New von der Sdk
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.01.04 11:17 | ||||
Eröffnet am: | 09.01.04 14:16 | von: sven | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 10.01.04 11:17 | von: inmotion | Leser gesamt: | 1.486 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
über diesen dann ein richter entscheiden muß !!! dann müßten eigentich von der cbb fakten vorgelegt werden !!! z.b. wer sind die investoren (wenn es sie gibt )od.geschäftsbericht 2002 od. od. od.
die schutzgemeinschaft der kleinaktionäre behält sich ihre entscheidung bis monatsende vor
1.
Meine Aktien sind nur noch 2/5 wert.
Damit habe ich das Bezugsrecht auf neue Teile mit Emmisionskurs 1 Euro.
Welchen Wert haben damit meine " alten" .
Ebenfalls 1 Euro ??
2.
Die " Altaktionäre" werden abgefunden.
Basis Mittelwert der letzten 6 Monate (Beispiel)
Von was sollte die Abfindung finanziert werden, angesichts der leeren Taschen.
3.
Enteignung der Altaktionäre.
Das wäre bestimmt der Idealzustand für CBB
aber (hoffentlich) nicht durchsetzbar -Enteignung-
Gibt es andere Varianten ?