen ersten Zwischenschritt. In 2010 gebe es aber „noch viel mehr zu holen“. Besonders bei NCPower erwarte man weitere Umsatzdynamik. Für das Gesamtjahr 2010 seien daher „20 Prozent Umsatzwachstum für den Konzern das Minimalziel“. Damit konkretisierte NorCom einen Ausblick auf dem April 2010. Seinerzeit sprach man lediglich davon, im Bereich NCPower ein starkes Wachstum zu erwarten. (kat/rem)
http://www.it-times.de/news/nachricht/seite/1/...nd-ergebniswachstum/
Hauptversammlung 2009 | |
Datum | Freitag, 19. Juni 2009 |
Beginn | 13.00 h |
Ort | Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München |
Sie treffen NorCom im laufenden Jahr auf diesen Veranstaltungen:
Wann | Wo | Was |
29.04.-09.05.2010 | Toronto / Kanada | Hot Docs |
02.-08.05.2010 | Oslo / Norwegen | FIAF Kongress |
04.-06.05.2010 | Köln / Deutschland | Anga Cable |
04.-07.05.2010 | Stuttgart / Deutschland | FMX - Conference on Animation, Effects,Games and Interactive Media |
05.05.2010 | Stuttgart / Deutschland | DMMK - Deutscher Multimedia Kongress |
07.-09.05.2010 | Mumbai / Indien | Digital Signage & LED Expo |
17.-20.05.2010 | Hamburg / Deutschland | FKTG-Jahrestagung |
http://www.norcom.de/deutsch/NorCom/Events/
DGAP-HV: NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.05.2010 15:30 NorCom Information Technology Aktiengesellschaft München
ISIN DE0005250302
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 2010 am 11. Juni 2010
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 11. Juni 2010, um 13.00 Uhr (MESZ),
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 der NorCom Information Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte des Vorstands für die NorCom Information Technology AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG führt unter anderem zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Fristen der Einberufung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen soll die Satzung der Gesellschaft an die neue Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
a) § 14 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(3) Die Einberufung der Hauptversammlung muss, soweit gesetzlich keine kürzere Frist zulässig ist, mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen. Diese Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Abs. 1). Bei der Berechnung der Einberufungsfrist sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen.'
b) § 15 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. In der Einberufung können weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Nachweises nicht mitzurechnen.'
c) § 15 Absatz 2 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben, der bisherige § 15 Absatz 3 wird zu Absatz 2, der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 3.
d) Nach § 15 Absatz 3 der Satzung wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:
'(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand kann Umfang und Verfahren im Einzelnen regeln. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Bekanntmachung der Einberufung mitzuteilen.'
e) Nach § 16 Absatz 2 der Satzung wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
'(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Er kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen.'
*****
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der NorCom Information Technology AG, Gabelsbergerstraße 4, 80333 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt. Die Tagesordnung sowie die genannten Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.norcom.de/deutsch/NorCom/...tor-Relations/Hauptversammlung veröffentlicht.
II. Weitere Angaben
1. Voraussetzungen für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126 b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen, die sich auf den Beginn des 21. Mai 2010 (0:00 Uhr MESZ) zu beziehen hat und in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 04. Juni 2010 (24:00 Uhr MESZ) der
NorCom Information Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim oder per Telefax: +49 (0) 621 / 71772 - 13 oder per E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
zugehen.
2. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und das Stimmrecht ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und das Stimmrecht. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
3. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit ein Kreditinstitut oder eine nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person, z. B. eine Aktionärsvereinigung, bevollmächtigt werden soll, ist die Vollmacht von dem zu Bevollmächtigenden nachprüfbar festzuhalten, wobei in der Regel Besonderheiten zu beachten sind, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch an
NorCom Information Technology AG Investor Relations, Julia Klingelhöffer
unter der Adresse Gabelsbergerstraße 4, 80333 München oder
unter der Fax-Nr. +49 (0)89 93948111 oder per E-Mail: aktie@norcom.de
http://www.ad-hoc-news.de/...ogy-ag-bekanntmachung--/de/News/21270467
von NCPower Compact
München (aktiencheck.de AG) - Die NorCom Information Technology AG (ISIN DE0005250302 / WKN 525030), ein Lösungsanbieter für sichere Business- und Media-Applikationen, treibt den Vertrieb von NCPower Compact voran.
Unternehmensangaben vom Montag zufolge wurde Christian Plitt als neuer Head of Channels verpflichtet. Er übernimmt die Verantwortung für den Aufbau und die Pflege des weltweiten Partnernetzwerks für den indirekten Vertrieb von NCPower Compact. Plitt sei ein langjähriger Branchenexperte, der über umfassende Expertise im Bereich Broadcast, (Post-) Produktion und Media Asset Management verfüge, hieß es weiter.
http://www.aktiencheck.de/artikel/news-Nebenwerte-2055558.html
DGAP-Stimmrechte: NorCom Information Technology AG (deutsch) |
NorCom Information Technology AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
NorCom Information Technology AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
07.05.2010 09:38
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Nordbakk Holding GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der NorCom Information Technology AG, München, Deutschland, ISIN: DE0005250302, WKN: 525030 am 04.05.2010 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,42% (das entspricht 1001076 Stimmrechten) betragen hat.
07.05.2010 09:38 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: NorCom Information Technology AG Gabelsbergerstraße 4 80333 München Deutschland Internet: www.norcom.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.finanznachrichten.de/...tion-technology-ag-deutsch-016.htm
Norcom ist erfolgreich ins Geschäftsjahr 2010 gestartet. Im ersten Quartal steigert der Münchner It-Konzern seine Gesamtleistung um Knapp 20 % auf 9,6 Mio. Euro. Das operative Ergebniss kletterte auf 0,2 Mio. Euro . Auch für das Gesamtjahr zeigt sich Norcom-Vorstandschef Viggo Norbakk zuversichtlich: "20 % Umsatzwachstum für den Konzern sind 2010 das Minimalziel. Insbesondere für NCPower erwarten wir eine hohe Umsatzdynamik.
Kursziel: 2,30 €
Quelle: Der Aktionär Ausgabe No.20/10 Seite 49
11.05.2010
Mehr Bewegung könnte schon bald in den Aktienkurs von Norcom kommen. Laut Gerüchten steht das Papier bei einigen Nebenwerte-Investoren wieder recht weit oben auf der Beobachtungsliste. Nachdem das IT-Unternehmen im ersten Quartal mit zweistelligen Wachstumsraten beim Umsatz und der Rückkehr in die schwarzen Zahlen überzeugte, dürften bald wieder die ersten Anleger zugreifen, heißt es.
Das niedrige Kursniveau um 1,30 Euro biete allein angesichts des aktuellen Cash-Bestands von einem Euro je Aktie einen hohen Kaufanreiz. Außerdem stimme der positive Ausblick auf das Gesamtjahr optimistisch, heißt es in Börsenkreisen. Firmenchef Viggo Nordbakk sieht für 2010 eine hohe Umsatzdynamik voraus und will die Erlöse um mindestens 20 Prozent steigern.
http://www.de.sharewise.com/aktien/...-techn/analyse/2010051109350101