Nie wieder GEZ Zahlen


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Neuester Beitrag: 08.03.06 08:50
Eröffnet am:29.12.05 18:11von: kulmbach197.Anzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:08.03.06 08:50von: Willi1Leser gesamt:7.642
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23 Postings, 6972 Tage kulmbach1979Nie wieder GEZ Zahlen

 
  
    #1
4
29.12.05 18:11

1250 Postings, 8784 Tage db24.deBRÜLL LOL

 
  
    #2
1
29.12.05 18:28
für die Hälfte sende ich jemand vorbei, der das Gerät auch funktionsuntüchtig macht !


RUFE MEINE BRÜDER !  

870 Postings, 8591 Tage hasenhaarschneiderso sehens die amies

 
  
    #3
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09.02.06 17:37
*** Wenn sie wissen wollen, was hinter der scheinbaren Unfähigkeit Europas steckt, die Ökonomien wieder in Gang zu bringen, dann versuchen sie es hiermit: Vom nächsten Jahr an wird man sich in Deutschland registrieren lassen müssen und monatliche Gebühren von umgerechnet 20 Dollar für den Besitz eines internetfähigen Rechners zahlen.

Die Argumente sind umständlich. Sowohl die Fernseh- als auch die Radiosender gelten in Amerika als kostenlose Quellen von Unterhaltung und Information. In Deutschland führt allein schon der Besitz eines Fernsehers oder eines Radios dazu, dass man die Geräte bei einem Regierungsamt anmelden muss und dann eine monatliche Gebühr zahlen muss. Die Gelder werden unter den Radio- und Fernsehsendern aufgeteilt und verwendet, um die Lizenzgebühren für die Künstler zu bezahlen. Das Amt hat das Recht, in Häuser und Wohnungen zu gehen und nach nicht angemeldeten Radios oder Fernsehern zu suchen. (Man kann oft die Autos in den Straßen sehen, die auf der Suche nach unangemeldeten Nutzern von Unterhaltungsprogrammen sind.)

Ich will mir nur einen Moment lang ausmalen, zu welchen Reaktionen ein solches Konzept in den USA führen würde.

Das neue Argument lautet, dass man ja auch über Internet zuhause oder auf der Arbeit Fernsehen oder Radio hören kann. Und deswegen muss man jetzt zwanzig Dollar im Monat bezahlen, wenn man nicht schon einen Fernseher oder ein Radio angemeldet hat. Und da ist es ganz egal, ob man sich an seinem Schreibtisch 24 Stunden mit Zahlen auseinander setzt und nie Zeit hat, sich ins Radio- oder Fernsehprogramm einzuschalten.

Dank der technischen Fortschritte ist der Erweiterung dieses Präzedenzfalls auch keine Grenze gesetzt. Da man auch mit dem Handy bald fernsehen kann, braucht es nur noch ein Jahr und man wird auch dann zahlen müssen, wenn man seinen Fernseher schon verbrannt und sein Radio zertreten hat.



Gruß vom Hasenhaarschneider                                                                              
 

1287 Postings, 7711 Tage Tobberzum thema

 
  
    #4
09.02.06 17:43
http://www.gez-boykott.de/

sehr gute seite

der tobber  

9061 Postings, 8765 Tage taosWarum nicht die gleichen Mittel,

 
  
    #5
09.02.06 20:41
wie die GEZ anwenden?

Bei der GEZ gibt es doch sicher ausgeprägte Verwaltungsstrukturen – ob da nicht Gelder unterschlagen werden, oder zumindest nicht dem eigentlichem Verwendungszweck zugeführt werden. Also, ein Anfangsverdacht ist zumindest vorhanden. Das sollte doch für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft reichen.

Wie verwenden die Sender das Geld? Was haben ARD & ZDF im Internet zu suchen? Fragen an die Intendanten der Sender und die Bundestagsabgeordneten dürften da durchaus etwas bewirken.

Einer allein, kann da nichts bewirken – aber wir sind viele.

Taos

 

5173 Postings, 7195 Tage Klaus_DieterSchöner Beitrag aus amiland!

 
  
    #6
09.02.06 22:33
Er zeigt genau das, worum es geht in Deutschland!

Man befasst sich mit so einem Unsinn, Gesetze, Konferenzen, Diskussionen, Politikermeinungen und einiges mehr befassen sich mit dem Fernsehen schlechthin und den öffentlich rechtlichen Anstalten und der GEZ!

Was soll das überhaupt sein, eine öffentlich rechtliche Anstalt? Braucht man das?
Benöitgen wir auch die Industrie- und Handelskammern, für die jeder kleinste Selbstständige einzahlen soll, ohne jemals einen Nutzen zu sehen? Die Handwerkskammern, in der derzeitigen Form?

Zumindest die Fernsehgeschichte  ist eine völlig unsinnige, verkrustete Struktur.
Wahrscheinlich würde fast die ganze Welt Lachanfälle bekommen, bzw. es überhaupt nicht glauben wollen, was hier bei uns in Bezug auf diese Gebühreneintreiberei gibt.

In der Tat, wir alle sind aufgerufen etwas dagegeben zu unternehmen!
Allein fängt es die Politik niemals an, denn auch zu öffentlich-rechtlichen möchte ja jeder einzelne Politiker, jede Partei, gute Beziehungen pflegen und vergessen wollen wir auch nicht, dass da auch ein paar hundert Posten und Pöstchen für ausgediente oder auch mal "verdiente" Politiker zu besetzen sind.

Nee so kann das nicht weitergehen - es muss von uns allen kommen!  

870 Postings, 8591 Tage hasenhaarschneiderich will keine(n) GE(i)Z

 
  
    #7
22.02.06 19:22

Gibt es schon neue Aussagen bez.Thema?

muß ich bald eine Abo-Gebühr an eine TagesZeitung zahlen?

nur weil ich einen Briefkasten habe der eine Zeitung aufnehmen könnte?

http://www.informatik.uni-augsburg.de/todo/recht/computerkosten/

Gruß vom Hasenhaarschneider                                                                              

Computerkosten ab 01.01.2007 - GEZ - Gebühren für "internetfähige Computer", eine neue Art von Studiengebühr ?

Trennlinie
  1. Rundfunkgebühren für Computer mit Internetzugang ab 01.01.2007
    Gliederung:   Kostenberechnung der Computerkosten anhand von Beispielen für Zeitraum ab 01.01.2007
                        Rechtliche Grundlagen
                        Beschreibung technischer Geräte Quelle: GEZ
                        Argumentation der GEZ in der Presse


Für viele Studenten mit eigener Studentenwohnung kommt hier ab 01.01.2007 lautlos eine neue Studiengebühr auf sie zu, da ein "internetfähiger Computer" heute unverzichtbares Werkzeug im Studium und bei der Kommunikation geworden ist.

Es wäre ratsam, dass Studenten hier auch sich Öffentlichkeit verschaffen, z.B. zielgerichtet an ihre Landtags- oder Bundestagsabgeordneten schreiben und diese die Wissenschaft und Forschung hindernde Problematik darlegen sowie eventuell dies mit der Forderung einer <!--StartFragment-->strukturellen Reform der Rundfunkfinanzierung<!--EndFragment--> verbinden.


Kostenberechnung der Computerkosten anhand von Beispielen für die Zeit ab 01.01.2007:

Fall 1:

Student wohnt in eigenem Zimmer in Augsburg; bisher besaß Student S in seinem kleinen Zimmer (Zimmer ist winzig) kein Radio und auch keinen Fernseher und im alten altersschwachen Auto ist auch kein Radio eingebaut.

---> also Student zahlt bis Ende 31.12.2006  keine Rundfunkgebühren an die GEZ

 

Fall 2:

Studentin Susi S besitzt einen Computer (Notebook) und arbeitet damit über das Uni Netz  fleissig für ihr Studium;
Also zahlt die Studentin S ab 01.01.2007 folgende Beträge, damit S mit ihrem Computer fleissig weiterstudieren kann:
pro Monat 17,03 EURO bzw.
für 1 Semester 102,18 EURO;
für 1 Jahr 204,36 EURO

 

Fall 3:

Student S besitzt ein schönes neues TV-taugliches Handy, das er am 24.12.2005 gerade neu zu Weihnachten geschenkt bekommen hat;
Die Telefongesellschaft meldet den Kauf des Handys der GEZ, keine Chance zum Verstecken;
Also zahlt S schon jetzt folgende Beträge:
pro Monat 17,03 EURO bzw.
für 1 Semester 102,18 EURO;
für 1 Jahr 204,36 EURO
(Quelle: Heise-Meldung vom 09.01.2006)

 

Fall 4:

Studentin S zahlt als immatrikulierte Studentin Studiengebühren ab SS 2007 i.H.v. 500 EURO; hochgerechnet aufs Jahr 1.000,00 EURO;
für ihr Studium braucht S einen altersschwachen Computer, um die Mail ihrer Uni Arbeitsgruppe zu empfangen und zahlt zusätzlich dafür pro Jahr 204,36 EURO;
also insgesamt 1.204,36 EURO in 2 Semestern,
damit erhöhen sich die Studiengebühren durch die Kosten, einen Computer benutzen zu dürfen, um über 20%
In 5 Jahren bis zum Ende ihres Studiums werden dann 5 x 204,36 EURO = 1.021,80 EURO gezahlt werden, das entspricht 2 ganzen Semesterbeiträgen Studiengebühren.


Fall 5:

Student S besitzt einen alten Computer mit 8086 Prozessor aus dem Jahr 1986. Er arbeitet damit nur über ssh remote auf einem Server. Der Rechner besitzt keine grafische Oberfläche. S besitzt ein 20 Jahre altes 2.400k-Modem.
Student S ist arm. Er besitzt sonst keine Rundfunkgeräte. S zahlt für diesen Rechner im Jahr 204,36 EURO an Gebühren.


Fall 6:

Studentin S besitzt einen Rechner 386´er mit Windows 3.11; sie mailt gerne ihren Freunden,
Sie  besitzt sonst keine Rundfunkgeräte. Damit S weiterhin mailen kann, zahlt für diesen Rechner im Jahr 204,36 EURO an Gebühren.

Fall 7:

Student S arbeitet als Webdesigner mit einem Computer in eigenem winzigen Büro von 4 m2. Der Computer ist internetfähig, damit S seine Arbeitsergebnisse per Mail verschicken kann. Er zahlt ebenfalls für sein "neuartiges Rundfunkgerät" neben den Kosten zu Hause (= 204,36 EURO) zusätzlich 204,36 EURO, insgesamt 408,72 EURO/im Jahr.

Fall 8:

Student S sagt: "Ich habe dochein 20 Jahre altes Modem! Damit kann ich nur sehr schlecht das wertvolle ARD-Programm empfangen.
Begründung: S zahlt. Mangelnde Empfangs-Qualität (§1 RGebStV)  und Art der Nutzung (BverfGE, 90, (60, 91)) eines Empfangsgerätes sind kein Grund, die Gebühren zu verweigern.

Fall 9:
S besitzt einen neuen Multimedia-PC mit TV-Karte (TV oder DVB-T)
Also zahlt S  folgende Beträge:
pro Monat 17,03 EURO bzw.
für 1 Semester 102,18 EURO;
für 1 Jahr 204,36 EURO

 

Rechtliche Grundlagen:

Die Rundfunkgebührenbefreiung für "internetfähige Computer" entfällt ab 01.01.2007.
Gesetzliche Grundlage: Rundfunkgebührenstaatsvertrag <!--StartFragment-->(RGebStV)<!--EndFragment--> mit den Änderungsverträgen

Die Ministerpräsidenten der Länder haben 2004 festgelegt, dass grundsätzlich auch internetfähige Computer gebührenpflichtig sind, diese Gebührenbefreiung aber ab 01.01.2007 wegfällt.

Bleibe es dabei, so werden alle ans Internet angeschlossenen PCs, ans Internet angeschlossene Computer jeglicher Art, auch ans Internet angeschlossene Steuerungsrechner zur Fernwartung von Maschinen etc. sowie Handys und Taschencomputer eine Gebührenpflicht begründen. <!--StartFragment-->

Sie werden dabei wie Fernsehgeräte behandelt und kosten 17,03 Euro pro Monat.<!--EndFragment--> Wenn ein Fernsehgerät angemeldet ist, gelten diese Geräte als weitere Zweitgeräte.

Bei Betrieben gilt, <!--StartFragment-->nur für den ersten Internet-PC pro Betriebsstandort besteht ab 2007 eine Gebührenpflicht.<!--EndFragment--> <!--StartFragment-->Die monatlichen 17,03 Euro fallen allerdings selbst dafür nur an, wenn keine sonstigen Rundfunkempfangsgeräte, die bereits bei der GEZ gemeldet sind, zum Empfang bereitgehalten werden. Für jede Betriebsstätte eines Unternehmens, für die bisher keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, fällt also ab 2007 maximal für einen Internet-PC pro Standort monatlich eine Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro an.<!--EndFragment--> (Quelle Handelsblatt) Dies ist auch wichtig für Selbständige. <!--StartFragment-->Durch den Grundstücksbezug fällt lediglich eine Grundgebühr für die Gesamtheit der Geräte an - nicht für jeden einzelnen PC. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, ist die Gebühr für jede einzelne Niederlassung zu zahlen.<!--EndFragment--> <!--StartFragment-->Die neuen Belastungen werden in erster Linie Kleinst- und mittlere Unternehmen treffen, die zwar kein Fernseh- oder Radiogerät, dafür aber einen oder mehrere internetfähige PCs haben müssen.


Es fehlt jedoch bisher an einer genauen Definition, was ein "internetfähiger Computer" sein soll.
Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) <  http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm > wir ein "Internet-PC" nicht erwähnt. Es wird nur ein "neuartiges Rundfunkempfangsgeräte" erwähnt.


Nach dem Definition der GEZ gibt es nicht ein "wenig Fernseher", entweder ist es ein Fernseher, wenn auch ein ganz schlechter, alter, der ein ganz verwackeltes Bild zeigt oder es ist keine Fernseher (z.B. ein Hase mit langen Ohren) .
Dieser alte Fernseher führt auf jeden Fall zur Gebührenpflicht.  In Analogie dazu würde auch ein ganz alter Rechner (mit Intel Prozessor 8086) oder ein Rechner ohne GUI (man könnte ja das Streamen der Fernsehdaten in eine Datei umlenken und diese mit dem Texteditor VI anschauen ;-) ) ebenfalls zur Gebührenzahlung verpflichten.


Infos zur GEZ unter http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm
§5 Abs. III RGebStV definiert "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
(3) 1 Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1.  die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2.  andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

2 Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen:
Frage Deine Studentenverwaltung.



Beschreibung technischer Geräte Quelle: www.GEZ.de (Stand 06.02.2006)

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.


12. Fernsehgerät

Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Fernsehgeräte, PCs mit TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Fernsehgerät eine Grund- und eine Fernsehgebühr zu zahlen.

13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. 

22 Internet-PC

Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

 30. Studenten

Auch Studenten und Auszubildende müssen ihre Radio- und Fernsehgeräte anmelden und Rundfunkgebühren zahlen. Wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, gelten die Regeln für Haushaltsangehörige (siehe auch "Privathaushalt")."
Quelle: GEZ

 

 

 



Argumentation der GEZ in der Presse


Die Kölner <!--StartFragment-->Gebühreneinzugszentrale <!--EndFragment-->( GEZ ) sieht dies aber anders: Im  Interview Spiegel Online vom 06.Feb.2006 versucht ein Abteilungsleiter der GEZ darzulegen, dass 98 % (Kommentar: Zahl ist falsch) der privaten Haushalte über einen Fernseher verfügen und deshalb diese Regelung für den normalen Anwender nicht greift. Die Computer, Handys etc. sind dann nur Zweitgeräte.

Zitat:<!--StartFragment--> SPIEGEL ONLINE: Es soll ja auch Menschen geben, die bewusst auf ein Fernsehgerät verzichten. Müssen die für ihr Telefon jetzt trotzdem zahlen?

Ohliger: Es gibt also nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die kein Fernsehen nutzen, zum Beispiel aus religiösen Gründen. Ich glaube kaum, dass hier Fernsehen per Handy eine Rolle spielen wird. Das Problem ist völlig überbewertet und spielt eigentlich keine Rolle.<!--EndFragment-->

 

9950 Postings, 8406 Tage Willi1Chaos in hoher Auflösung

 
  
    #8
08.03.06 08:50


Von Christian Stöcker

Auch bei der CeBit werden hochauflösende Videobilder wieder zu den am lautesten gepredigten Heilsversprechen gehören. Bei einem genauen Blick offenbart sich aber, dass die Multimediabranche eigentlich selbst noch gar nicht so weit ist - es herrscht ein großes Durcheinander.

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,404179,00.html
 

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