Neues von Nestle WKN A0Q4DC ....
Und Danke für die Info dass ich mir durch ein Kompliziertes Verfahren 20 % wieder aus der Schweiz zurück holen kann. Das is Crazy :-)
Die Schweiz ist ja nun auch nicht das einzige Land, wo das so läuft mit der Quellensteuer.
grundsätzlich bin ich aber nestle weiterhin voll zufrieden und werde an meiner position nichts ändern
Wenn man mehrere Schweizer im Depot hat alles zusammen alle 3 Jahre zusammenfassen.
Vor allem die teils enormen bürokratischen Hürden, die man überwinden muss, um zu seinem Recht zu kommen, sind mühsam und teilweise sehr teuer.
Besonders negativ sticht Frankreich hervor, aber auch die zu viel bezahlte deutsche Quellensteuer lässt sich z.B. die Bank fürstlich bezahlen, wenn man sie zurückfordern möchte. Am meisten lässt sich aus der Schweiz zurückholen - 20 %, 3 Jahre rückwirkend. Warum das erst ab 5000 EUR rentabel sein sollte, erschließt sich mir nicht.
Jedenfalls ist dies alles kein Grund für mich, mein Investment in Nestle in Frage zu stellen - die Aktien werde ich wohl ewig halten und mich am Zinseszins erfreuen.
nur eine kurze Frage: Diesen Antrag zur Rückerstattung stellt man auch direkt per Post an die schweizer Behörden, wie z. B. auch bei Novo Nordisk?
Ich frage deshalb, weil ich denke, wenn man dies über den Steuerberater macht, so dies machbar wäre, es wohl zusätzlich Geld beim Steuerberater kostet.
Viele Grüße
Nordend
die Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer kann man relativ einfach per Formular an die jeweiligen Landesbehörden selbst auf den Weg bringen.
Den Steuerberater braucht man dazu beim besten Willen nicht "zu bemühen".
Die Formulare und das Vorgehen für die unterschiedlichen Länder kann man sich hier anschauen und auch downloaden :
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/.../quellensteuer_node.html
Zunächst mal muss die eigene Depotbank mitspielen und etwaige benötigte Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen. Was alles andere als selbstverständlich ist.
Speziell für die Schweiz braucht man grundsätzlich Tax-Voucher für jedes Unternehmen und Jahr. Dann das nötige Formular aus der Schweiz - wird von der dortigen Behörde dankenswerterweise auch kostenlos zugeschickt. 4fache Ausfertigung, Dividendenbescheinigungen und Tax Voucher, zuerst ans heimische Finanzamt wegen Wohnsitzbescheinigung und dann nach Bern.
Vorausgesetzt, dass alles richtig im Formular ausgefüllt ist, bekommt man 20 Prozent zurück, die man vorher zu viel bezahlt hat.
Also, weniger Bürokratie wäre sicher kein Nachteil.
Übrigens, Rückerstattung von Deutschland für ausländische Anleger ist - je nach Bank - sehr teuer. Hat schon jemand Erfahrungen mit Frankreich gemacht?
ich bezeichne es nach wie vor als einfach und es ist das gleiche Verfahren, dass bei vielen anderen Ländern gültig ist, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Man muß die Abrechnungen (inkl. der Steuerabrechnung) der Dividendenzahlungen aufheben - und ich die muß die Bank kostenfrei zur Verfügung stellen -, ein Formular ausfüllen (eine Anleitung wird mitgeliefert, so dass jeder der Lesen kann damit keine Probleme haben dürfte), sich die Zugehörigkeit zum Doppelbesteuerungsabkommen beim Finanzamt bestätigen lassen (kostet auch nichts - max. eine Briefmarke) und dann alles zusammen an das ausländische Finanzamt schicken (kostet noch einmal eine Briefmarke).
Wenn man das für alle Dividendenzahlungen gesammelt einmal im Jahr macht, dann ist es ein vertretbarer und auch bürokratisch nachvollziehbarer Aufwand um die Steuer zurück zu bekommen.
Aber man kann sich natürlich immer und über alles beklagen ....
Sorry, wenn ich da vielleicht etwas heftig reagiere, aber manchmal verstehe ich nicht, wie immer wieder erwartet wird, dass man etwas bekommen aber nichts dafür tun will.
Der Traum von Honig und Milch, die aus dem Nichts in den offenen Mund fliegen ist und bleibt nun mal ein Märchen.
Und wie immer im Lbene muss ich etwas tun, wenn ich etwas will, sonst gehe ich nn mal leer aus - und kann mich dann natürich selbst bedauern und mich beschweren, wie böse diese Welt doch zu mir ist.
Nochmal SORRY, wenn ich bei diesem Thema heftig reagiere.
Ich wünsche allseits einen scönen Tag.
Eine überbordende Bürokratie würde ich nicht unbedingt als einen Zustand bezeichnen, in dem Milch und Honig fliesst.
Zunächst mal: die Bank muss gar nichts.
Wo steht geschrieben, dass die Bank Steuerbescheinigungen kostenlos dem Kunden zur Verfügung stellen muss?
Ein Beispiel: Steuerbescheinigungen für deutsche Unternehmen kosten mich als Privatanleger pro Unternehmen und Jahr über EUR 40,-. Das sind Kosten, die die Bank dem Kunden weiterverechnet. Milch und Honig? Eher nicht.
Andererseits gibt es auch Banken, die die Rückerstattung generell für ihren Kunden erledigen. Etwaige Kosten werden natürlich über Umwege ebenfalls weitergegeben. Meistens sind dies jedoch große Universalbanken und keine Direkt/Onlinebanken.
Jede Bank handhabt dies also anders.
Grundsätzlich ist die ganze Handhabe der Quellensteuer-Rückerstattung ein Aufwand für den Privatanleger, dass er zu seinem Recht kommt, bereits zu viel bezahlte Steuer wieder zurückzufordern.
Warum dies nicht auf europäischer Ebene besser/einfacher geregelt ist, liegt insofern auf der Hand, als die meisten Privatanleger diesen Aufwand scheuen und somit den jeweiligen Staaten viele Steuern schenken. Deswegen hat auch kein Land ein wirkliches Interesse, dies zu ändern.
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...novartis-zurueckfordern
Bis jetzt das Beste, das ich zu diesem Thema als Hilfe finden konnte.
Der Schweizer Fiskus will halt am Schwarzgeld verdienen.